Rechtsprechung
   LG Hamburg, 26.04.1991 - 303 O 174/90   

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LG Hamburg, 26.04.1991 - 303 O 174/90 (https://dejure.org/1991,9040)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.1991 - 303 O 174/90 (https://dejure.org/1991,9040)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 1991 - 303 O 174/90 (https://dejure.org/1991,9040)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 377
  • NVwZ 1992, 302 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91   

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https://dejure.org/1991,9376
BayObLG, 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91 (https://dejure.org/1991,9376)
BayObLG, Entscheidung vom 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91 (https://dejure.org/1991,9376)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Juli 1991 - BReg. 3 Z 105/91 (https://dejure.org/1991,9376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 302 (Ls.)
  • BayObLGZ 1991, 258
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Die Anordnung der Sicherungshaft kann zwar auch dann unverhältnismäßig sein, wenn die Behörde den Vollzug der Ausweisung nicht mit Nachdruck betrieben und insbesondere nicht die notwendigen Anstrengungen unternommen hat, die Ausweisung während einer Strafhaft zu betreiben (BayObLGZ 1991, 258, 260).
  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

    Ebenso hätten die Vorlagebeschlüsse die in der Rechtsprechung und in der Literatur geäußerte Ansicht, § 57 Abs. 2 AuslG gestatte die Abschiebungshaft nur, falls diese zur Sicherung der Abschiebung erforderlich sei, erörtern müssen (vgl. Remmel, in: GK- AuslG , § 57 Rdn. 149; s.a. BayObLG, Beschluß vom 1. Juli 1991- BReg 3 Z 105/91 - BayVBl. 1991, S. 601 f.; Hailbronner, AuslR, § 57 Rdn. 12) .
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10

    Abschiebung eines libanesischen Staatsbürgen auf Grund der bestandskräftigen

    a) Die Anordnung der Sicherungshaft kann zwar unverhältnismäßig sein, wenn die Behörde den Vollzug der Ausweisung nicht mit Nachdruck betrieben und insbesondere nicht die notwendigen Anstrengungen unternommen hat, die Ausweisung während einer Strafhaft durchzuführen (BayObLGZ 1991, 258, 260).
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zwar der Zeitraum der Abschiebungshaft auf das zur Ermöglichung der Abschiebung unbedingt Erforderliche zu beschränken und die Haft bei Wegfall ihrer Voraussetzungen sofort zu beenden (BayObLGZ 1991, 258, 260; OLG Celle, NdsRpfl 1995, 214, 215; OLG Braunschweig, NdsRpfl 1995, 394).
  • BayObLG, 22.03.2001 - 3Z BR 91/01

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft

    Die Ausländerbehörde betreibt die Abschiebung des Betroffenen mit der gebotenen Beschleunigung (vgl. hierzu BGHZ 133, 235/239; BayObLGZ 1991, 258/260; OLG Frankfurt a.M. AUAS 1998, 198; OLG Karlsruhe InfAuslR 1998, 463).

    Sie hat hinreichend dargelegt, warum die Abschiebung nicht schon aus der Strafhaft heraus möglich war (vgl. BayObLGZ 1991, 258/260).

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2005 - 3 Wx 127/05

    Pflicht zur beschleunigten Bearbeitung in Haftsachen bei drohender Abschiebung im

    Dies folgt aus dem aus Art. 2 Abs. 2 S 2 GG abzuleitenden verfassungsrechtlichen Gebot, Freiheitsentziehungssachen vorrangig und beschleunigt zu bearbeiten (BVerfGE 46, 194, 195; 61, 28, 34, jew. m.w.N.), d.h. die Abschiebung ohne unnötige Verzögerungen vorzubereiten und durchzuführen (BayObLGZ 1991, 258, 260).
  • BayObLG, 08.10.2001 - 3Z BR 330/01

    Abschiebung nach Strafvollstreckung

    b) Ungeklärt ist jedoch, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung des Betroffenen mit der gebotenen Beschleunigung betrieben hat (vgl. hierzu BGHZ 133, 235/239; BayObLGZ 1991, 258/260; OLG Frankfurt a.M. AuAS 1998, 198; OLG Karlsruhe InfAus1R 1998, 463).

    Die Ausländerbehörde traf, worauf die sofortige weitere Beschwerde zutreffend hinweist, die Pflicht, bereits während der Vollstreckung der Jugendstrafe alles ihr Mögliche zu unternehmen, um die Abschiebung des Betroffenen so vorzubereiten, dass diese jedenfalls unverzüglich nach Ende der regulären Vollzugsdauer der Jugendstrafe durchgeführt werden konnte (vgl. BayObLGZ 1991, 258/260).

  • BayObLG, 15.10.1997 - 3Z BR 417/97

    Hinausschiebung der Abschiebungshaft durch zwischenzeitliche Vollstreckung einer

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist der Haftrichter gehalten, die Haftdauer auf den Zeitraum zu beschränken, der zur Ermöglichung der Abschiebung unbedingt erforderlich ist (vgl. OLG Braunschweig Nds.Rpfl. 1995, 394; OLG Celle Nds.Rpfl. 1995, 214/215), d.h. auf den Zeitraum, den die Ausländerbehörde bei Beachtung des aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG bei Freiheitsentziehungen abzuleitenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (vgl. BayObLGZ 1991, 258/260, 1994, 155/157) voraussichtlich benötigen wird, um die für die Abschiebung nötigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen (vgl. OLG Jena NVwZ-Beilage 1996, 32).

