Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.01.1982

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81   

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https://dejure.org/1982,77
BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81 (https://dejure.org/1982,77)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1982 - 7 B 254.81 (https://dejure.org/1982,77)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1982 - 7 B 254.81 (https://dejure.org/1982,77)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von Kraftfahrzeugen - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 309
  • DÖV 1982, 410
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
    Deshalb bedeutet es für sich allein keinen Verfahrensmangel, wenn sich das Gericht zur Feststellung des Sachverhalts auf Sachverständigengutachten stützt, die die Behörde in das Verfahren eingeführt hat (BVerwGE 18, 216 [218]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - in DVBl. 1980, 593 [594]).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
    Deshalb bedeutet es für sich allein keinen Verfahrensmangel, wenn sich das Gericht zur Feststellung des Sachverhalts auf Sachverständigengutachten stützt, die die Behörde in das Verfahren eingeführt hat (BVerwGE 18, 216 [218]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - in DVBl. 1980, 593 [594]).
  • BVerwG, 16.11.1972 - VI B 17.72

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung von der bisherigen

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
    Unterbleiben weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Verfahrensmangel, insbesondere einen Aufklärungsmangel dar, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Gericht aufdrängen mußte, etwa weil Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder an der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestand (Beschluß vom 16. Dezember 1972 - BVerwG 6 B 17.72 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 97).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Ein Tatsachengericht kann sich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auch auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 [127]; Urteil vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 48.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79; Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).

    Dem setzen die Kläger lediglich eine punktuelle Kritik entgegen, welche die berufungsgerichtliche Beweiswürdigung zu problematisieren sucht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß sich das Tatsachengericht grundsätzlich ohne Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz auf ein Gutachten stützen darf, das die Behörde in einem Verwaltungsverfahren eingeholt und im Prozeß zum Gegenstand ihres Vortrags gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120; Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Diese Grundsätze gelten auch für die Verwertung von Gutachten, die wie hier von der zuständigen Behörde im vorausgehenden Verwaltungsverfahren eingeholt worden sind (Urteile vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 45.63 - BVerwGE 18, 216 und vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 ; Beschluss vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80   

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https://dejure.org/1982,2234
BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80 (https://dejure.org/1982,2234)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1982 - 7 B 215.80 (https://dejure.org/1982,2234)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1982 - 7 B 215.80 (https://dejure.org/1982,2234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs - Befugnis der Polizeibehörde zur Berechtigung des privaten Abschleppunternehmers zur Herausgabe des in Durchführung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme abgeschleppten Kraftfahrzeugs erst nach Zahlung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 309
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.01.1976 - IV C 25.74

    Ersatzvornahme - Zahlungsanspruch - Vollziehbarkeit der Verfügung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80
    Die Richtigkeit dieser landesrechtlich begründeten Auffassung des Berufungsgerichts kann revisionsgerichtlich nicht überprüft werden; es muß daher hier offenbleiben, ob diese Auffassung mit der Auslegung der dem § 28 HSOG entsprechenden §§ 10, 13 Abs. 4 des bundesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 27. April 1953 (BGBl. I S. 157) übereinstimmt, die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1976 - BVerwG 4 C 25.74 - in NJW 1976, 1703 zugrunde liegt.
  • BVerwG, 15.06.1981 - 7 B 216.80

    Anforderungen an die Tragung der Kosten einer Ersatzvornahme beim Abschleppen von

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80
    Die Ersatzvornahme ist ein Zwangsmittel des Verwaltungsvollstreckungsrechts, das sich im vorliegenden Fall, in dem es um die Vollstreckung einer verkehrsregelnden Anordnung geht, nach Landesrecht, nämlich nach den hier vom Berufungsgericht angewendeten §§ 24 ff. des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 26. Januar 1972 (GVBl. I S. 24) - HSOG - richtet (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1981 - BVerwG 7 B 216.80).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1980 - 4 A 2654/79
    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80
    Ebenso hängt die Befugnis, das Zurückbehaltungsrecht durch einen privaten Unternehmer als im behördlichen Auftrag Handelnden geltend zu machen, wesentlich davon ab, inwieweit die Behörde aufgrund der landesgesetzlichen Ermächtigung (§ 26 HSOG) berechtigt ist, sich anderer Personen nicht nur zur Durchführung der Ersatzvornahme und dadurch bedingter Sicherstellungen, sondern auch zum Zwecke der Beitreibung der Kosten zu bedienen (hierzu auch Knöll, DVBl. 1980, 1027 [1032 f.]; Steckert DVBl. 1971, 243 [248]; ferner OVG Münster in NJW 1980, 1974).
  • BVerwG, 20.12.1972 - VII B 79.71

    Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung - Irrevisibilität von zur

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80
    Das trifft auch zu, soweit es darauf ankommt, ob das Landesrecht etwa durch bundesgesetzliche Vorschriften auszufüllen und zu ergänzen ist (Beschluß vom 20. Dezember 1972 - BVerwG 7 B 79.71).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2003 - 12 LB 68/03

    Allgemeine Leistungsklage in der Form des öffentlich-rechtlichen

    Es spricht jedoch bereits viel dafür, dass die Beklagte auch in diesem Fall - jedenfalls auf die entsprechende Rüge des Klägers hin nachträglich - einen Kostenbescheid hätte erlassen müssen (in diesem Sinne: Franke/Unger, NGefAG, 6. Aufl. 2001, § 29, Anm. 5; Götz, a.a.O., Rn. 455; wohl auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.2.1980, a.a.O.; Saipa, NGefAG, Loseblattsammlung, Stand: März 2002, § 29, Anm. 4, § 66, Anm. 3; a.A.: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 13.2.1997 - A 2 S 493/96 - DAR 1998, 403; als landesrechtliche Frage offen gelassen von: BVerwG, Beschl. v. 18.1.1982 - BVerwG 7 B 215/80 -, NVwZ 1982, 309).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

    Ob und inwieweit danach das Abschleppen rechtswidrig geparkter Kraftfahrzeuge als Sicherstellung qualifiziert werden kann, ist zwar umstritten (vgl. Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 2004, Rn. 252; vgl. auch BVerwG, B. v. 18.01.1982 -7 B 215/80 -, NVwZ 1982, 309 = Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 3).
  • LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99

    Einzug von Gebühren und Kosten der Stadt für abgeschleppte Fahrzeuge; Handeln im

    Hier kommt entgegen der Ansicht des Kl. auch nicht der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht zum Tragen, da zum einen die Bestimmung der handelnden Person im Bereich des Polizeirechts Sache des Landesgesetzgebers ist (vgl. zum Handlungsspielraum eines Landes in diesem Zusammenhang auch BGH, NJW 1999, 497 [498] = LM H. 4/1999 § 1 UWG Nr. 779; vgl. ferner BVerwG, NVwZ 1982, 309).
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