Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1786
BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88 (https://dejure.org/1989,1786)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1989 - 8 C 4.88 (https://dejure.org/1989,1786)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1989 - 8 C 4.88 (https://dejure.org/1989,1786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde - Gegenstand der Straßenbaulast - Klassifizierte Straße - Herstellung der Straßenbeleuchtung - Eckvergünstigung - Erschließungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 374
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Ordnet eine Satzung die Gewährung einer Vergünstigung für Eckgrundstücke zu Lasten der Mittelgrundstücke einer "normalen" gemeindlichen Anbaustraße für den Fall an, daß es sich bei der die Ecklage begründenden weiteren Anlage um die Ortsdurchfahrt einer sog. klassifizierten Straße handelt, gebietet Bundesrecht, die Vergünstigungsregelung ausschließlich zu beziehen auf die Kosten solcher Teilanlagen der abzurechnenden Anbaustraße, deren erstmalige Herstellung auch in der Ortsdurchfahrt der klassifizierten Straße grundsätzlich einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand auszulösen geeignet ist (im Anschluß an Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 18 S. 15 ).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 18 S. 15 ) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, das Bundesrecht gestatte den Gemeinden grundsätzlich, ihre Verteilungsregelung dahin zu modifizieren, daß Grundstücken, die neben der jeweils abzurechnenden Anbaustraße durch eine oder mehrere weitere Erschließungsanlagen der gleichen Art erschlossen werden, eine Vergünstigung mit der Folge einzuräumen ist, daß zu Lasten der übrigen beitragspflichtigen Grundstücke die mehrfach erschlossenen Grundstücke nicht in vollem, der Art und dem Maß ihrer Nutzung entsprechenden, sondern nur in einem geringeren Umfang an der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands jeder der sie erschließenden Anlagen teilnehmen.

    Eine solche Entscheidung des Ortsgesetzgebers rechtfertigt sich aus der Überlegung, daß die zweifache Erschließung durch etwa zwei Anbaustraßen regelmäßig einem Eckgrundstück nur einen minderen als einen gleichsam doppelten Erschließungsvorteil vermittelt und es angesichts dessen gerechtfertigt erscheint, "einer konkreten finanziellen Doppelbelastung des Eckgrundstücks" entgegenzuwirken (Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O. S. 17).

    Zwar kann der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität eine ortsgesetzliche Anordnung rechtfertigen, nach der Eckgrundstücken eine Ermäßigung ohne Rücksicht auf eine erfolgte oder zukünftige Beitragszahlung für die zweite Anbaustraße und damit ohne Rücksicht auf eine konkrete finanzielle Doppelbelastung zu gewähren ist (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O. S. 17).

    Doch greift der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität als Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung von Eckgrundstücken und Mittelgrundstücken nur dort, wo die Beantwortung der Frage, ob eine finanzielle Doppelbelastung eintreten würde, mit umfangreichen Nachforschungen und beträchtlichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden ist, wie es beispielsweise zutrifft bei der Klärung der Fragen, ob eine Beitragspflicht für die zweite, die Ecklage begründende Straße in früheren Zeiten abgelöst worden ist oder ob es sich bei ihr um eine vorhandene Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG handelt (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen sind beitragsfähige Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG (vgl. u.a. Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 ).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Eine Modifikation, die dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) widerspricht, ist unzulässig, und zwar nicht erst wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, sondern schon deshalb, weil § 131 Abs. 2 BBauG sie nicht gestattet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 ).
  • BGH, 22.02.1971 - III ZR 205/67

    GOA - Ö-R Körperschaft - Öffentliche Straße - Verkehrssicherungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Anders als die Herstellung der übrigen Teilanlagen wird jedoch die Herstellung der Beleuchtungseinrichtung einer Anbaustraße nicht von der Straßenbaulast erfaßt; die Beleuchtung der öffentlichen Straßen ist nicht Gegenstand der Straßenbaulast, sondern eine selbständige öffentliche Aufgabe, die der Gemeinde obliegt unabhängig davon, wer Träger der Straßenbaulast ist (vgl. im einzelnen u.a. BGH, Urteil vom 22. Februar 1971 - III ZR 205/67 - Verkehrsblatt 1971, 609 sowie Kodal/ Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl. 1985, S. 1258 jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 10.81

    Erschließungsanlage - Erschließungsaufgabe - Gemeinde - Erschließungsbeitrag -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Fehlt es an dieser Voraussetzung, kommt - wie den §§ 123 Abs. 1, 127 Abs. 1 BBauG zu entnehmen ist - eine Erschließungsbeitragserhebung nicht in Betracht (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1975 - BVerwG IV C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 S. 1 und vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 13 ).
  • BVerwG, 05.09.1975 - IV C 2.73

    Gemeinde - Erschließungsbeiträge - Bundesfernstraße - Bund - Baulast

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Fehlt es an dieser Voraussetzung, kommt - wie den §§ 123 Abs. 1, 127 Abs. 1 BBauG zu entnehmen ist - eine Erschließungsbeitragserhebung nicht in Betracht (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1975 - BVerwG IV C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 S. 1 und vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 13 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Straßenabschnittbildung -

    Zur Anwendbarkeit einer Vergünstigungsregelung für mehrfach erschlossene Grundstücke unabhängig von der Beitragsfähigkeit der zweiten Anbaustraße (im Anschluß an BVerwG, 15.9.1989 - 8 C 4/88 -, NVwZ 1990, 374).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15.9.1989 -- 8 C 4.88 -- (NVwZ 1990, 374) ausgeführt hat, kann der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität eine ortsgesetzliche Anordnung rechtfertigen, nach der Eckgrundstücken eine Ermäßigung ohne Rücksicht auf eine erfolgte oder zukünftige Beitragszahlung für die zweite Anbaustraße und damit ohne Rücksicht auf eine konkrete finanzielle Doppelbelastung zu gewähren ist.

    Allerdings greift der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität als Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung von Eckgrundstücken und Mittelgrundstücken nur dort, wo die Beantwortung der Frage, ob eine finanzielle Doppelbelastung eintreten würde, mit umfangreichen Nachforschungen und beträchtlichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden ist, wie es beispielsweise zutrifft bei der Klärung der Fragen, ob eine Beitragspflicht für die zweite, die Ecklage begründende Straße in früheren Zeiten abgelöst worden ist oder ob es sich bei ihr -- wie etwa im vorliegenden Fall bei der Landstraße -- um eine vorhandene Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.9.1989, aaO).