    Das Landgericht hat ausreichend und ohne Rechtsfehler dargelegt, daß die Ausländerbehörde die Abschiebung des Betroffenen mit der gebotenen Beschleunigung betreibt (vgl. hierzu BayObLGZ 1991, 258/260; 1994, 155/157; OLG Düsseldorf InfAuslR 1995, 233/234; OLG Frankfurt a.M. NVwZ-Beilage 1996, 39 ; KG FGPrax 1995, 83/85; OLG Karlsruhe/Freiburg FGPrax 1995, 207/208).

  • LG Frankfurt/Oder, 29.07.2008 - 15 T 87/08

    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Sicherungshaft, Entziehungsabsicht,

    (2) Aber selbst wenn davon ausgegangen wird, dass die Haft noch zur Erreichung des legitimen Zwecks der Sicherung der Abschiebung geeignet ist, weil davon auszugehen wäre, dass der Betroffene den Fragebogen ausfüllt und auch zuvor schon ausgefüllt hätte und sich aus den Äußerungen des Betroffenen im Anhörungstermin am 18. Juli 2008 vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt ergeben könnte, dass der Betroffene nunmehr bei seiner Abschiebung nach Togo mitwirken will und auch vor der Botschaft des Staates Togo angeben wird, dass er Togoer sei, wäre die Haftanordnung rechtswidrig, weil die Verlängerung der Haft jedenfalls im Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer nicht mehr erforderlich war (vgl. zu dieser Voraussetzung BayObLG, Beschluss vom 1. Juli 1991 - BReg 3 Z 105/91 -, BayObLGZ 1991, 258).

    Eine Inhaftnahme zur Sicherung der Abschiebung ist nur erforderlich, wenn und solange diese von der Ausländerbehörde mit größtmöglicher Beschleunigung, also ohne irgendeine unnötige Verzögerung betrieben wird (BayObLG, Beschluss vom 1. Juli 1991 - BReg 3 Z 105/91 -, BayObLGZ 1991, 258; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 62 Rn. 1.1).

  • OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05

    Erlass der Haftanordnung als maßgeblicher Zeitpunkt für Prognose möglicher

    Die Ausländerbehörde hat die Pflicht, die Abschiebung so beschleunigt wie möglich zu vollziehen, um unnötige Haftzeiten im Anschluss an die Strafhaft zu vermeiden (vgl. BayObLGZ 1991, 258/260).
  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06

    Verfahrensgegenstand des Fortsetzungsfeststellungsantrags bei Beendigung der Haft

  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 8/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01

    Einreise eines Ausländers mit Hilfe eines Schleusers

  • BayObLG, 07.07.2000 - 3Z BR 197/00

    Asylverfahren minderjähriger Ausländer

  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 6/93

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage infolge unzureichender Auseinandersetzung mit

  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 307/00

    Aufenthaltsgestattung durch Stellung eines Asylantrags

  • BayObLG, 11.04.2000 - 3Z BR 97/00

    Zulässige Dauer der Abschiebungshaft

  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 273/97

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

  • BayObLG, 26.06.2001 - 3Z BR 204/01

    Zulässigkeit einer Haft zur Sicherung einer Abschiebung durch eine

  • BayObLG, 26.05.1998 - 3Z BR 134/98

    Dauer und Endigung von Abschiebungshaft

  • BayObLG, 20.04.2001 - 3Z BR 136/01

    Unerlaubtes Entfernen des Asylbewerbers aus der Gemeinschaftsunterkunft

  • BayObLG, 19.05.2000 - 3Z BR 144/00

    Ermittlung von Identität und Staatsangehörigkeit eines Ausländers

  • BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 65/98

    Entziehung der Abschiebung

  • BayObLG, 15.04.1997 - 3Z BR 131/97

    Abschiebungshaft bei Minderjährigen

  • BayObLG, 30.06.1993 - 3Z BR 141/93

    Voraussetzungen für Fluchtverdacht bei drohender Abschiebung

  • BayObLG, 09.09.1997 - 3Z BR 377/97

    Wahlfeststellung zu Haftgründen bei Abschiebungshaft

  • BayObLG, 31.03.1992 - 3Z BR 32/92
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 3 Wx 42/05

    Abschiebungshaft, Beschleunigungsgebot, Strafhaft, Untersuchungshaft,

  • KG, 02.10.2003 - 25 W 150/03

    Abschiebungshaft: Verhältnismäßigkeitsprüfung der Haftanordnung von Amts wegen

  • BayObLG, 06.03.2000 - 3Z BR 62/00

    Beschleunigungsgebot bezüglich in Schutzhaft genommener minderjähriger Ausländer

  • BayObLG, 09.01.1998 - 3Z BR 5/98

    Verhindern der Abschiebung durch Randalieren im Transitbereich eines Flughafens

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.07.1991 - 20 W 203/91   

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https://dejure.org/1991,7655
OLG Frankfurt, 10.07.1991 - 20 W 203/91 (https://dejure.org/1991,7655)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.07.1991 - 20 W 203/91 (https://dejure.org/1991,7655)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - 20 W 203/91 (https://dejure.org/1991,7655)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 20 W 188/05

