Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 02.10.1984

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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1985 - 10 C 13/84   

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OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1985 - 10 C 13/84 (https://dejure.org/1985,2810)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.1985 - 10 C 13/84 (https://dejure.org/1985,2810)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 1985 - 10 C 13/84 (https://dejure.org/1985,2810)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 766
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2013 - 8 C 10126/13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überschreitung der Obergrenzen für das Maß

    Erforderlich für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bebauungsplan nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn seine Aufstellung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden kann; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem - grundsätzlich weiten - planerischen Ermessen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15/99 -, NVwZ 1999, S. 1338 u. Juris, Rn. 4 ff.), weshalb ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommt (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Januar 1985 - 10 C 13/84 -, NVwZ 1985, S. 766).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09

    Bebauung neben Weinberg zulässig

    Erforderlich für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bebauungsplan nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn seine Aufstellung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden kann; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem - grundsätzlich weiten - planerischen Ermessen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, NVwZ 1999, S. 1338 und juris), weshalb ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommt (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Januar 1985, NVwZ 1985, 766).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11

    Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" unwirksam

    Erforderlich für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bebauungsplan nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn seine Aufstellung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden kann; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem - grundsätzlich weiten - planerischen Ermessen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 95/99 -, NVwZ 1999, 1338), weshalb ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommt (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Januar 1985 - 10 C 13/84.OVG -, NVwZ 1985, 766).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1996 - 7a D 122/94

    Bauleitplanung: Ausfertigung und Bekanntmachung von Bebauunsplänen in

    Gaentzsch, Berliner Kommentar zum BauGB , 2. Auflage 1995, § 1 Rdnr. 20; OVG Koblenz, Urteil vom 16.1.1985 - 10 C 13/84 - BRS 44 Nr. 15; VGH BW, Urteil vom 3.3.1983 - 5 S 1751/82 - BRS 40 Nr. 38.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 1 C 10852/09

    Beschleunigtes Verfahren für Bebauungsplan bei Außenbereichsinsel

    Deshalb kann ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauBG nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommen (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Januar 1985, NVwZ 1985, 766).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08

    Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig

    Erforderlich für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bebauungsplan nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn seine Aufstellung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden kann; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem - grundsätzlich weiten - planerischen Ermessen (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss v. 11.05.1999, NVwZ 1999, S. 1338), weshalb ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommt (vgl. OVG RP, Urteil v. 16.01.1985, NVwZ 1985, S. 766).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2016 - 1 MN 180/15

    Abwägung; Auslegung; Bebauungsplan; Bioaerosole; Dorfgebiet; Erforderlichkeit des

    Das schließt ein, ihre Planung keiner echten Bedarfsanalyse unterwerfen zu müssen (vgl. BVerwG, B. v. 14.8.1995 - 4 NB 21.95 -, Langtext JURIS, Leitsatz in Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86; OVG Koblenz, Urt. v. 16.1.1985 - 10 C 13.84 -, NVwZ 1985, 766 = BRS 44 Nr. 15; Ernst/Zinkahn/Bielenberg-Söfker, BauGB Komm., § 1 Rdnr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 MN 164/12

    Inhaltliche Anforderungen an einen Bebauungsplan bei Einschränkung der

    Deshalb kann ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauBG nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommen (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Januar 1985, NVwZ 1985, 766).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2012 - 1 KN 23/11

    Änderung von Titel und Layout einer für Bekanntmachungen vorgesehenen Zeitung

    Deshalb kann ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommen (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Januar 1985, NVwZ 1985, 766).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.1997 - 1 K 7061/95

    Bebauungsplan; Änderung; Abwägung; Verdichtung der Bebauung;

    Die Antragsteller verkennen, daß das Merkmal "erforderlich" im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht dahin zu verstehen ist, daß für die konkrete Planung zwingende Gründe vorliegen müssen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.1.1985 - 10 C 13/84 -, BRS 44 Nr. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12

    Heranplanen eines Wohngebiets an ein Gewerbegebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 C 10775/11

    Richtungsabhängige Emissionskontingentierung ist zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07

    Parkplatz neben Weinberg zulässig

  • VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Erteilung einer Ausnahme von der

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2000 - 1 K 5240/98

    Abwägung; Bebauungsplan; Erweiterung; Friedhof; Friedhofserweiterung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94

    Normenkontrollantrag; Landwirt; Bebauungsplan; Wohnbebauung; Planurkunde;

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.10.1984 - 3 S 369/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1709
VGH Baden-Württemberg, 02.10.1984 - 3 S 369/84 (https://dejure.org/1984,1709)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.10.1984 - 3 S 369/84 (https://dejure.org/1984,1709)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Oktober 1984 - 3 S 369/84 (https://dejure.org/1984,1709)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Privatsportplatzes [Ringtennisanlage mit Allwetterspielfeld] im reinen Wohngebiet]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 766
  • VBlBW 1985, 146
  • BauR 1985, 67
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