Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 02.11.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.05.2009 - (2) 4 Ausl. A 12/07 (127/09)   

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https://dejure.org/2009,6634
OLG Hamm, 07.05.2009 - (2) 4 Ausl. A 12/07 (127/09) (https://dejure.org/2009,6634)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.2009 - (2) 4 Ausl. A 12/07 (127/09) (https://dejure.org/2009,6634)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - (2) 4 Ausl. A 12/07 (127/09) (https://dejure.org/2009,6634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    IRG § 15 Abs. 2; ; IRG § 79; ; IRG § 80 Abs. 1 Nr. 2; ; IRG § 83a; ; IRG § 83b Abs. 1b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anknüpfungspunkte für den Auslandsbezug einer Tat; Voraussetzungen der Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 209
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 AuslA 12/07
    Bei Mittätern ist jedem das Handeln des anderen nach § 25 Abs. 2 StGB zuzurechnen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 1 AK 3/07 -, zitiert nach juris Rn. 13).

    Allerdings muss die gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung nach § 29 IRG die Prüfung ermöglichen, ob die Generalstaatsanwaltschaft als Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war ( OLG Dresden, Beschluss vom 20. Juni 2008 - OLG Ausl 51/08 -, zitiert nach juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, NJW 2007, 2567).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 AuslA 12/07
    Allerdings ist der Stellungnahme nicht zu entnehmen, dass die Generalstaatsanwaltschaft die erforderliche umfassende Abwägung der Vor- und Nachteile einer möglichen Strafverfolgung im Inland vorgenommen hat, insbesondere im Hinblick auf die "Auslieferungsfreiheit" des deutschen Verfolgten aus Art. 16 Abs. 2 GG und im Hinblick auf seine ehelichen und familiären Belange im ... Hinblick auf Art. 6 GG, wie es erforderlich ist (vergleiche hierzu ausführlich: BVerfGE 113, 273, 309 ).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 AuslA 12/07
    Unzulässig - auch im Hinblick auf § 15 Abs. 2 IRG - ist die Auslieferung unter Berücksichtigung dieser Vorgaben nur dann, wenn eine ermessensfehlerfreie Bewilligung nach den Umständen schlechterdings ausgeschlossen ist ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. März 2007 - 3 Ausl 52/06 -, zitiert nach juris rn. 19).
  • OLG Dresden, 20.06.2008 - Ausl 51/08

    Bewilligungshindernis

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 AuslA 12/07
    Allerdings muss die gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung nach § 29 IRG die Prüfung ermöglichen, ob die Generalstaatsanwaltschaft als Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war ( OLG Dresden, Beschluss vom 20. Juni 2008 - OLG Ausl 51/08 -, zitiert nach juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, NJW 2007, 2567).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten Gesichtspunkte einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Bremen, 21.09.2018 - 1 AuslA 21/17

    Zur Zulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn aufgrund eines Europäischen

    Die Entscheidung, keine Bewilligungshindernisse gegenüber der Auslieferung geltend machen zu wollen, unterliegt nach den §§ 79 Abs. 2, 29, 32 IRG im Rahmen der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung der Überprüfung durch das Gericht daraufhin, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 Ausl 56/12, juris Rn. 16, StV 2013, 315; OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009 - (2) 4 Ausl A 12/07 (127/09), juris Rn. 22, NStZ-RR 2010, 209; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 1 AK 109/15, juris Rn. 6; so auch die Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 29.09.2016 - 1 Ausl.
  • OLG Bremen, 27.03.2018 - 1 AuslA 21/17

    Strafprozessrecht; Europäischer Haftbefehl; Auslieferung; Ungarn; Haftbedingungen

    Die Entscheidung, keine Bewilligungshindernisse gegenüber der Auslieferung geltend machen zu wollen, unterliegt nach den §§ 79 Abs. 2, 29, 32 IRG im Rahmen der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung der Überprüfung durch das Gericht daraufhin, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 Ausl 56/12, juris Rn. 16, StV 2013, 315; OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009 - (2) 4 Ausl A 12/07 (127/09), juris Rn. 22, NStZ-RR 2010, 209; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 1 AK 109/15, juris Rn. 6; so auch die Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 11.09.2013 - …
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung

    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten Gesichtspunkte einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2016 - 1 AK 109/15

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Polen: Verletzung rechtlichen Gehörs

    Die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Bremen, 03.09.2021 - 1 AuslA 45/20