    Abschiebehaftanordnung: Fehlende mündliche Anhörung im Abschiebungshaftverfahren

    1997, 39 LS; Kammergericht FGPrax 1998, 242; Senat 20 W 203/91 = OLGZ 1992, 171 = NVwZ 1992, 302 = InfAuslR 1992, 13; 20 W 538/95 = NVwZ-Beil.
  • OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in NRW zur Anordnung von

    Als Anstalt im Sinne dieser Vorschrift ist nämlich auch ein behördlicher Gewahrsam, insbesondere also ein Polizeigewahrsam zu verstehen, in welchem der Betroffene vor einer ersten Befassung eines Amtsgerichts aufgrund einer behördlicher Entscheidung festgehalten wird (OLG Franfurt OLGZ 1992, 171f; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 200; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4.Aufl. § 4 FEVG Rdn.2; vgl.auch OLG München, Beschluss vom 28.09.2006 - 34 Wx 115/06 -).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2004 - 20 W 48/04

    Abschiebungshaftverfahren: Erfordernis der mündlichen Anhörung des Betroffenen

    1997, 39 LS; Kammergericht FGPrax 1998, 242; Senat 20 W 203/91 = OLGZ 1992, 171 = NVwZ 1992, 302 = InfAuslR 1992, 13; 20 W 538/95 = NVwZ-Beil.
  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 117/03

    Abschiebungshaft: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

    1997, 39 LS; Kammergericht FGPrax 1998, 242; Senat 20 W 203/91 = OLGZ 1992, 171 = NVwZ 1992, 302 = InfAuslR 1992, 13; 20 W 538/95 = NVwZ-Beil.
  • OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03

    Abschiebungshaftverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen im

    1997, 39 LS; Kammergericht FGPrax 1998, 242; Senat 20 W 203/91 = OLGZ 1992, 171 = NVwZ 1992, 302 = InfAuslR 1992, 13; 20 W 538/95 = NVwZ-Beil.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.11.1991 - 3 ObOWi 106/91   

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https://dejure.org/1991,5902
BayObLG, 11.11.1991 - 3 ObOWi 106/91 (https://dejure.org/1991,5902)
BayObLG, Entscheidung vom 11.11.1991 - 3 ObOWi 106/91 (https://dejure.org/1991,5902)
BayObLG, Entscheidung vom 11. November 1991 - 3 ObOWi 106/91 (https://dejure.org/1991,5902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1640 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 302
  • DÖV 1992, 800
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 09.08.1994 - 3 ObOWi 60/94
    Zu den Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen hinsichtlich "landschaftsbestimmender" Bäume (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 11.11.1991 - 3 Ob OWi 106/91 [BayObLG BayVBl 1992, 93 = NVwZ 1992, 302]).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 18.01.1991 - 328 O 432/90   

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https://dejure.org/1991,8712
LG Hamburg, 18.01.1991 - 328 O 432/90 (https://dejure.org/1991,8712)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.1991 - 328 O 432/90 (https://dejure.org/1991,8712)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 1991 - 328 O 432/90 (https://dejure.org/1991,8712)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 440
  • NVwZ 1992, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06

    Gerichtliche Nachprüfung parteigerichtlicher Entscheidungen erst nach

    Mit Rücksicht auf die Vereinsautonomie und im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig den Verfahrensordnungen der Partei unterworfen hat, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte die Nachprüfung vereins- oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte grundsätzlich für unzulässig gehalten haben, solange das Mitglied nicht die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ; 106, 67 ; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, S. 1117 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, S. 1271 ; LG Hamburg, NJW 1992, S. 440 ).
  • OLG Hamm, 11.11.2011 - 20 U 3/11

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers einer OHG gegen deren Gesellschafter

    Anders ist es sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als auch nach der des Bundesgerichtshofs, wenn zu Gunsten des Arbeitnehmers eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, etwa eine Kfz-Haftpflichtversicherung, eingreift (BAG a.a.O. Tz 28; BGH NJW 1992, 900 sowie BGH NJW 1992, 440, 441).
  • LG Köln, 14.12.2022 - 19 O 255/22
    Mit Rücksicht auf die Vereinsautonomie und im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig den Verfahrensordnungen der Partei unterworfen hat, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte die Nachprüfung vereins- oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte grundsätzlich für unzulässig halten, solange das Mitglied nicht die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (vgl. BGH, Urt. v. 27.02.1954 - II ZR 17/53; BGH, Urt. v. 28.11.1988 - II ZR 57/88; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, S. 1117, Urt. v. 18.05.2000 - 13 W 29/00; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, S. 1271, Urt. v. 19.01.1988 - 23 U 222/87; LG Hamburg, NJW 1992, S. 440, Urt. v. 18.01.1991 - 328 O 432/90).
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