    In diesem Fall gebietet Bundesrecht, die Vergünstigungsregelung ausschließlich zu beziehen auf die Kosten solcher Teilanlagen der abzurechnenden Anbaustraße, deren erstmalige Herstellung auch an der Ortsdurchfahrt der klassifizierten Straße grundsätzlich einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand auszulösen geeignet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.9.1989, aaO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04

    Straßenbaubeitrag bei Maßnahmen, die nur teilweise in der Straßenbaulast der

    Nach der insoweit auch auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (vgl. insbesondere das auch zu einem durch eine Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße [zweit-]erschlossenen Grundstück ergangene Urteil vom 15.09.1989 - 8 C 4/88 -, NVwZ 1990, 374) rechtfertigt die teilweise Entlastung von Eckgrundstücken durch eine Eckgrundstücksvergünstigung die daraus folgende Mehrbelastung der Mittelgrundstücke unter dem Blickwinkel des Gleichheitssatzes grundsätzlich nur dann, wenn ein Verzicht auf die Entlastung zu einer mit der Vorteilssituation dieser beiden "Grundstückstypen" nicht zu vereinbarenden finanziellen Doppelbelastung der Eckgrundstücke führen würde, die Vergünstigungsregelung also eine der Vorteilssituation angepasste finanzielle Belastung der beiden Grundstückstypen bewirkt.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - 2 S 2791/89

    Erschließungsbeitrag: Eckgrundstücksvergünstigung für einseitig durch die

    Die Eckgrundstücksvergünstigung darf für Eckgrundstücke, die neben der abzurechnenden Straße noch von der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße erschlossen werden, ausschließlich auf die Kosten solcher Teilanlagen der abzurechnenden Anbaustraße bezogen werden, deren erstmalige Herstellung auch in der Ortsdurchfahrt der klassifizierten Straße grundsätzlich einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand auszulösen geeignet ist - hier: Kosten der Straßenbeleuchtung und Gehwege (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 15.9.1989 - 8 C 4/88 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 15.9.1989 -- 8 C 4.88 -- auf die Revision der Klägerin das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7.9.1987 insoweit aufgehoben, als die Klage abgewiesen worden ist und insoweit die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück;

    Ausgehend von der Vorstellung eines geringeren Vorteils durch die zweite Erschließungsanlage liegt der Gewährung einer Mehrfacherschließungsvergünstigung regelmäßig der Gedanke zugrunde, dass eine finanzielle "Doppelbelastung" des mehrfach erschlossenen Grundstücks durch die Heranziehung zu einem vollen Erschließungsbeitrag für jede der Erschließungsanlagen vermieden werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.9.1989 - 8 C 4.88 - juris Rn. 16 f.; Urteil vom 08.10.1976 - IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158, juris Rn. 15; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 38 Anm. 3.4.6.1; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 38 Rn. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 6 A 10793/20

    Vorausleistungen auf einen einmaligen Straßenausbaubeitrag;

    a) Nach der insoweit auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (vgl. Urteil vom 15. September 1989 - 8 C 4.88 -, NVwZ 1990, 374) rechtfertigt die teilweise Entlastung von Eckgrundstücken durch eine Eckgrundstücksvergünstigung die daraus folgende Mehrbelastung der Mittelgrundstücke unter dem Blickwinkel des Gleichheitssatzes grundsätzlich nur dann, wenn ein Verzicht auf die Entlastung zu einer mit der Vorteilssituation dieser beiden "Grundstückstypen" nicht zu vereinbarenden finanziellen Doppelbelastung der Eckgrundstücke führen würde, die Vergünstigungsregelung also eine der Vorteilssituation angepasste finanzielle Belastung der beiden Grundstückstypen bewirkt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Straßenbegleitgrün und Parkflächen an

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 2008 (Az: 4 L 261/07) grundsätzlich festgestellt, dass die Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung nicht aufgrund einer der Gemeinde obliegenden Straßenbaulast erfolgt, sondern es sich dabei um eine davon zu trennende selbständige öffentliche Aufgabe handelt, die die Gemeinde unabhängig davon, wer Straßenbaulastträger ist, wahrzunehmen hat (BVerwG, Urt. v. 15.09.1989 - BVerwG 8 C 4.88 -, zit. nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983 - 6 A 63/82 -, DÖV 1984, 596 [597]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 L 262/07

    Zur Beitragsfähigkeit von Kosten für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung und

    Es ist allerdings seit jeher anerkannt, dass die Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung nicht aufgrund einer der Gemeinde obliegenden Straßenbaulast erfolgt, sondern es sich dabei um eine davon zu trennende selbständige öffentliche Aufgabe handelt, die die Gemeinde unabhängig davon, wer Straßenbaulastträger ist, wahrzunehmen hat (BVerwG, Urt. v. 15.09.1989 - BVerwG 8 C 4.88 -, zit. nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983 - 6 A 63/82 -, DÖV 1984, 596 [597]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 L 261/07

    Zur Beitragsfähigkeit von Kosten für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung und

    Es ist allerdings seit jeher anerkannt, dass die Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung nicht aufgrund einer der Gemeinde obliegenden Straßenbaulast erfolgt, sondern es sich dabei um eine davon zu trennende selbständige öffentliche Aufgabe handelt, die die Gemeinde unabhängig davon, wer Straßenbaulastträger ist, wahrzunehmen hat (BVerwG, Urt. v. 15.09.1989 - BVerwG 8 C 4.88 -, zit. nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983 - 6 A 63/82 -, DÖV 1984, 596 [597]).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 36.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Der damit schon in der Verfassung angelegten Differenzierung zwischen dem straßen- und dem beitragsrechtlichen Regime entsprechend ist für das Erschließungsbeitragsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass Ortsdurchfahrten - unbeschadet der in § 128 Abs. 3 Nr. 2 BauGB vorgesehenen Beschränkung des beitragsfähigen Aufwandes - Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 131.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 7 S. 10, vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 48 und vom 15. September 1989 - 8 C 4.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 80 S. 40; für den Fall einer Baulastvereinbarung vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 9 C 27.14 - BVerwGE 153, 306 Rn. 16).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 33.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Der damit schon in der Verfassung angelegten Differenzierung zwischen dem straßen- und dem beitragsrechtlichen Regime entsprechend ist für das Erschließungsbeitragsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass Ortsdurchfahrten - unbeschadet der in § 128 Abs. 3 Nr. 2 BauGB vorgesehenen Beschränkung des beitragsfähigen Aufwandes - Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 131.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 7 S. 10, vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 48 und vom 15. September 1989 - 8 C 4.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 80 S. 40; für den Fall einer Baulastvereinbarung vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 9 C 27.14 - BVerwGE 153, 306 Rn. 16).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 35.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1989 - 2 S 1119/89

    Erschließungsbeitrag - Verzicht auf Beitragserhebung - Erschlossensein eines

  • VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12
  • VG Oldenburg, 23.04.2013 - 1 A 5065/12