    Zur Zulässigkeit einer Auslieferung nach Rumänien im Hinblick auf die konkreten

    Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft, keine Bewilligungshindernisse gegenüber der Auslieferung geltend machen zu wollen, unterliegt nach den §§ 79 Abs. 2, 29, 32 IRG im Rahmen der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung der Überprüfung durch das Gericht daraufhin, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 Ausl 56/12, juris Rn. 16, StV 2013, 315; OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009 - (2) 4 Ausl A 12/07 (127/09), juris Rn. 22, NStZ-RR 2010, 209; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 1 AK 109/15, juris Rn. 6; so auch die st. Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13; Beschluss vom 29.09.2016 - 1 Ausl.
  • OLG Bremen, 07.09.2018 - 1 AuslA 31/18

    Auslieferung aufgrund europäischen Haftbefehls nur bei Einhaltung

    Die Entscheidung, keine Bewilligungshindernisse gegenüber der Auslieferung geltend machen zu wollen, unterliegt nach den §§ 79 Abs. 2, 29, 32 IRG im Rahmen der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung der Überprüfung durch das Gericht daraufhin, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 Ausl 56/12, juris Rn. 16, StV 2013, 315; OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009 - (2) 4 Ausl A 12/07 (127/09), juris Rn. 22, NStZ-RR 2010, 209; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 1 AK 109/15, juris Rn. 6; so auch die st. Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13; Beschluss vom 29.09.2016 - 1 Ausl.
  • OLG Bremen, 07.09.2018 - 1 AuslA 37/18

    Zu den Voraussetzungen einer Auslieferung aufgrund eines Abwesenheitsurteils und

    Die Entscheidung, keine Bewilligungshindernisse gegenüber der Auslieferung geltend machen zu wollen, unterliegt nach den §§ 79 Abs. 2, 29, 32 IRG im Rahmen der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung der Überprüfung durch das Gericht daraufhin, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 Ausl 56/12, juris Rn. 16, StV 2013, 315 ; OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009 - (2) 4 Ausl A 12/07 (127/09), juris Rn. 22, NStZ-RR 2010, 209 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 1 AK 109/15, juris Rn. 6; so auch die st. Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13; Beschluss vom 29.09.2016 - 1 Ausl.
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 AK 119/14

    Vorabbewilligung der Staatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren: Schutzwürdiges

    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht, die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Der Fall einer sog. "Ermessensreduzierung auf Null", nach welcher die Bewilligung als schlechterdings rechtlich unzulässig angesehen werden müsste (vgl. hierzu OLG Stuttgart NJW 2007, 1702 ff.; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209; Senat aaO) und bei der der Senat einzugreifen hätte, liegt jedenfalls nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung

  • OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13

    Überprüfung von Bewilligungshindernissen im Auslieferungsverfahren

  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 144/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • OLG Hamm, 16.03.2010 - 2 Ausl 41/10

    Zulässigkeit der Auslieferung bei Absehen von der Verfolgung gem. § 154 StPO in

  • OLG Bremen, 22.06.2018 - 1 AuslA 27/18

    Zulässigkeit der Aufhebung der Anordnung der Beteiligung eines

  • OLG Köln, 22.11.2022 - 6 AuslA 92/22

    Auslieferung eines französischen Staatsangehörigen nach Deutschland zwecks

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.11.2009 - 1 Ausl 17/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13293
OLG Zweibrücken, 02.11.2009 - 1 Ausl 17/08 (https://dejure.org/2009,13293)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.11.2009 - 1 Ausl 17/08 (https://dejure.org/2009,13293)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. November 2009 - 1 Ausl 17/08 (https://dejure.org/2009,13293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erweiterung des Verfahrens um einen im Europäischen Haftbefehl nicht enthaltenen Tatvorwurf

  • rechtsportal.de

    IRG § 78 Abs. 1; IRG § 10 Abs. 1 S. 2
    Erweiterung des Verfahrens um einen im Europäischen Haftbefehl nicht enthaltenen Tatvorwurf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 10 Abs 1 S 2 IRG, § 78 Abs 1 IRG
    Auslieferung eines österreichischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Österreich

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 209 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.11.2009 - 1 Ausl 17/08
    Diese Entscheidungen, die dem Verfolgten bekannt gemacht worden sind, lassen Ermessensfehler nicht erkennen und sind daher gem. § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG durch den Senat zu bestätigen (vgl. OLG Stuttgart NJW 2007, 1702, 1703; Grützner/Pötz/Kreß a.a.O. § 79 IRG Rdnr. 19).
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