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   BGH, 29.07.2008 - 1 StR 248/08   

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https://dejure.org/2008,5547
BGH, 29.07.2008 - 1 StR 248/08 (https://dejure.org/2008,5547)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2008 - 1 StR 248/08 (https://dejure.org/2008,5547)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 1 StR 248/08 (https://dejure.org/2008,5547)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 StGB
    Rechtsfehlerhaft begründetes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des Hanges bei sexuellem Missbrauch von Kindern)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines "Hangtäters" bei Willensschwäche, mangelnder Widerstandskraft gegenüber Tatanreizen aus innerer Haltlosigkeit und demzufolge immer neuen Tatbegehungen bei jeder neuen Versuchung

  • Judicialis

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 3
    Vorliegen eines "Hangs zu erheblichen Straftaten"

  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 3
    Vorliegen eines "Hangs zu erheblichen Straftaten"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - 1 StR 248/08
    Mit diesem Aspekt hätte sich die Strafkammer auch unter Berücksichtigung der hohen Rückfallgeschwindigkeit, die bei dem Angeklagten zuletzt aufgetreten ist, näher befassen müssen (BGH MDR 1994, 761, 762; zu dem bedenklichen Kriterium des mittleren Rückfallrisikos vgl. BGH NStZ 2007, 464, 465).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - 1 StR 248/08
    Vielmehr ist "Hangtäter" auch schon derjenige, der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich Gelegenheit bietet (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1 und Hang 3).
  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Merkmal des "Hanges"

    Auszug aus BGH, 29.07.2008 - 1 StR 248/08
    Ob ein Hang zur Begehung erheblicher Straftaten anzunehmen ist, beurteilt sich bei § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB wie auch im Fall des § 66 Abs. 2 StGB danach, ob die Vorverurteilung und/oder die abzuurteilenden Anlasstaten symptomatisch für die verbrecherische Neigung des Täters und die von ihm ausgehende Gefährlichkeit sind, das heißt, die Anlasstaten sind daraufhin zu würdigen, ob aus ihnen bereits auf einen Hang zur Begehung "erheblicher Straftaten", namentlich solcher, die unter den Katalog des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB fallen, geschlossen werden kann, ob sich also bereits in ihnen ein solcher Hang hinreichend deutlich manifestiert hat (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 1; BGH, Urt. vom 23. August 2000 - 3 StR 307/00).
  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

    Als Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine auf charakterlicher Anlage beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zu Rechtsbrüchen zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2002, Az. 3 StR 113/02; Urteil vom 11.09.2002, Az. 2 StR 193/02; Urteil vom 28.11.2002, Az. 5 StR 330/02; Urteil vom 27.10.2004, Az. 5 StR 130/04; Beschluss vom 29.07.2008, Az. 1 StR 248/08).

    Die Feststellung eines Hangs setzt nach ständiger Rechtsprechung eine Gesamtwürdigung voraus, d.h. eine wertende Beurteilung der Gesamtheit der die Persönlichkeit des Täters prägenden Umstände einschließlich seiner psychischen Befindlichkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2004, Az. 5 StR 130/04; Beschluss vom 29.07.2008, Az. 1 StR 248/08; Beschluss vom 15.10.2008, Az. 2 StR 391/08; Urteil vom 17.12.2009, Az. 3 StR 399/09; Beschluss vom 02.08.2011, Az. 3 StR 208/11, Beschluss vom 27.06.2019, Az. 1 StR 612/18).

  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

    Selbst der Umstand, dass ein Täter seine kriminellen Handlungen völlig ungeplant begeht und sich ihm bietende Gelegenheiten spontan ausnutzt, ohne Vorbereitungen für seine Taten zu treffen, schließt einen Hang nicht aus (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 337).
  • LG Mainz, 02.02.2010 - 3112 Js 18410/09

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

    Denn als "Hangtäter" kommt auch derjenige in Betracht, der eine offenbar nicht zu kontrollierende Willensschwäche aufweist, aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht widerstehen kann und so jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2008, 1 StR 248/08 ).
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