    Beleuchtung; Erschließung; Fußweg; Radweg; Straßenbaulast; öffentliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.1991 - 6 A 12528/90
  • VG München, 27.01.2014 - M 2 S 13.5026

    Straßenausbaubeitrag (einstweiliger Rechtsschutz); Wirksamkeit der Satzung

  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88

    Rechtfertigung für die Mehrbelastung der Mittelgrundstücke - Anforderungen an als

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994 - 2 S 963/93

    Erschließungsbeitrag: Maßgeblich für den Herstellungszeitpunkt ist der Eingang

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1999 - 6 A 12269/98
  • VG Neustadt, 04.09.2008 - 4 K 555/08

    Voraussetzungen der Erhebung von Vorausleistungen auf kommunalrechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 3 B 1950/94
  • VG Potsdam, 18.12.2015 - 12 K 619/14

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG Potsdam, 18.12.2015 - 12 K 1556/14

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG Potsdam, 18.12.2015 - 12 K 1625/14

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 6 CS 10.295

    Erschließungsbeitragsrecht; Eckgrundstücksvergünstigung; Ortsdurchfahrt einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1089
BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87 (https://dejure.org/1989,1089)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1989 - 6 P 11.87 (https://dejure.org/1989,1089)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1989 - 6 P 11.87 (https://dejure.org/1989,1089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages - Teilzeitbeschäftigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 288
  • NVwZ 1990, 374 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80

    Einflußmöglichkeit des Personalrats - Einstellung eines Beschäftigten -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Diese Befugnis steht dem Personalrat auch nicht in der eingeschränkten Form zu, der beabsichtigten Befristung oder Teilzeitbeschäftigung allein aus Gründen widersprechen zu können, welche die Belange der in der Dienststelle bereits Beschäftigten betreffen (im Anschluß an BVerwGE 68, 30).

    In diesem Sinne hat der Senat bereits für die entsprechenden Mitbestimmungstatbestände in anderen Landesgesetzen entschieden, und zwar für § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW 1974 (BVerwGE 68, 30 ), für § 64 Abs. 1 Nr. 2 HPVG 1979 (Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - <PersV 1985, 246> und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 ) und - unter beiden Gesichtspunkten - für § 76 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW 1975 (Beschlüsse vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - <PersV 1985, 167> und - BVerwG 6 P 11.83 - <PersV 1986, 466>).

    Der in § 65 Abs. 1 Buchst. c BremPersVG enthaltene personalvertretungsrechtliche Begriff der Einstellung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 50, 176 ; 68, 30 ; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - ) einen fest umrissenen Inhalt.

    Wenn es in dem Beschluß des Senats vom 19. September 1983 (BVerwGE 68, 30 ) im Zusammenhang mit der Mitbestimmung bei Einstellungen heißt, der Personalrat sei nicht Sachwalter der Rechte des Beschäftigten (bzw. des zu Beschäftigenden), was sich mit seiner kollektiv-rechtlichen Aufgabenstellung auch nicht vereinbaren ließe, sollte damit nicht zum Ausdruck gebracht werden, die Aufgabenstellung des Personalrats sei insgesamt und ausschließlich eine rein kollektiv-rechtliche.

    Vielmehr ist weiterhin davon auszugehen, daß die Mitbestimmung bei diesen Fallgestaltungen nicht zur rechtlichen Klärung, sondern zu einer - nicht immer vermeidbaren, aber unerwünschten - Doppelgleisigkeit der Rechtswege und damit zu rechtlicher Unsicherheit führt (vgl. BVerwGE 68, 30 ).

    Darauf hat der Senat bereits früher hingewiesen (vgl. BVerwGE 68, 30 ).

  • BAG, 20.06.1978 - 1 ABR 65/75

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei sachlich nicht

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung, daß einzelvertragliche Abreden betreffend die Befristung des Arbeitsvertrages oder die Teilzeitbeschäftigung nicht der Mitbestimmung bei Einstellungen unterliegen, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 -, AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972, und vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 -, BAGE 49, 180 ).

    Aus eben diesem Grunde hat aber das Bundesarbeitsgericht ein Recht des Betriebsrats, seine Zustimmung zur Einstellung wegen der Befristung zu verweigern, nicht anerkannt; es hat daraus den Schluß gezogen, eine Ausweitung des Zustimmungsverweigerungsrechts (des Betriebsrates) auf die Befristung von Arbeitsverträgen würde die Schutzfunktion für den einzustellenden Arbeitnehmer, die der Mitbestimmungsregelung des § 99 BetrVG innewohne, geradezu in ihr Gegenteil verkehren (BAG, Beschluß vom 20. Juni 1978, a.a.O.).

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Der Anspruch auf entsprechende Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag (vgl. BVerwGE 50, 186 ; BAGE 49, 180 ).

    Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung, daß einzelvertragliche Abreden betreffend die Befristung des Arbeitsvertrages oder die Teilzeitbeschäftigung nicht der Mitbestimmung bei Einstellungen unterliegen, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 -, AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972, und vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 -, BAGE 49, 180 ).

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Der Anspruch auf entsprechende Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag (vgl. BVerwGE 50, 186 ; BAGE 49, 180 ).

    Er hat in erster Linie im Interesse der in der Dienststelle weisungsgebundenen tätigen Beschäftigten zu handeln (§ 52 Abs. 1 Satz 1 BremPersVG), damit die Arbeit und der Frieden innerhalb der Dienststelle (§ 52 Abs. 2 BremPersVG) erhalten bleiben (vgl. BVerwGE 50, 186 ).

  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Der in § 65 Abs. 1 Buchst. c BremPersVG enthaltene personalvertretungsrechtliche Begriff der Einstellung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 50, 176 ; 68, 30 ; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - ) einen fest umrissenen Inhalt.

    Eine Ausnahme bildet lediglich die im Interesse der Einheitlichkeit des Tarifgefüges gerechtfertigte Eingruppierung (vgl. BVerwGE 50, 176 ).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 6 P 36.85

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Wiederaufnahme der

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    In diesem Sinne hat der Senat bereits für die entsprechenden Mitbestimmungstatbestände in anderen Landesgesetzen entschieden, und zwar für § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW 1974 (BVerwGE 68, 30 ), für § 64 Abs. 1 Nr. 2 HPVG 1979 (Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - <PersV 1985, 246> und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 ) und - unter beiden Gesichtspunkten - für § 76 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW 1975 (Beschlüsse vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - <PersV 1985, 167> und - BVerwG 6 P 11.83 - <PersV 1986, 466>).

