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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.1983 - 18 B 20253/83   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.1983 - 18 B 20253/83 (https://dejure.org/1983,5257)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.07.1983 - 18 B 20253/83 (https://dejure.org/1983,5257)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juli 1983 - 18 B 20253/83 (https://dejure.org/1983,5257)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 261
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Brandenburg, 18.05.2005 - 5 B 300/04

    Zum gesetzlichen Beteiligtenwechsel auf Passivseite im Falle eines behördlichen

    Die dazu vertretenen unterschiedlichen Auffassungen, wonach nach einer Ansicht der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nur statthaft sei, wenn ein sofort vollziehbarer nicht bestandskräftiger Verwaltungsakt vorliege, der sich nicht erledigt habe (vgl. so u.a. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rdnrn. 130 u. 136; Finkelnburg/Jank, 4. Aufl., Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rdnr. 962), während nach anderer Ansicht im Fall einer Erledigung des Verwaltungsaktes das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag verneint wird (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 7. März 2001 - 3 BS 237/00 - SächsVBl. 2001, S. 176 [178]; OVG Münster, Beschluss vom 14. Juli 1983 - 18 B 20253/83 - NVwZ 1984, S. 261), führen nämlich beide zu dem Ergebnis, dass der Antrag des Antragstellers im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung unzulässig war.
  • VGH Hessen, 23.12.1985 - 10 TH 2134/85

    Erforderlichkeit einer erneuten Abschiebungsandrohung nach Folgeantrag trotz

    Angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 10 Abs. 2 AsylVfG kann damit in Fällen der vorliegenden Art von einer Androhung der Abschiebung nicht abgesehen werden ( so auch Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2. Aufl. , B 1.0.1. Anm. 2 zu § 10 Abs. 2 AsylVfG; vgl. weiterhin OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1984, 261 sowie für den Fall eines Vorgehens nach § 21 Abs. 1 AsylVfG Bayer. VGH, EZAR 224 Nr. 4; anders OVG Hamburg, NVwZ 1884, 259).
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