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   BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 5.98   

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BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 5.98 (https://dejure.org/1999,4690)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1999 - 1 A 5.98 (https://dejure.org/1999,4690)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1999 - 1 A 5.98 (https://dejure.org/1999,4690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Verweises durch den Präsidenten des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen - Qualifizierung des Verweis als Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) - Kein Bedürfnis im Versicherungsaufsichtsrecht Verweise zuzulassen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAG § 10 a; VwVfG § 35; VAG § 81 Abs. 2
    Ein Verweis ist keine zulässige Aufsichtsmaßnahme und es besteht auch kein Bedürfnis dafür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 707
  • NVersZ 2000, 420
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 5.98
    Es handelt sich bei objektiver Würdigung um eine Maßnahme, die das berufliche Verhalten des Klägers mißbilligt und auf Rechtswirkungen abzielt, wie sie Verweisen und Rügen im Disziplinarrecht zukommen, die ebenfalls über die bloße Feststellung rechtswidrigen Verhaltens hinaus einen persönlichen Schuldvorwurf in Gestalt eines Tadels enthalten, in die berufliche Freiheit und Ehre des Betroffenen eingreifen und als rechtsförmliche Akte ausgestaltet sind (vgl. dazu BVerfGE 50, 16 ; Urteil vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 73.80 - Buchholz 355 RBerG Nr. 36 = NJW 1984, 1051, mit Anm. Osterloh in: JuS 1984, 648; OVG Münster, NJW 1992, 1580 ).
  • BVerwG, 06.09.1991 - 1 B 97.91

    Gewerberecht: Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 5.98
    Unberührt davon bleibt allerdings die Möglichkeit einer Verwarnung bzw. Abmahnung, die lediglich die Anwendung schärferer Mittel in Aussicht stellt, ohne selbst den Charakter einer Rüge oder eines Verweises zu besitzen (vgl. Heß, in: Friauf, GewO, § 35 Rn. 43, 46, 47; Beschluß vom 6. September 1991 - BVerwG 1 B 97.91 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 12).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 73.80

    Rechtsbeistand - Überhöhte Gebührenberechnung - Amtsgerichtspräsident -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 5.98
    Es handelt sich bei objektiver Würdigung um eine Maßnahme, die das berufliche Verhalten des Klägers mißbilligt und auf Rechtswirkungen abzielt, wie sie Verweisen und Rügen im Disziplinarrecht zukommen, die ebenfalls über die bloße Feststellung rechtswidrigen Verhaltens hinaus einen persönlichen Schuldvorwurf in Gestalt eines Tadels enthalten, in die berufliche Freiheit und Ehre des Betroffenen eingreifen und als rechtsförmliche Akte ausgestaltet sind (vgl. dazu BVerfGE 50, 16 ; Urteil vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 73.80 - Buchholz 355 RBerG Nr. 36 = NJW 1984, 1051, mit Anm. Osterloh in: JuS 1984, 648; OVG Münster, NJW 1992, 1580 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1991 - 5 A 502/91

    Arzt; Zurücknahme der Approbation; Formalisierte Mißbilligung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 5.98
    Es handelt sich bei objektiver Würdigung um eine Maßnahme, die das berufliche Verhalten des Klägers mißbilligt und auf Rechtswirkungen abzielt, wie sie Verweisen und Rügen im Disziplinarrecht zukommen, die ebenfalls über die bloße Feststellung rechtswidrigen Verhaltens hinaus einen persönlichen Schuldvorwurf in Gestalt eines Tadels enthalten, in die berufliche Freiheit und Ehre des Betroffenen eingreifen und als rechtsförmliche Akte ausgestaltet sind (vgl. dazu BVerfGE 50, 16 ; Urteil vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 73.80 - Buchholz 355 RBerG Nr. 36 = NJW 1984, 1051, mit Anm. Osterloh in: JuS 1984, 648; OVG Münster, NJW 1992, 1580 ).
  • BVerwG, 06.11.2006 - 6 B 82.06

    Abberufung; Belehrung; Geschäftsleiter; Hinweis; Verwarnung.

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht im Bereich der Versicherungsaufsicht bereits ausgeführt, dass auch ohne ausdrückliche Ermächtigung namentlich Belehrungen und Hinweise auf mögliche Anordnungen denkbare und zulässige Aufsichtsmaßnahmen sind und unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten sogar geboten sein können (Urteil vom 6. Dezember 1999 - BVerwG 1 A 5.98 - Buchholz 452.00 § 81 VAG Nr. 8 S. 10 = GewArch 2000, 197 ).

    Angesichts der Umschreibung der vom Berufungsgericht hier vermissten Maßnahme kann die aufgeworfene Frage nicht auf die Problematik der Zulässigkeit einer gleichsam disziplinarischen oder einen "Makel" bewirkenden Maßnahme führen (vgl. auch dazu Urteil vom 6. Dezember 1999 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 31.05.2006 - 6 UE 3256/05

    Bankenaufsichtliche Verwarnung ist Verwaltungsakt - Ermessensausübung -

    Die von der Beklagten hierfür in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 06.12.1999 - 1 A 5.98 - GewArch 2000, 191) ist in diesem Zusammenhang nicht einschlägig.
  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 B 61.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Damit wird in die berufliche Freiheit und Ehre des Betroffenen eingegriffen (vgl. auch Urteil vom 6. Dezember 1999 - BVerwG 1 A 5.98 - Buchholz 452.00 § 81 VAG Nr. 8).
  • VG Stuttgart, 24.08.2020 - 4 K 5702/18

    Zulässige und begründete Feststellungsklage, dass der von einem Träger

    Soweit in der älteren Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.1983 - 5 C 73/80 - NJW 1984, 1051 - in juris Rn. 11 und Urt. v. 06.12.1999 - 1 A 5/98 - GewArch 2000, 197 - in juris Rn. 9; OVG Münster, Urt. v. 25.06.1991 - 5 A 502/91 - NJW 1992, 1580 - in juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.01.2013 - 5 LB 227/11 - DVBl 2013, 397 - in juris Rn. 47; VG Minden, Urt. v. 30.06.2005 - 7 K 818/04 - in juris Rn. 24) ein Schreiben einer Behörde, das ein Verhalten des Adressaten missbilligt, als Verwaltungsakt eingestuft wurde, beruhte dies ersichtlich auf der Vorstellung, dass nur durch eine Anfechtungsklage effektiver Rechtsschutz gewährt werden kann.

    Dementsprechend setzen missbilligende Vorwürfe einer behaupteten Pflichtverletzung eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage voraus; auch wenn sie keine unmittelbare Sanktion enthalten, sind sie geeignet, die Berufsehre als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Adressaten zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1989 - 7 C 2/87 - BVerwGE 82, 76 - in juris Rn. 49 und Urt. v. 06.12.1999 - 1 A 5/98 - GewArch 2000, 197 - in juris Rn. 14; OVG Münster, Urt. v. 25.06.1991 - 5 A 502/91 - NJW 1992, 1580 - in juris Rn. 17).

  • VG Frankfurt/Main, 19.01.2006 - 1 E 3679/04

    Verwarnung wegen Nichtbeachtung der Sorgfaltspflichten bei der Abwicklung von

    Die Verwarnung ist nicht lediglich ein unverbindlicher Hinweis auf die Pflichten des Geschäftsleiters sondern stellt fest, dass der Kläger konkret und vorwerfbar gegen die Vorschriften des Kreditwesengesetzes verstoßen hat und belegt ihn deswegen mit einer Verwarnung, die im Falle der Fortsetzung des pflichtwidrigen Verhaltens nach § 36 Abs. 2 KWG zur Abberufung des Geschäftsleiters führen kann (vgl. auch VG Frankfurt, Beschl. v. 06.10.2003 NJW 2004, S. 1059; BVerwG, Urt. v. 06.12.1999 Versicherungsrecht 2000, S. 707 zur Rechtsnatur eines Verweises durch den Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen).
  • VGH Hessen, 22.05.2013 - 6 A 2016/11

    Verwarnung des Geschäftsleiters einer Sparkasse

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Beschluss vom 6. November 2006 - 6 B 82/06 - (NJW-RR 2007, 492) unter Hinweis auf ein Urteil vom 6. Dezember 1999 - BVerwG 1 A 5/98 - (GewArch. 2000, 197) klargestellt, dass es sich bei den Aufsichtsmaßnahmen der Bundesanstalt - wie der Abberufung von Geschäftsleitern, der vorausgehenden Verwarnung und gegebenenfalls von Belehrungen und Hinweisen im Vorfeld dieser Maßnahmen - nicht um disziplinarische oder einen Makel bewirkende Maßnahmen handelt.
  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 8 K 57/04

    Versicherungsansprüche auf das Leben oder den Todesfall eines Mitunternehmers

    Es kann dahinstehen, ob auch die Verträge des Streitfalls gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstoßen (vgl. dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1999 1 A 5/98, NVersZ 2000, 420) und ob in diesem Fall die Verträge gemäß § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nichtig wären.
  • VG Minden, 14.01.2009 - 7 K 39/08

    Arzt- und Berufsrecht - Zahnarzt darf an Einkaufswagen werben

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 25.06.1991 - 5 A 502/91 -, NJW 1992, 1580 und BVerwG, Urteil vom 06.12.1999 - 1 A 5.98 -, Buchholz 452.00 § 81 VAG Nr. 8 (zitiert nach Juris) zum Verweis durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gegenüber dem Vorstand eines Versicherungsunternehmens.
  • VG Minden, 30.06.2005 - 7 K 818/04

    Zahnarzt darf Meinung frei äußern

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 25.06.1991 - 5 A 502/91 -, NJW 1992, 1580 und BVerwG, Urteil vom 06.12.1999 - 1 A 5.98 -, Buchholz 452.00 § 81 VAG Nr. 8 (zitiert nach Juris) zum Verweis durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gegenüber dem Vorstand eines Versicherungsunternehmens.
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