    Der in § 65 Abs. 1 Buchst. c BremPersVG enthaltene personalvertretungsrechtliche Begriff der Einstellung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 50, 176 ; 68, 30 ; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - ) einen fest umrissenen Inhalt.

  • BVerwG, 12.08.1983 - 6 P 29.79

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Mitbestimmung des Personalrats - Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    In diesem Sinne hat der Senat bereits für die entsprechenden Mitbestimmungstatbestände in anderen Landesgesetzen entschieden, und zwar für § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW 1974 (BVerwGE 68, 30 ), für § 64 Abs. 1 Nr. 2 HPVG 1979 (Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - <PersV 1985, 246> und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 ) und - unter beiden Gesichtspunkten - für § 76 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW 1975 (Beschlüsse vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - <PersV 1985, 167> und - BVerwG 6 P 11.83 - <PersV 1986, 466>).

    Der in § 65 Abs. 1 Buchst. c BremPersVG enthaltene personalvertretungsrechtliche Begriff der Einstellung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 50, 176 ; 68, 30 ; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - ) einen fest umrissenen Inhalt.

  • BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86

    Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch inzwischen entschieden, daß vorgesetzliche tarifvertragliche oder nachgesetzliche tarifvertragliche Befristungsvorschriften, sofern diese für den Arbeitnehmer günstiger sind, der genannten Gesetzesregelung vorgehen; dazu hat es auch die Protokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1 der Sonderregelungen der Anlage SR 2 y BAT gezählt, wonach "Zeitangestellte nur eingestellt werden dürfen, wenn hierfür sachliche oder in der Person des Angestellten liegende Gründe vorliegen" (BAG, Urteil vom 25. September 1987 - 7 AZR 315/86 - ).
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Darauf deuten bereits die sich in diesem Beschluß unmittelbar anschließenden Ausführungen zu der früheren Entscheidung des Senats betreffend die Mitbestimmung bei der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages wie auch die Begründung jener früheren Entscheidung hin (BVerwGE 57, 280 ).
  • BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82

    Initiativrecht - Gesetzliche Mitbestimmung - Personalvertretung - Belange der

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87
    Ferner hat der Senat in anderem Zusammenhang z.B. ausgeführt, selbst Initiativen der Personalvertretung in Personalangelegenheiten einzelner Beschäftigter lägen nicht generell außerhalb des Rahmens des ihr eingeräumten Initiativrechts, sofern sie dazu dienten, die Dienststelle im Falle der Untätigkeit zur Einleitung eines anschließenden Mitbestimmungsverfahrens zum Handeln zu zwingen (BVerwGE 68, 137 ).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 6 P 4.82

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Personalrats bei der Einstellung -

  • BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60

    Erweiterte Zulassung von Schadensersatzansprüchen bei Dienstunfällen und

  • BVerwG, 30.09.1983 - 6 P 11.83

    Mitbestimmungsrecht eines öffentlichen Personalrats bei Einstellungen

  • RG, 29.02.1912 - VI 205/11

    Arglist und Urteilsrechtskraft

  • BVerwG, 26.10.1983 - 6 P 6.83

    Initiativrecht - Beförderung

  • BVerwG, 30.10.1964 - VII P 2.64

    Anordnung der Umsetzung eines Beamten der Schutzpolizei zur Kriminalpolizei -

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    aa) Der in § 77 Abs. 1 Nr. 2 a HPVG enthaltene personalvertretungsrechtliche Begriff der Einstellung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - die teils zu vergleichbaren Regelungen ergangen ist - einen fest umrissenen Inhalt (vgl. BVerwGE 50, 176 >180<; 68, 30 >32 f.<; 82, 288 >291 ff.<; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 4 und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 6 = PersR 1988, 298 ff.).

    Einzelvertragliche Abreden betreffend die Befristung des Arbeitsvertrages oder die Teilzeitbeschäftigung unterliegen also nicht der Mitbestimmung bei Einstellungen (vgl. insb. Beschlüsse vom 19. September 1983 - BVerwG 6 P 32.80 - BVerwGE 68, 30 >32 f.< und vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 >291 ff.<).

    Der Beschluß des Senats vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 (291 ff.), in dem eine Befugnis des Personalrats nach bremischen Landesrecht verneint wurde, der beabsichtigten Befristung aus Gründen widersprechen zu können, welche die Belange der in der Dienststelle bereits Beschäftigten betreffen, steht dem nicht entgegen.

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    aa) Das Beschwerdegericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß sich nach der weit zurückreichenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - teils auch der neueren (vgl. BVerwGE 82, 288, 291, mit umfangr. Nachw.) - die Mitbestimmung bei der Einstellung auf die Eingliederung der zur Einstellung vorgesehenen Person, die von ihr auszuübende Tätigkeit und deren Eingruppierung beziehe.
  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    b) Befristungsabreden fallen nicht unter die mitbestimmungsrechtliche Allzuständigkeit des Personalrats nach § 2 Abs. 1, § 51 Abs. 1 Satz 1 MBG SH (ebenso für die in § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 2, § 65 Abs. 3, § 66 Abs. 3 LPVG Bremen ausgedrückte Allzuständigkeit des Personalrats [kein Mitbestimmungsrecht bei Befristung und Teilzeitbeschäftigung]: BVerwG 17. August 1989 - 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288; aA Kaiser in: Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 3. Aufl. § 75 Rn. 29; Plander PersR 2006, 54, 56; ders. Anm. zu AP LPVG NW § 72 Nr. 9; wohl auch Raedel PersR 2000, 5, 6) .
  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

    Das mit der Einstellung in aller Regel zu begründende Beschäftigungsverhältnis sei nicht Gegenstand der Mitbestimmung (vgl. u. a. Beschluß vom 25. August 1988 - 6 P 36.85 - ZBR 1989, 81 f.; BVerwGE 82, 288, 291 ff., jeweils m. w. N.).

    Arbeitsvertragliche Befristungsabreden unterliegen nicht der Mitbestimmung des Personalrats, es sei denn, in dem anzuwendenden Landespersonalvertretungsgesetz wäre hierfür ein besonderer Mitbestimmungstatbestand enthalten (vgl. BVerwGE 82, 288, 291 ff., m. w. N.).

  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

    Die Mitbestimmung des Personalrats bezieht sich daher nicht auf den Abschluß und den Inhalt des Arbeitsvertrages, sondern allein auf die Eingliederung des Einzustellenden in die Dienststelle, also auf die zur Einstellung vorgesehene Person, auf die von ihr auszuübende Tätigkeit und, soweit es sich um Arbeiter und Angestellte handelt, auf die mit der Übertragung der Tätigkeit verbundene tarifliche Bewertung, die Eingruppierung (vgl. Beschluß vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 m.w.N.).

