Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.09.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 65.84   

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BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 65.84 (https://dejure.org/1987,1896)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1987 - 8 C 65.84 (https://dejure.org/1987,1896)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1987 - 8 C 65.84 (https://dejure.org/1987,1896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Dienstzeitfestsetzung - Pflichtwidrige Verzögerung der Umwandlung eines Wehrdienstverhältnisses in ein Zivildienstverhältnis - Pflicht zur Folgenbeseitigung - Hinwegsetzung über gesetzliche Bindungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 155
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 77.71

    Bodenrecht; Außenbereich; In der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan als

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 65.84
    Angesichts dessen war die Beklagte durch ihre Gesetzesgebundenheit ( Art. 20 Abs. 3 GG) gehindert, einer etwa begründeten Pflicht zur Wiedergutmachung (sog. Folgenbeseitigungslast) dadurch zu genügen, daß sie die Zivildienstzeit des Klägers abkürzte; eine Pflicht zur Folgenbeseitigung erlaubt nicht, sich über gesetzliche Bindungen hinwegzusetzen (vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 77.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 107 S. 75 ).
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 65.84
    Die auf den Feststellungsantrag des Klägers zu treffende Sachentscheidung läßt keinen Raum für die von ihm hilfsweise begehrte Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1981 - BVerwG 8 C 39.80 - Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 7 S. 1 ).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Auch hier kann das Verwaltungsgericht die Verwaltung nur dann zum Erlass des Verwaltungsakts oder zur erneuten Entscheidung darüber verurteilen, wenn das neue Recht für diese Fälle die Anwendung des alten Rechts anordnet oder einen Anspruch für derartige Fälle einräumt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1954 - 5 C 97.54 - BVerwGE 1, 291 , vom 6. März 1987 - 8 C 65.84 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 99 S. 2, vom 18. Juni 1998 - 2 C 20.97 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 2 S. 2 und vom 24. Juni 2004 - 2 C 45.03 - BVerwGE 121, 140 ).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Ebenso wie der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Herbeiführung eines rechtmäßigen Zustandes gerichtet sein kann (vgl. Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 280 S. 59 (66)) und nicht erlaubt, sich über gesetzliche Bindungen hinwegzusetzen (vgl. Urteile vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 77.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 107 S. 75 (81 f.) und vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 65.84 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 99 S. 1 (2)), darf auch eine Verletzung behördlicher Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten stets nur im Rahmen rechtmäßigen Verwaltungshandelns ausgeglichen werden (vgl. Urteile vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 48.86 - BVerwGE 79, 192 (194) [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 48/86] und vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 8 C 37.93 - Buchholz 454.11 WEG Nr. 7 S. 1 (17)).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Eine Pflicht zur Folgenbeseitigung erlaubt hingegen nicht, sich über gesetzliche Bindungen hinwegzusetzen (vgl. Urteile vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 77.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 107 S. 75 [81 f.] und vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 65.84 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 99 S. 1).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 49.85   

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https://dejure.org/1987,2490
BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 49.85 (https://dejure.org/1987,2490)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1987 - 6 C 49.85 (https://dejure.org/1987,2490)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1987 - 6 C 49.85 (https://dejure.org/1987,2490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wehrpflichtiger - Kriegsdienstverweigerer - Krieg - Verwundete Soldaten - Militärlazarett

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 3 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 155
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 49.85
    Sie verteidigt das angefochtene Urteil und verweist zusätzlich auf die jüngste Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 27. November 1985 - BVerwG 6 C 5.85 - zur Natur des Sanitätsdienstes, wonach ein Sanitätsoffizier der Bundeswehr im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung keinen "Kriegsdienst mit der Waffe" i.S. von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG zu leisten habe.

    Er unterscheidet sich damit grundlegend von dem Sachverhalt, der den Urteilen des Senats vom 27. November 1985 - u.a. BVerwG 6 C 5.85 (BVerwGE 72.241) - zugrunde lag, mit denen ein Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG bei Ärzten verneint worden ist, die sich freiwillig zu einem Sanitätsdienst in der Bundeswehr verpflichtet hatten.

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 49.85
    Dieses wird nunmehr über das Anerkennungsbegehren des Klägers auf der Grundlage des am 1. Januar 1984 in Kraft getretenen KDVG unter Berücksichtigung der vom Senat u.a. im Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) sowie im Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - (BVerwGE 75, 201) dargelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze neu zu befinden haben.
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 49.85
    Dieses wird nunmehr über das Anerkennungsbegehren des Klägers auf der Grundlage des am 1. Januar 1984 in Kraft getretenen KDVG unter Berücksichtigung der vom Senat u.a. im Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) sowie im Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - (BVerwGE 75, 201) dargelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze neu zu befinden haben.
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76

    Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 49.85
    Wie der Senat nämlich - in Fortsetzung der einschlägigen Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 88.69 - ) - in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, wird die Weigerung eines seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen erstrebenden Wehrpflichtigen, Lazarettdienst zu tun, von dem Schutz der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gedeckt, wenn ihn der mittelbar der kriegerischen Gewalt förderliche Dienst als solcher unzumutbar seelisch belastet (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - ).
  • BVerwG, 05.12.1980 - 6 C 99.80

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 49.85
    wenn er dies im Einzelfall tun würde (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 99.80 - ).
  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 88.69

    Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe und Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 49.85
    Wie der Senat nämlich - in Fortsetzung der einschlägigen Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 88.69 - ) - in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, wird die Weigerung eines seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen erstrebenden Wehrpflichtigen, Lazarettdienst zu tun, von dem Schutz der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gedeckt, wenn ihn der mittelbar der kriegerischen Gewalt förderliche Dienst als solcher unzumutbar seelisch belastet (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - ).
  • BVerwG, 13.12.1976 - 6 B 50.76

    Deckung der Weigerung zur Verrichtung von Lazarettdienst durch den Schutz der

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 49.85
    Wie der Senat nämlich - in Fortsetzung der einschlägigen Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 88.69 - ) - in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, wird die Weigerung eines seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen erstrebenden Wehrpflichtigen, Lazarettdienst zu tun, von dem Schutz der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gedeckt, wenn ihn der mittelbar der kriegerischen Gewalt förderliche Dienst als solcher unzumutbar seelisch belastet (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - ).
  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 36.86

    Arzt - Medizinstudent - Wehrpflicht - Sanitätsdienst - Kriegsdienstverweigerung -

    Dementsprechend hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nicht allein deshalb abgelehnt werden kann, weil er es ablehnt, im Kriege verwundete Soldaten in einem Lazarett zu pflegen, weil er dann nämlich in das Militär eingebunden wäre (vgl. zuletzt Urteil vom 30. September 1987 - BVerwG 6 C 49.85 - mit Nachweisen).

    Worauf die Gewissensnot konkret beruht, hängt von dem individuellen Gewissen des betroffenen Wehrpflichtigen ab (vgl. dazu das zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 3.86 - ); in Betracht kommt daher nicht allein eine schwere Gewissensbelastung infolge des Zwanges, durch einen Dienst im Sanitätsdienst, der seinerseits in das Militär eingebunden ist, das Töten im Kriege zumindest mittelbar zu unterstützen, wie das Verwaltungsgericht sie beim Kläger festgestellt hat (vgl. dazu auch das bereits angeführte Urteil vom 30. September 1987 - BVerwG 6 C 49.85 - ); vielmehr kann der Wehrpflichtige auch dadurch in Gewissensnot geraten, daß er als Angehöriger des Sanitätsdienstes verpflichtet ist, jedenfalls eine Handfeuerwaffe entgegenzunehmen und sich an ihr zum Schießen, und zwar typischerweise auf Menschen, ausbilden zu lassen.

  • BVerwG, 26.03.1990 - 6 C 24.88

    Annahme einer Gewissensentscheidung in objektiver Hinsicht - Einsatz von Waffen

    Diese Auffassung steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Urteile vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - und vom 30. September 1987 - BVerwG 6 C 49.85 - ).
  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 48.86

    Wehrpflichtige Ärzte - Allgemeine Wehrpflicht - Sanitätsdienst -

    Da die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nicht allein deshalb abgelehnt werden kann, weil er nicht im Rahmen der Streitkräfte im Kriege verwundete Soldaten in einem Lazarett pflegen will, weil er dann nämlich in das Militär eingebunden wäre (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 30. September 1987 - BVerwG 6 C 49.85 - m.w.N.), brauchte das Verwaltungsgericht nicht der Frage nachzugehen, ob der Weigerung des Klägers eine zutreffende Unterscheidung zwischen den Aufgaben eines Arztes im Sanitätsdienst der Bundeswehr und eines "Privatarztes" zugrunde liegt.
  • BVerwG, 02.02.1989 - 6 C 64.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen -

    Denn die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil er nicht im Rahmen der Streitkräfte im Kriege verwundete Soldaten in einem Lazarett pflegen will, weil er dann nämlich in das Militär eingebunden wäre (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 30. September 1987 - BVerwG 6 C 49.85 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 6 B 66.87

    Zulassung der Revision wegen Abweichung des Urteils von den Entscheidungen des

    Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil im Rahmen der Beurteilung der fehlenden Bereitschaft des Klägers, als Sanitäter bei der Bundeswehr Dienst zu leisten, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - ; zuletzt in dem nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangenen Urteil vom 30. September 1987 - BVerwG 6 C 49.85 - ) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • VG Gera, 29.09.2021 - 1 K 2454/19

    Recht der Kriegsdienstverweigerung

    Dies beruht darauf, dass ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer nach der positiv-rechtlichen Regelung des Art. 12 a Abs. 2 Satz 3 GG berechtigt ist, einen Ersatzdienst zu wählen, der "in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht", folglich auch nicht verpflichtet ist und nicht verpflichtet werden kann, etwa in einem Militärlazarett, das als solches "im Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht", Dienst zu tun (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Mai 2010 - 2 KO 63/10 - BVerwG, Urteil vom 30. September 1987 - 6 C 49/85 - BVerwG, Urteil vom 26. März 1990 - 6 C 24/88 - jeweils zitiert nach juris).
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