    Durch die Beteiligung des Personalrats an der Einstellung von Beschäftigten sollen in erster Linie die kollektiven Interessen der von ihm vertretenen Beschäftigten, die in der Dienststelle bereits als Arbeitnehmer tätig sind, gewahrt werden (vgl. BVerwGE 82, 288 ; Beschluß vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 15.90 - a.a.O.; Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - a.a.O.).

    Daß eine Zustimmungsverweigerung unbeachtlich ist, die ausschließlich auf Gründe gestützt wird, die an eine Befristung der Einstellung anknüpfen, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 82, 288 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

    Beantragt der Dienststellenleiter zu einer von ihm beabsichtigten personellen Einzelmaßnahme die Zustimmung des Personalrats, so ist dieser nicht darauf beschränkt, die Zustimmungsfähigkeit der Maßnahme allein mit Blick auf die kollektiven Interessen aller Beschäftigten der Dienststelle zu prüfen (vgl. Beschluss vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - Buchholz 251.3 § 65 BrPersVG Nr. 6 S. 5).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Darauf ist der Senat in dem Beschluß über die gegen den genannten Beschluß des OVG Bremen eingelegte und im gegebenen Zusammenhang auch erfolgreiche Rechtsbeschwerde ausführlich eingegangen (vgl. Beschluß vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - <PersR 1989, 327 = ZBR 1990, 50>).
  • BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit.

    Namentlich erfasst der Einstellungsbegriff in § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass deren spätere Änderung - unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände (vgl. z.B. die Höher- oder Rückgruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG) - ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig ist (vgl. zur Befristung von Arbeitsverträgen und zur Teilzeitbeschäftigung: Beschluss vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 4; Beschluss vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288, 292; Beschluss vom 14. November 1989 - BVerwG 6 P 4.87 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 73).
  • VG Bremen, 31.01.2008 - P K 283/07

    Mitbestimmung bei Bewilligung von Altersteilzeit und Teilzeitbeschäftigung

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 17.08.1989 (6 P 11/87) erstrecke sich die Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung eines zu Beschäftigenden auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des bremischen Landesrechts weder auf die Frage, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet abzuschließen sei, noch auf eine dabei vorgesehene Teilzeitbeschäftigung.

    Auch der Hinweis des Beteiligten auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.1989 (6 P 11.87 in BVerwGE 82, 288) führt hier nicht weiter.

    Im Hinblick auf die Allzuständigkeit des Personalrats nach bremischem Landesrecht hatte das Bundesverwaltungsgericht im angeführten Beschluss vom 17.08.1989 (6 P 11.87 a. a. O.) die Mitbestimmungspflichtigkeit verneint, weil der Personalrat nach § 52 Abs. 1 BremPersVG für alle in der Dienststelle weisungsgebunden tätigen Personen mitzubestimmen hat und daher eine Beschränkung des geschützten Personenkreises auf diejenigen vorliegt, die bereits in der Dienststelle beschäftigt sind.

    Auch soweit sich der Beteiligte auf allgemeine Ausführungen in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.1989 (6 P 11.87) beruft, führt dieses nicht weiter.

  • BVerwG, 24.11.2015 - 5 P 13.14

    Beamte auf Lebenszeit; Beamte auf Probe; beamtenrechtlicher Einstellungsbegriff;

    Zwar hat die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 17. August 1989 - 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 und die dortigen Nachweise) ausgeführt, dass sich die Mitbestimmung bei der Einstellung auf die Eingliederung der zur Einstellung vorgesehenen Person, die von ihr auszuübende Tätigkeit und deren Eingruppierung beziehe.
  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17

    Allzuständigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag;

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 40.93
  • VGH Bayern, 31.07.1996 - 17 P 96.367

    Antrag auf Teilzeitbeschäftigung für zwei Jahre im Pflegedienst;

  • BVerwG, 15.11.1989 - 6 P 2.87

    Mitbestimmungsplichtige Einstellung - Mitbestimmung - Art und Inhalt des

  • BVerwG, 14.11.1989 - 6 P 4.87

    Teilzeitbeschäftigung - Mitbestimmung des Personalrats - Zustimmungsverweigerung

  • BAG, 14.02.1990 - 7 AZR 68/89

    Befristeter Arbeitsvertrag unter sechs Monaten

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.03.2009 - 4 Sa 1/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, Wirksamkeit, Einzelvertretung,

  • BVerwG, 11.07.1995 - 6 P 22.93

    Personalvertretungsrecht: Gebrauchmachen vom auf Ausschöpfung der

  • OVG Saarland, 31.01.2024 - 5 A 181/22

    Mitbestimmung des Personalrates

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 17 LP 1/19

    Beschwerde; Einstellung; Feststellungsantrag; Initiativrecht; kollektive

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2000 - 1 A 5333/98

    Folge der Weigerung einer Personalvertretung zur Zustimmung zu einer vom

  • VG Mainz, 06.12.2016 - 5 K 664/16

    Mitbestimmung bei Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach

  • BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 53.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu einer Einstellung durch

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 3/18

    Befristete Beschäftigung; Beschwerde; Entfristung; Globalantrag; Initiativrecht;

  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 8.17

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • BVerwG, 08.08.2018 - 5 PB 1.18

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu der Einstellung eines

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 8.91

    Nutzungsbedingungen für Dienstwohnungen - Mitbestimmung des Personalrats -

  • LAG Hessen, 01.11.1990 - 12 Sa 328/90

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Beteiligung des Personalrats - Anwendbarkeit

  • BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93

    Begriff der Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung - Unüberprüfte Übertragung

  • VGH Bayern, 05.06.1991 - 18 P 91.01003
  • LAG Düsseldorf, 09.09.1999 - 13 (16) Sa 634/99

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einstellungen nach dem PersVG

  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 16.90

    Wirksamkeit eines Beschlusses, wenn er unter Beteiligung von Vertretern der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 60 PV 9.06

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Umwandlung eines

  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 5/91

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung der Personalvertretung für die

  • BVerwG, 09.06.1992 - 6 PB 2.92
  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 17 P 09.694

    Informationspflicht des Dienststellenleiters dazu, ob Arbeitsverträge mit oder

  • VGH Bayern, 10.02.1993 - 17 P 92.3787

    Eingliederung eines Bewerbers in die Betriebsgemeinschaft als Gegenstand der

  • LAG Hessen, 23.07.1992 - 12 Sa 1714/91

    Nachholbarkeit der Zustellung und der Begründung eines

  • VGH Bayern, 05.06.1991 - 18 P 91.00945
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 4/89

    Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung einer Studienassessorin; Antrag auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,706
BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88 (https://dejure.org/1989,706)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1989 - 6 P 7.88 (https://dejure.org/1989,706)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1989 - 6 P 7.88 (https://dejure.org/1989,706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 726
  • NVwZ 1990, 374 (Ls.)
  • DVBl 1990, 294
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88
    Wie der Senat in den Beschlüssen vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - (BVerwGE 67, 61 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 24) und vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - (Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 17) ausgeführt hat, handelt es sich bei dieser Mitbestimmungsvorschrift um einen einheitlichen Tatbestand, der die Gesamtheit der Regelungen umfaßt, die einen störungsfreien, reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen.

    Diese Aufgaben der Dienststelle sind durch den Gesetzgeber und den von diesem ermächtigten Verordnungsgeber festgelegt und stehen, auch hinsichtlich der Art und Weise ihrer Erledigung, nicht zur Disposition von Stellen, die nicht der Volksvertretung für ihr Handeln verantwortlich sind (vgl. Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - ).

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall des Alkoholverbots für waffentragende Zollbeamte (Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - ) gebot die Art und Weise der in der Standortverwaltung zu verrichtenden Tätigkeiten keine im Vergleich zu anderen Verwaltungen besonderen Vorkehrungen in der Form eines speziellen Alkoholverbots.

    Anders läge der Sachverhalt, wenn wie in dem vom Senat entschiedenen Fall des Alkoholverbots für waffentragende Zollbeamte (Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - ) die Hausverfügung die Art und Weise der Dienstausübung unmittelbar regeln würde.

    Sie unterliegt der alleinigen Verantwortlichkeit des Dienststellenleiters (vgl. Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - ).

  • BVerwG, 30.12.1987 - 6 P 20.82

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Verbot - Radio - Dienststelle - Arbeitszeit -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88
    Wie der Senat in den Beschlüssen vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - (BVerwGE 67, 61 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 24) und vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - (Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 17) ausgeführt hat, handelt es sich bei dieser Mitbestimmungsvorschrift um einen einheitlichen Tatbestand, der die Gesamtheit der Regelungen umfaßt, die einen störungsfreien, reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen.
  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von

    Dieser einheitliche Tatbestand umfaßt die Gesamtheit der Regelungen, die einen störungsfreien und reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen (vgl. BVerwGE 67, 61 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]; Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - <DVBl 1990, 294>); er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist.

    Die im öffentlichen Dienst zu erfüllenden Aufgaben sind durch den Gesetzgeber und den von ihm ermächtigten Verordnungsgeber festgelegt und stehen, auch hinsichtlich der Art und Weise ihrer Erledigung, nicht zur Disposition von Stellen, die nicht der Volksvertretung für ihr Handeln verantwortlich sind (vgl. BVerwGE 67, 61 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]; Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - ).

    Verhält es sich bei der Zweckbestimmung einer Regelung so, dann ist sie nach der Rechtsprechung des Senats mitbestimmungsfrei (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 7.88 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 1 A 5764/00

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 9

    BVerwG, Beschlüsse vom 7.7.1993 - 6 P 4.91 -, Buchholz 250 § 92 BPersVG Nr. 4 = PersR 1993, 491 = PersV 1994, 473, und vom 5.10.1989 - 6 P 7.88 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 71 = DVBl. 1990, 294 = NJW 1990, 726 = PersR 1989, 364 = PersV 1990, 172 = ZBR 1990, 213 = ZfPR 1990, 13 = ZTR 1990, 121; OVG NRW, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 A 5223/97.PVL -, PersR 2000, 112; jeweils m.w.N.

    BVerwG, Beschlüsse vom 7.7.1993 - 6 P 4.91 -, a.a.O., vom 5.10.1989 - 6 P 7.88 -, a.a.O., und vom 11.3.1983 - 6 P 25.80 -, BVerwGE 67, 61 = Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 24 = PersV 1984, 318 = ZBR 1983, 215; OVG NRW, Beschlüsse vom 27.10.1999 - 1 A 5223/97.PVL -, a.a.O., und vom 5.4.2001 - 1 A 3033/99.PVL, PersV 2001, 572 = PersV 2002, 230.

    BVerwG, Beschlüsse vom 7.7.1993 - 6 P 4.91 -, a.a.O., und vom 5.10.1989 - 6 P 7.88 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 27.10.1999 - 1 A 5223/97.PVL -, a.a.O., und vom 5.4.2001 - 1 A 3033/99.PVL -, a.a.O. .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 1 A 2836/00

    Ausschluss der Mitbestimmung; Anordnung des Selbstfahrens im Rahmen des

    BVerwG, Beschlüsse vom 7.7.1993 - 6 P 4.91 -, Buchholz 250 § 92 BPersVG Nr. 4 = PersR 1993, 491 = PersV 1994, 473, und vom 5.10.1989 - 6 P 7.88 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 71 = DVBl. 1990, 294 = NJW 1990, 726 = PersR 1989, 364 = PersV 1990, 172 = ZBR 1990, 213 = ZfPR 1990, 13 = ZTR 1990, 121; OVG NRW, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 A 5223/97.PVL -, PersR 2000, 112; jeweils m.w.N.

    BVerwG, Beschlüsse vom 7.7.1993 - 6 P 4.91 -, a.a.O., und vom 5.10.1989 - 6 P 7.88 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 A 5223/97.PVL -, a.a.O.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 10.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2301
BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 10.88 (https://dejure.org/1989,2301)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1989 - 6 P 10.88 (https://dejure.org/1989,2301)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1989 - 6 P 10.88 (https://dejure.org/1989,2301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 374 (Ls.)
  • DVBl 1990, 295
  • DÖV 1990, 576
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.06.1988 - 6 P 18.86

    Notwendiger Geschäftsbedarf - Personalrat - Personalvertretungsrecht - Kommentar

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 10.88
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - (BVerwGE 79, 361 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 13 = PersV 1988, 394 = PersR 1988, 242 = DVBl. 1988, 1069) ausgeführt hat, gehört zu dem erforderlichen Geschäftsbedarf, den die Dienststelle gemäß § 44 Abs. 2 BPersVG dem Personalrat zur Verfügung zu stellen hat, grundsätzlich auch eine für seine Arbeit einschlägige Fachzeitschrift zum Personalvertretungsrecht.
  • BVerwG, 30.01.1991 - 6 P 7.89

    Personalvertretung - Arbeitsmittel - Fachzeitschrift

    Die inhaltlichen Anforderungen des Kriteriums der Erforderlichkeit erfüllt eine Zeitschrift dann, wenn sie geeignet ist, dem Personalrat die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Informationen zu vermitteln (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - , vom 12. September 1989 - BVerwG 6 P 14.87 - und - BVerwG 6 P 15.87 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 10.88 - ).

    Dieses Auswahlrecht folgt aus der Unabhängigkeit des Personalrats, dem nicht vom Dienststellenleiter im Falle der Anforderung einer Zeitschrift durch den Personalrat eine bestimmte, vom Dienststellenleiter ausgesuchte Fachzeitschrift zugewiesen werden soll, ohne daß ihm die Möglichkeit gegeben wird, bei der Entscheidung über die Auswahl mitzuwirken (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 10.88 - ).

  • BVerwG, 21.01.1991 - 6 P 13.89

    Personalvertretung - Geschäftsbedarf für die Vertretung eines Angestellten -

    Es hat sich dabei aufgrund der von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalles an den Grundsätzen orientiert, die der beschließende Senat zum Begriff des Geschäftsbedarfs aufgestellt hat, der nach § 44 Abs. 2 BPersVG von der Dienststelle "in erforderlichem Umfang" dem Personalrat zur Verfügung zu stellen ist (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 25. Juli 1979 - BVerwG 6 P 29.78 - hinsichtlich eines Kommentars zum BPersVG sowie vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - <BVerwGE 79, 361 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 13> und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 10.88 - zu einer Fachzeitschrift für das Personalvertretungsrecht).

    Bezüglich dieser Frage ist beachtlich, daß (hier) lediglich beantragt wird, - dem Sinne nach - festzustellen, daß dem Antragsteller der rasche Zugriff auf einen solchen Kommentar ermöglicht wird; weder wird beansprucht, daß ein solcher Kommentar für den Antragsteller angeschafft werden soll, um ihm den alleinigen Besitz daran zu verschaffen (ausschließliche Benutzungsmöglichkeit), oder er selbst auf Kosten der Dienststelle einen solchen Kommentar beschaffen kann, insbesondere wird nicht beansprucht, einen bestimmten Kommentar zu diesen tariflichen Regelungswerken benutzen zu können (so daß sich - wie bezüglich von Fachzeitschriften vom erkennenden Senat im Fall 6 P 10.88, Beschluß vom 5. Oktober 1989, entschieden - nicht die Frage des 'Auswahlrechts' stellt).

  • BVerwG, 19.08.1994 - 6 P 25.92

    Anforderungen an Art und Umfang der Bereitstellung von Fachliteratur zur

    So ist in der bisherigen Rechtsprechung die Bereitstellung im Rahmen eines Umlaufverfahrens unter Einbeziehung mehrerer Personalräte bei kleineren Dienststellen an einem Ort als ausreichend angesehen worden, wenn dadurch die Information der beteiligten Personalräte über den Inhalt des jeweils neuesten Heftes der Zeitschrift in angemessener Zeit sowie die bedarfsgerechte Einsichtnahme in die umgelaufenen Hefte ohne wesentliche Probleme gewährleistet sei (zum Ganzen: BVerwG, Beschluß vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - BVerwGE 79, 361;Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 6 P 14.87 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 15 = ZBR 1990, 55;Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 10.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 16 = ZBR 1990, 56).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 5825/92

    Fachzeitschrift, personalvertretungsrechtliche

    Dafür ist grundsätzlich weder die Größe der Dienststelle noch die Zahl der vom Personalrat vertretenen Beschäftigten entscheidend; auch in kleineren Dienststellen mit weniger als 200 Beschäftigten gehört eine Fachzeitschrift zu dem erforderlichen Geschäftsbedarf (BVerwGE 79, 361 [BVerwG 29.06.1988 - BVerwG 6 P 18.86] ; Beschl. v. 12.9.1989 - 6 P 14.87 - PersR 1989, 293 und vom 5.10.1989 - 6 P 10.88 -, PersR 1990, 11).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.1991 - 18 L 7/90

    Klage eines Personalrats auf Beziehung der Zeitschrift "Der Personalrat" für die

    § 52 Abs. 3 Nds. PersVG unabhängig von der Größe der Dienststelle und der Zahl der Beschäftigten eine geeignete Fachzeitschrift (Beschlüsse v. 29.6.1988 - 6 P 18.86 -, Personalrat 1988, 242; v. 5.10.1989 - 6 P 10.88 -, Personalrat 1990, 11; v. 30.1.1991 - 6 P 7.89 -, Personalrat 1991, 213 = ZBR 1991, 150).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.1989 - 6 P 15.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3741
BVerwG, 12.09.1989 - 6 P 15.87 (https://dejure.org/1989,3741)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1989 - 6 P 15.87 (https://dejure.org/1989,3741)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1989 - 6 P 15.87 (https://dejure.org/1989,3741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 374 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.06.1988 - 6 P 18.86

    Notwendiger Geschäftsbedarf - Personalrat - Personalvertretungsrecht - Kommentar

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1989 - 6 P 15.87
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - (BVerwGE 79, 361 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 13 = PersV 1988, 394 = PersR 1988, 242 = DVBl. 1988, 1069) ausgeführt hat, gehört zu dem erforderlichen Geschäftsbedarf, den die Dienststelle gemäß § 44 Abs. 2 BPersVG dem Personalrat zur Verfügung zu stellen hat, grundsätzlich auch eine für seine Arbeit einschlägige Fachzeitschrift zum Personalvertretungsrecht.

    Hieran hält der Senat gegenüber der im Schrifttum erhobenen Kritik (vgl. insbesondere Rohr in PersR 1988, 292) fest.

  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1989 - 6 P 15.87
    Er hält es für geboten, die Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht zum Bezug einer arbeitsrechtlichen Fachzeitschrift aufgrund des § 40 Abs. 2 BetrVG im Beschluß vom 21. April 1983 - 6 ABR 70/82 - (BAGE 42, 259) entwickelten Grundsätze auf das Personalvertretungsrecht im Grundsatz zu übertragen.
  • BVerwG, 30.01.1991 - 6 P 7.89

    Personalvertretung - Arbeitsmittel - Fachzeitschrift

    Die inhaltlichen Anforderungen des Kriteriums der Erforderlichkeit erfüllt eine Zeitschrift dann, wenn sie geeignet ist, dem Personalrat die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Informationen zu vermitteln (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - , vom 12. September 1989 - BVerwG 6 P 14.87 - und - BVerwG 6 P 15.87 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 10.88 - ).

    Der Senat hat in Anwendung dieses Grundsatzes die Geeignetheit sowohl der Zeitschrift "Die Personalvertretung" als auch der Zeitschrift "Der Personalrat" festgestellt, da beide durch Aufsätze und Abdruck gerichtlicher Entscheidungen über Stand und Entwicklung des Personalvertretungsrechts unterrichten (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - und vom 12. September 1989 - BVerwG 6 P 14.87 - und - BVerwG 6 P 15.87 - ).

  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 29/90

    Pflicht zur Zurverfügungstellung von Fachliteratur für Betriebsvertretung -

    Dazu zählt auch Fachliteratur, soweit sie für die Wahrnehmung der Aufgaben der Betriebsvertretung erforderlich ist (vgl. z.B. BVerwG Beschlüsse von 29. Juni 1988, BVerwGE 79, 361, und vom 12. September 1989 - 6 P 15.87 - AP Nr. 3 zu § 44 BPersVG, sowie zur entsprechenden Vorschrift des § 40 Abs. 2 BetrVG BAG Beschlüsse vom 21. April 1983 - 6 ABR 70/82 - und vom 29. November 1989 - 7 ABR 42/89 - AP Nr. 20 und 32 zu § 40 BetrVG 1972).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 5825/92

    Fachzeitschrift, personalvertretungsrechtliche

    Dafür ist grundsätzlich weder die Größe der Dienststelle noch die Zahl der vom Personalrat vertretenen Beschäftigten entscheidend; auch in kleineren Dienststellen mit weniger als 200 Beschäftigten gehört eine Fachzeitschrift zu dem erforderlichen Geschäftsbedarf (BVerwGE 79, 361 [BVerwG 29.06.1988 - BVerwG 6 P 18.86] ; Beschl. v. 12.9.1989 - 6 P 14.87 - PersR 1989, 293 und vom 5.10.1989 - 6 P 10.88 -, PersR 1990, 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7216
BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88 (https://dejure.org/1989,7216)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1989 - 8 C 5.88 (https://dejure.org/1989,7216)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1989 - 8 C 5.88 (https://dejure.org/1989,7216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,7216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung für die Mehrbelastung der Mittelgrundstücke - Anforderungen an als Ortsdurchfahrten klassifizierte Straßen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 374
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 18 S. 15 ) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, das Bundesrecht gestatte den Gemeinden grundsätzlich, ihre Verteilungsregelung dahin zu modifizieren, daß Grundstücken, die neben der jeweils abzurechnenden Anbaustraße durch eine oder mehrere weitere Erschließungsanlagen der gleichen Art erschlossen werden, eine Vergünstigung mit der Folge einzuräumen ist, daß zu Lasten der übrigen beitragspflichtigen Grundstücke die mehrfach erschlossenen Grundstücke nicht in vollem, der Art und dem Maß ihrer Nutzung entsprechenden, sondern nur in einem geringeren Umfang an der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands jeder der sie erschließenden Anlagen teilnehmen.

    Eine solche Entscheidung des Ortsgesetzgebers rechtfertigt sich aus der Überlegung, daß die zweifache Erschließung durch etwa zwei Anbaustraßen regelmäßig einem Eckgrundstück nur einen minderen als einen gleichsam doppelten Erschließungsvorteil vermittelt und es angesichts dessen gerechtfertigt erscheint, "einer konkreten finanziellen Doppelbelastung des Eckgrundstücks" entgegenzuwirken (Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O. S. 17).

    Zwar kann der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität eine ortsgesetzliche Anordnung rechtfertigen, nach der Eckgrundstücken eine Ermäßigung ohne Rücksicht auf eine erfolgte oder zukünftige Beitragszahlung für die zweite Anbaustraße und damit ohne Rücksicht auf eine konkrete finanzielle Doppelbelastung zu gewähren ist (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O. S. 17).

    Doch greift der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität als Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung von Eckgrundstücken Mittelgrundstücken nur dort, wo die Beantwortung der Frage, ob eine finanzielle Doppelbelastung eintreten würde, mit umfangreichen Nachforschungen und beträchtlichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden ist, wie es beispielsweise zutrifft bei der Klärung der Fragen, ob eine Beitragspflicht für die zweite, die Ecklage begründende Straße in früheren Zeiten abgelöst worden ist oder ob es sich bei ihr um eine vorhandene Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG handelt (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen sind beitragsfähige Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG (vgl. u.a. Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 ).
  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88

    Selbstständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde - Gegenstand der Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Ordnet eine Satzung die Gewährung einer Vergünstigung für Eckgrundstücke zu Lasten der Mittelgrundstücke einer "normalen" gemeindlichen Anbaustraße für den Fall an, daß es sich bei der die Ecklage begründenden weiteren Anlage um die Ortsdurchfahrt einer sog. klassifizierten Straße handelt, gebietet Bundesrecht, die Vergünstigungsregelung ausschließlich zu beziehen auf die Kosten solcher Teilanlagen der abzurechnenden Anbaustraße, deren erstmalige Herstellung auch in der Ortsdurchfahrt der klassifizierten Straße grundsätzlich einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand auszulösen geeignet ist (wie Urteil vom 15. September 1989 - BVerwG 8 C 4.88 -).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Eine Modifikation, die dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) widerspricht, ist unzulässig, und zwar nicht erst wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, sondern schon deshalb, weil § 131 Abs. 2 BBauG sie nicht gestattet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 ).
  • BGH, 22.02.1971 - III ZR 205/67

    GOA - Ö-R Körperschaft - Öffentliche Straße - Verkehrssicherungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Anders als die Herstellung der übrigen Teilanlagen wird jedoch die Herstellung der Beleuchtungseinrichtung einer Anbaustraße nicht von der Straßenbaulast erfaßt; die Beleuchtung der öffentlichen Straßen ist nicht Gegenstand der Straßenbaulast, sondern eine selbständige öffentliche Aufgabe, die der Gemeinde obliegt unabhängig davon, wer Träger der Straßenbaulast ist (vgl. im einzelnen u.a. BGH, Urteil vom 22.. Februar 1971 - III ZR 205/67 - Verkehrsblatt 1971.609 sowie Kodal/ Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl. 1985, S. 1258 jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 10.81

    Erschließungsanlage - Erschließungsaufgabe - Gemeinde - Erschließungsbeitrag -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Fehlt es an dieser Voraussetzung, kommt - wie den §§ 123 Abs. 1, 127 Abs. 1 BBauG zu entnehmen ist - eine Erschließungsbeitragserhebung nicht in Betracht (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1975 - BVerwG IV C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 S. 1 und vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 13 ).
  • BVerwG, 05.09.1975 - IV C 2.73

    Gemeinde - Erschließungsbeiträge - Bundesfernstraße - Bund - Baulast

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88
    Fehlt es an dieser Voraussetzung, kommt - wie den §§ 123 Abs. 1, 127 Abs. 1 BBauG zu entnehmen ist - eine Erschließungsbeitragserhebung nicht in Betracht (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1975 - BVerwG IV C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 S. 1 und vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 13 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht