Rechtsprechung
BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Innenbereich - Grundstücksnachbar - Kirchliche Anlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem Wohngebiet, Nachbarschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Islamische Kirche im Wohngebiet (IBR 1992, 372)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2170
- NVwZ 1992, 456
- NVwZ 1992, 877 (Ls.)
- VBlBW 1992, 292
- DVBl 1992, 1101
- DÖV 1992, 708
- BauR 1992, 491
- ZfBR 1992, 184
Wird zitiert von ... (79) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 49.82
Mischgebiet - Grenze - Reines Wohngebiet - Tankstelle - Erweiterung - …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89
Das Berufungsgericht wendet diese - der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechenden (vgl. auch Urteil vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334; Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 49.82 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 6) - Grundsätze auf den konkreten Fall jedoch insoweit fehlerhaft an, als es die Interessen der Beteiligten nicht mit dem ihnen rechtlich zukommenden Gewicht bewertet. - BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84
Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89
Da die "Eigenart der näheren Umgebung" (vgl. § 34 Abs. 1 BauGB) des hier in Rede stehenden Vorhabens sowohl Merkmale eines allgemeinen Wohngebiets als auch eines Mischgebiets aufweist und zudem von einer bereits vorhandenen Kirche mitgeprägt wird, kann hier die Typisierung der Nutzungsart, wie sie in der Baunutzungsverordnung zur Abgrenzung der Baugebiete vorgenommen wird, auch - nicht allerdings ausschließlich wie im Falle der Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB - zur Bestimmung des Rahmens mit herangezogen werden, in den sich das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügen muß (vgl. zu § 34 Abs. 1 BBauG Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 117 = ZfBR 1987, 260). - BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89
Das Berufungsgericht wendet diese - der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechenden (vgl. auch Urteil vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334; Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 49.82 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 6) - Grundsätze auf den konkreten Fall jedoch insoweit fehlerhaft an, als es die Interessen der Beteiligten nicht mit dem ihnen rechtlich zukommenden Gewicht bewertet.
- BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89
Ausgangspunkt ist zunächst die Frage, ob sich das Vorhaben des Beigeladenen nach seiner Nutzungsart grundsätzlich in die nähere Umgebung einfügt; denn die Interessen der Beteiligten haben ein unterschiedliches Gewicht, je nachdem, ob es um ein Vorhaben geht, das grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise unzulässig ist oder umgekehrt (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343 zu § 15 BauNVO und § 31 Abs. 2 BauGB, ferner zu § 34 Abs. 1 BBauG schon Urteil vom 26. Mai 1979 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ). - BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86
Bahá'í
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89
In diesem Zusammenhang ist in die Abwägung zugunsten des Beigeladenen die Wertentscheidung des Grundgesetzes hinsichtlich der Gewährleistung der freien Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) einzustellen und bei der Anwendung einfachen Rechts mitzuberücksichtigen (vgl. dazu BVerfGE 83, 341 ). - BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89
Ausgangspunkt ist zunächst die Frage, ob sich das Vorhaben des Beigeladenen nach seiner Nutzungsart grundsätzlich in die nähere Umgebung einfügt; denn die Interessen der Beteiligten haben ein unterschiedliches Gewicht, je nachdem, ob es um ein Vorhaben geht, das grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise unzulässig ist oder umgekehrt (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343 zu § 15 BauNVO und § 31 Abs. 2 BauGB, ferner zu § 34 Abs. 1 BBauG schon Urteil vom 26. Mai 1979 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ). - BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89
Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 = BRS 38, 186) führt das Berufungsgericht weiter aus, dem Rücksichtnahmegebot komme drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen sei. - BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73
"Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder § …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89
Das Berufungsgericht geht bei seinen Überlegungen zum Gebot der Rücksichtnahme im Grundsatz auch zutreffend von dieser durch die Baugenehmigung ermöglichten Nutzung durch etwa 40 bis 50 Besucher aus, nicht aber - wie das Verwaltungsgericht - von den Angaben des Beigeladenen, wonach bisher nur etwa 3 bis 4 Besucher zum Morgengebet erschienen seien; denn für die Frage, ob ein Vorhaben den Nachbarn zugemutet werden darf, ist grundsätzlich von dem der Genehmigung zugrundeliegenden Nutzungsumfang auszugehen, nicht aber von einer lediglich derzeit hinter diesem Umfang zurückbleibenden tatsächlichen Nutzung, es sei denn, aufgrund zuverlässig feststehender, gleichbleibender Umstände kann davon ausgegangen werden, daß die Anlage dauerhaft in einem geringeren Umfang als genehmigt genutzt wird (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 = DÖV 1975, 103).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 8 A 1161/18
Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos
vgl. Troidl, DVBl. 2012, 925 (931); Wallkamm, Muslimische Gemeinden in Deutschland im Lichte des Staatskirchenrechts, 2012, S. 172 ff.; Sarcevic, DVBl. 2000, 519 (526); zur Berücksichtigung der Wertentscheidung des Grundgesetzes nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG im Rahmen des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50.89 -, juris Rn. 22; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 20. November 2000 - 8 A 11739/00 -, NVwZ 2001, 933 (934). - VGH Baden-Württemberg, 30.01.2019 - 5 S 1913/18
Baurecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung …
Insoweit genügt für eine realistische Immissionsprognose (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.1992 - 4 C 50.89 - NJW 1992, 2170, juris Rn. 20) die Betrachtung im Volllastbetrieb ("worst case") sowie - aufgrund der verfügten Nebenbestimmung Nr. 5 - im Silent Mode ("reduzierter Nachtbetrieb") mit den dazu jeweils im Bauantrag und den Bauvorlagen konkret angegebenen Schallleistungspegeln von 65 dB(A) und 62 dB(A). - OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04
Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart, …
Im allgemeinen Wohngebiet ist das Vorhaben der Beigeladenen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO als Anlage für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke seiner Art nach ohne Beschränkung danach zulässig, ob es den Bedürfnissen der Gebietsbewohner dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 4 C 50/89 -, NJW 1992, 2170 - Betsaal;… Thür. OVG, Urt. v. 20.11.2002 - 1 KO 817/01, BRS 65 Nr. 86 - Bestattungsinstitut).Das ist in die Beurteilung mit einzustellen (BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 4 C 50/89 -, NJW 1992, 2170).
Unter Berücksichtigung der in der Baugenehmigung vor der Nutzungsaufnahme vorgesehenen Schaffung von 21 Stellplätzen, gegen deren als ausreichend anzusehende Anzahl (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 4 C 50/89 -, NJW 1992, 2170 zu 5 Stellplätzen bei einer Kapazität von maximal 50 Besuchern einer Bethalle) der Kläger keine substanziierten Einwände vorgebracht hat, sind danach keine Besonderheiten ersichtlich, die eine unzumutbare Beeinträchtigung des Klägers befürchten ließen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 10291/09
Moschee in Neuwieder Gewerbegebiet zulässig
Die Schutzwürdigkeit des von dem Bauvorhaben Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.1992, BauR 1992, 491 und juris, Rn. 15).Zwar muss sich die Beigeladene im Rahmen der Abwägung nicht auf den Grundsatz verweisen lassen, dass nach der gesetzlichen Wertung die in einem Baugebiet allgemein zulässigen kirchlichen und kulturellen Anlagen die mit deren Benutzung üblicherweise verbundenen Beeinträchtigungen, zu denen auch der An- und Abfahrtsverkehr der Besucher zählen, regelmäßig hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.1992, a.a.O. und juris, Rn. 19).
In die Abwägung zugunsten des Klägers miteinzustellen ist nämlich auch die Wertentscheidung des Grundgesetzes hinsichtlich der Gewährleistung der freien Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), die bei der Anwendung einfachen Rechts - hier des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO - mitzuberücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.1992, a.a.O. und juris, Rn. 22;… Urteil vom 30.4.1992, a.a.O. und juris, Rn. 11;… Beschluss vom 2.9.1996, a.a.O. und juris, Rn. 6;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.10.2006, juris, Rn. 26).
Insoweit lässt sich eine verlässliche realistische Prognose hinsichtlich Nutzungsmöglichkeit und -umfang der Moschee durchaus anstellen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 27.2.1992, a.a.O. und juris, Rn. 20).
Zugunsten des Klägers ist bei der Interessenabwägung ferner zu berücksichtigen, dass das Morgengebet ebenso wie das Freitagsgebet, an dem die Mehrzahl der Gemeindemitglieder teilnimmt (vgl. von dem Kläger vorgelegte Jahresübersicht, Bl. 53 der Bauvorbescheidsakte), unverzichtbare Bestandteile der islamischen Religionsausübung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.1992, a.a.O. und juris, Rn. 22).
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08
Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden …
Dass die Syrisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV hat, ist für die Eigenschaft ihrer Gotteshäuser als kirchliche Anlagen unerheblich, zumal auch Moscheen wegen ihrer Funktion als Gebetshäuser trotz Fehlens organisatorischer kirchlicher Strukturen zunehmend den Anlagen für kirchliche Zwecke zugerechnet werden (vgl. etwa BVerwG , Urteil vom 27.02.1992 - 4 C 50.89 -, BRS 54 Nr. 193; anders VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.09.1999 - 3 S 1163/99 -, VBlBW 2000, 324: Moscheen sind Anlagen für religiöse/kulturelle Zwecke). - BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …
Bei der Interessengewichtung spielt eine maßgebende Rolle, ob es um ein Vorhaben geht, das grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen nicht zuzulassen ist, oder ob es sich - umgekehrt - um ein solches handelt, das an sich unzulässig ist und nur ausnahmsweise zugelassen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343 [BVerwG 06.10.1989 - 4 C 14/87] und vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 50.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 107). - BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93
Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von …
Ein derartiges Verständnis kann für die Frage bedeutsam sein, ob die von der Klägerin vorgetragenen Belange - soweit diese dem Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG zuzuordnen sind - der Annahme des Wohls der Allgemeinheit nicht nur entgegenstehen, sondern geradezu Teil des Allgemeinwohls sind oder bei der Ausübung des Ermessens zu beachten sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 50.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 107 = NJW 1992, 2170 zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines islamischen Betsaals). - VG Düsseldorf, 28.11.2013 - 9 K 5940/12 vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50/89 -, BRS 54 Nr. 193.
vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50/89 -, BRS 54 Nr. 193.
vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50/89 -, BRS 54 Nr. 193; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 10291/09 -, Rn. 31 (juris); VG Ansbach, Urteil vom 25. Juni 2013 - AN 9 K 12.01400 -, Rn. 73 (juris); VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2009 - 19 A 355/04 -, Rn. 22 (juris).
vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50/89 -, BRS 54 Nr. 193; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 3 S 2773/07 -, Rn. 9; VG Frankfurt, Urteil vom 29. August 2001 - 3 E 815/01 -, Rn. 56 (juris).
vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992- 4 C 50/89 -, BRS 54 Nr. 193; VG München, Urteil vom 9. Juni 2005 - M 11 K 04.5113 -, Rn. 31 (juris); VG München Urteil vom 7. Juni 2005 - M 8 SN 05.1628 -, Rn. 43 (juris); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 10291/09 -, Rn. 34 (juris); dennoch eine Gebietsverträglichkeit im allgemeinen Wohngebiet ablehnend OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 LA 255/08 -, Rn. 19 (juris).
- OVG Thüringen, 20.11.2002 - 1 KO 817/01
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Bestattungsinstitut; …
Etwas anderes könnte nur dann zugrundegelegt werden, wenn aufgrund zuverlässig feststehender, gleichbleibender Umstände davon ausgegangen werden könnte, dass die Anlage dauerhaft anders als im allgemeinen üblich genutzt wird (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50.89 - BRS 54 Nr. 193 = NVwZ 1992, 877).Dies bedeutet, dass in einem allgemeinen Wohngebiet sogar regelhaft etwa Betsäle und Schulen zulässig sind, die einen weitaus größeren Publikumsverkehr als die dem Beigeladenen genehmigte Trauerhalle mit sich bringen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50.89 - a. a. O. zu einem Betsal für 40 bis 50 Besucher in einem allgemeinen Wohngebiet).
- VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19
Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unzuständigkeit …
Die Typisierung der Nutzungsart, wie sie in der BauNVO zur Abgrenzung der Baugebiete vorgenommen wird, kann, wenngleich nicht ausschließlich wie im Falle der Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB, zur Bestimmung des Rahmens mit herangezogen werden, in den sich das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügen muss (BVerwG, Urt. v. 27.02.1992 - 4 C 50.89 -, Rn. 18, juris).Der der Baugenehmigung zugrundeliegende Nutzungsumfang und die bei realistischer Prognose vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen (zur Maßgeblichkeit vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1992, a.a.O., Rn. 20) tragen voraussichtlich keine bodenrechtlich beachtlichen, ein Planungsbedürfnis auslösenden Spannungen in das Gebiet hinein.
Angesichts seiner voraussichtlich grundsätzlichen Zulässigkeit der Art nach geht das Vorhaben mit einem zu Gunsten der Beigeladenen erhöhten Gewicht in die Interessenabwägung ein (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 27.02.1992, a.a.O., Rn. 17).
Demgegenüber muss bei realistischer Prognose bzw. nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, dass nicht täglich die maximale Besucherzahl und schon gar nicht jeder Besucher mit einem eigenen Kraftwagen das Vorhaben aufsuchen wird (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.02.1992, a.a.O., Rn. 20).
- OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08
Baugenehmigungen für ein teilweise als Moschee und teilweise als kulturelle …
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 8 S 2431/17
Pflicht zu einer Alternativenprüfung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans; …
- BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
- VGH Hessen, 30.01.2012 - 4 B 2379/11
Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1790/17
Bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Gaststätte zu einer Vergnügungsstätte; …
- OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07
Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 11 A 7238/95
Stellplatzpflicht und Nachbarschutz
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95
Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2000 - 10 B 2092/99
Änderung der Nutzung grenzständiger Gebäude
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01
Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der …
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Lagerflächen - zum Anspruch auf Einhaltung …
- VG Neustadt, 07.11.2016 - 4 L 853/16
Moschee im besonderen Wohngebiet - Planungshoheit der Gemeinde
- VG Frankfurt/Main, 29.08.2001 - 3 E 815/01
Klage der Stadt Schlüchtern gegen Baugenehmigung für eine Moschee abgewiesen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 8 A 96/12
Beurteilung der Schädlichkeit von Geräuschimmissionen einer Anlage i. S. v. § 5 …
- BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen …
- VG Stuttgart, 30.03.2021 - 2 K 5949/20
Wiederholtes Stellen von Bauanträgen
- OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03
Normenkontrollverfahren gegen einen geänderten Bebauungsplan; Einhaltung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2894/12
Erforderlichkeit der Festsetzung konkreter nicht zu überschreitender Lärmwerte in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 8 B 1458/11
Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg" darf vorerst nicht in Betrieb gehen
- VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 872/18
Nachbarklage gegen die Nutzungsänderung eines Geschäftshauses als Gastronomie- …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2893/12
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für die Errichtung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2023 - 8 A 10433/23
Gebietsverträglichkeit eines Moscheeneubaus in besonderem Wohngebiet?
- VG Neustadt, 25.04.2023 - 4 K 493/22
Keine Baugenehmigung zum Neubau einer Moschee in Germersheim
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2895/12
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für die Errichtung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 1 A 11633/17
Keine Rücksichtslosigkeit durch Wohnbauvorhaben auf landwirtschaftlichen Betrieb …
- VG Stuttgart, 15.10.2009 - 11 K 710/09
Typisierende Betrachtungsweise bei lärmintensiven Betrieben
- VG München, 19.01.2015 - M 8 K 14.90
Nachbarklage gegen Vorbescheid
- OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06
Nachbarschutz gegen Kinoerweiterung
- BVerwG, 18.08.1995 - 4 B 183.95
Ist ein Beherbergungsbetrieb im allgemeinen Wohngebiet zulässig?
- VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 5072/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 8 B 1178/14
Güterumschlag am Mindener Hafen darf vorläufig im Wesentlichen fortgeführt werden
- VG Stade, 10.09.2008 - 2 A 1093/07
Islamisches Gebetshaus in allgemeinem Wohngebiet
- VG Freiburg, 12.10.2016 - 6 K 641/16
Aufhebung einer Baugenehmigung aufgrund optischer Beeinträchtigung einer Moschee …
- VG Lüneburg, 16.06.2021 - 2 A 386/18
Bauvorbescheid; faktisches Mischgebiet; Mischgebiet; nicht wesentlich störender …
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 8 S 969/16
Untersagung des Baubeginns für ein Wohnhaus; Verzicht auf eine Baugenehmigung; …
- VG Ansbach, 25.06.2013 - AN 9 K 12.01400
Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt; Baurecht; Nachbarklage gegen Moschee mit …
- VG Minden, 22.04.2010 - 9 K 981/09
Nachbarklage gegen Minarett in Bielefeld-Brackwede abgewiesen
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
Aktivspielplatz neben reinem Wohngebiet - Lärmimmissionen - Gebot der …
- VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 403/91
Zulässigkeit einer SB-Autowaschanlage (SB-Fahrzeug-Pflegeanlage) im Innenbereich
- VG Weimar, 24.02.2010 - 1 E 66/10
Baurechtliche Nachbarklage
- VG Düsseldorf, 23.08.2007 - 9 K 1672/05
Verwaltungsgericht weist Klage auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 20 D 115/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 8 B 1221/14
Güterumschlag am Mindener Hafen darf vorläufig im Wesentlichen fortgeführt werden
- VG Stuttgart, 25.07.2014 - 11 K 1402/13
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Bürgerhauses mit Café …
- VG Düsseldorf, 28.02.2008 - 4 K 945/07
Nachbarklage gegen Moschee in Moers abgelehnt
- VG Minden, 30.09.2014 - 11 L 426/14
Anlieger des Westhafens erringt Teilerfolg gegen Umschlagbetrieb
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 8 A 2705/12
Klagen gegen Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg" erfolglos
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.1992 - 8 S 2375/92
BauGB § 26 Nr 2b ist auf eingetragene Vereine nicht anwendbar
- OVG Saarland, 10.11.1992 - 2 R 41/91
Teilverzicht; Baugenehmigung; Unwirksamkeit; Technisch-konstruktiv; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1997 - 11 A 1826/95
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung eines Teils …
- OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92
Hilfsantrag; Kläger als Berufungsbeklagter; Anschlußberufung; …
- VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12
Zulässigkeit eines Bibelhauses mit Übernachtungsmöglichkeit im allgemeinen …
- OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 2/95
Bauplanungsrecht: Zulässugkeit einer Gaststätte in einem allgemeinen Wohngebiet, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 8 B 1521/11
Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg" darf vorerst nicht in Betrieb gehen
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 13.95
Errichtung eines Lärmschutzwalles - Überschreitung von Immissionsschutzwerten - …
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 829/92
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Ausbau und Umbau eines Fußballstadions für …
- VG Sigmaringen, 22.05.2001 - 7 K 1880/99
Freizeitlärm - Jugendtreff
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 8 B 1466/11
Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg" darf vorerst nicht in Betrieb gehen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - 8 B 1509/11
Test- und Präsentationsstrecke "Bilster Berg" darf vorerst nicht in Betrieb gehen
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 12.95
Anstieg der Verkehrsbelastung nach der Wiedervereinigung - Maßnahmen des aktiven …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93
Nachbarrecht; Nachbarrechtsverletzung; Außentreppe; Gebot der Rücksichtnahme; …
- BVerwG, 04.07.1994 - 4 B 142.94
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verfahrensrüge mangelnder …
- BVerwG, 26.10.1993 - 4 B 177.93
Nichtigkeit eines Bebauungsplans - Auswirkungen auf das Rücksichtnahmegebot - …
- BVerwG, 03.06.1993 - 4 B 86.93
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
- VG München, 30.01.2023 - M 8 K 20.2603
Nachbarklage gegen Vorbescheid, Allgemeines Wohngebiet, *******: Bebauungsplan …
- BVerwG, 11.10.1993 - 4 B 167.93
Offene Überdachung von tragenden Außenpfosten als "Gebäude" - Verletzung des …
- VG Osnabrück, 14.02.2005 - 2 B 86/04
- VG Köln, 02.01.2019 - 2 L 2870/18
- VG Dessau, 03.11.2004 - 1 A 2025/03
Rechtsprechung
BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vertagung - Ermessensausübung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2042
- NVwZ 1992, 877 (Ls.)
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 50.77
Rechtliches Gehör - Verlegung eines Verhandlungstermins - Ablehnung eines …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn ein Berufungsgericht einen Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" abgelehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat, sofern dieser Beteiligte durch die Verhinderung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG 2 C 107.58 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3; vom 4. Dezember 1968 - BVerwG 6 C 64.64 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 25; vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 67.69 - MDR 1971, 951; vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 50.77 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 8).In dem Urteil vom 26. Mai 1978 (a.a.O.) heißt es dazu u.a., die gesetzliche Anordnung, daß im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden sei, regele zugleich den Inhalt des den Prozeßbeteiligten zustehenden Anspruchs auf rechtliches Gehör.
- BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
Nur wenn sich die geltend gemachte Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt, beruht das angefochtene Urteil ungeachtet der in § 138 Nr. 3 VwGO getroffenen Regelung nicht auf der Verletzung von Bundesrecht (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6 ). - BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
Die Entscheidung beruht jedoch bereits dann auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; BVerfG, Beschluß vom 14. April 1988 - 1 BvR 344/86 - NJW 1988, 1963; BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - NJW 1992, 327).
- BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
Die Entscheidung beruht jedoch bereits dann auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; BVerfG, Beschluß vom 14. April 1988 - 1 BvR 344/86 - NJW 1988, 1963; BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - NJW 1992, 327). - BVerwG, 15.08.1991 - 4 C 11.90
Rechtmäßigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses - Nachbarschutz gegen ein …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
Die Entscheidung beruht jedoch bereits dann auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; BVerfG, Beschluß vom 14. April 1988 - 1 BvR 344/86 - NJW 1988, 1963; BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - NJW 1992, 327). - BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69
Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn ein Berufungsgericht einen Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" abgelehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat, sofern dieser Beteiligte durch die Verhinderung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG 2 C 107.58 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3; vom 4. Dezember 1968 - BVerwG 6 C 64.64 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 25; vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 67.69 - MDR 1971, 951; vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 50.77 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 8). - BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64
Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Gerichtsassessor - Ersatz des …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn ein Berufungsgericht einen Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" abgelehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat, sofern dieser Beteiligte durch die Verhinderung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG 2 C 107.58 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3; vom 4. Dezember 1968 - BVerwG 6 C 64.64 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 25; vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 67.69 - MDR 1971, 951; vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 50.77 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 8). - BVerwG, 16.03.1961 - II C 107.58
Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn ein Berufungsgericht einen Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" abgelehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat, sofern dieser Beteiligte durch die Verhinderung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG 2 C 107.58 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3; vom 4. Dezember 1968 - BVerwG 6 C 64.64 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 25; vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 67.69 - MDR 1971, 951; vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 50.77 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 8).
- BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95
Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der …
Hier können --wie die nachfolgenden Erwägungen verdeutlichen sollen-- Ausführungen des Rechtsmittelführers über den Inhalt seines potentiellen Vortrages und dessen Eignung zur (weiteren) Aufklärung des Sachverhalts nicht verlangt werden (so insbesondere die ständige neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vgl. z.B. Urteil vom 18. Oktober 1983 9 C 127.83, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 108 VwGO Nr. 140; Beschluß vom 4. Juli 1983 9 B 10275.83, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1984, 90; Urteile vom 10. Dezember 1985 9 C 84/84, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1986, 1057; vom 27. Februar 1992 4 C 42/89, NJW 1992, 2042; vom 3. Juli 1992 8 C 58/90, NJW 1992, 3185; vom 29. September 1994 3 C 28/92, NJW 1995, 1441; zur uneinheitlichen Rechtsprechung des BFH vgl. die Nachweise unter B. I.).Das Stattfinden einer mündlichen Verhandlung hat "seinen Rechtswert in sich" (…BVerwG-Urteile vom 26. Mai 1978 4 C 50.77, Buchholz, a.a.O., 310, § 101 VwGO Nr. 8; in NJW 1986, 1057, 1058, linke Spalte, und in NJW 1992, 2042, rechte Spalte).
Es soll nicht nur dem Gericht die Wahrheitsfindung erleichtern, sondern darüber hinaus dadurch "zur Befriedung beitragen, daß zwischen den Streitparteien in persönlichem Kontakt der Streitstoff in unmittelbarer Rede und Gegenrede erörtert werden (kann)" (BVerwG-Urteil in NJW 1992, 2042, rechte Spalte, m.w.N.).
- BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07
Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur …
Das Gericht hat bei seiner Entscheidung, ob bei Vorliegen erheblicher Gründe eine Verhandlung vertagt wird (§ 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO), nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Beschleunigung des Verfahrens als auch den Anspruch beider Parteien auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - X ZR 212/02 - GRUR 2004, 354 ; BVerwG, NJW 1992, 2042; NJW 1995, 1231; Buchholz 303, § 227 ZPO, Nr. 29). - BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
Wird das rechtliche Gehör nur zu Einzelpunkten versagt, so bleibt das angefochtene Urteil einer materiell-rechtlichen Überprüfung im Revisionsverfahren grundsätzlich zugänglich; die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist unschädlich, wenn der betreffende Punkt für die Entscheidung nicht erheblich sein konnte (Urteile in BVerwGE 15, 24; vom 27. Februar 1992 4 C 42/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2042;… Beschluss in Buchholz, a.a.O., 310, § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 46, m.w.N.).
- BGH, 21.04.2022 - I ZB 36/21
Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlerhafter Ablehnung …
Führt die offensichtlich fehlerhafte Ablehnung eines Terminverlegungsantrags dazu, dass eine Partei in der mündlichen Verhandlung nicht anwaltlich vertreten ist und ihr Äußerungsrecht daher nicht sachgerecht wahrnehmen kann, verletzt dies das Gehörsrecht der betroffenen Partei (vgl. BVerwG, NJW 1992, 2042 [juris Rn. 15] mwN;… BayObLG, NJW-RR 2004, 804 [juris Rn. 10];… OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 1831 [juris Rn. 7]).Genauso verhält es sich im Fall der offensichtlich fehlerhaften Ablehnung eines Terminverlegungsantrags (ähnlich BVerwG, NJW 1992, 2042 [juris Rn. 17 f.]).
- BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B
Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts
Bei der Entscheidung über einen Vertagungs-/Verlegungsantrag darf das Recht auf Aufhebung und Verlegung bzw Vertagung (vgl BSGE 1, 277, 279) - und dadurch mittelbar der Anspruch auf rechtliches Gehör (gerade) in der mündlichen Verhandlung - nicht verletzt werden, indem unzutreffend das Vorliegen eines "erheblichen Grundes" im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO verneint wird (so BSGE 1, 277 und BSG vom 3. April 1958, 2 RU 44/54, Breithaupt 1958, 1022; BSGE 17, 44, 47;… BSG in SozR 1750 § 227 Nrn 1, 2 sowie BSG vom 31. Mai 1990, 11 BAr 153/89; ebenso BVerwG vom 26. April 1985, 6 C 40/82, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 4 = NJW 1986, 2897 sowie vom 27. Februar 1992, 4 C 42/89, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 18 = NVwZ 1992, 877 mwN). - VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von …
War die Tatsachenfeststellung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt entscheidungserheblich, ist die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs unschädlich (…Redeker/von Oertzen, a.a.O., § 138 Rdnr. 5; BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89 -, NJW 1992, 2042 m.w.N.; BVerwG, 04.11.1977 - IV C 77.76 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142).Für die Frage, ob eine Tatsache rechtserheblich ist, ist auf die Rechtsmeinung des Ausgangsgerichts abzustellen (…Kopp, a.a.O., § 132 Rdnr. 23 m.w.N.;… a.A. VGH Baden-Württemberg, 15.03.1990, a.a.O.;… OVG Hamburg, 15.07.1993, a.a.O.; die Entscheidungen des BVerwG vom 20.02.1981 und 27.02.1992, a.a.O., besagen nichts anderes, sondern bestätigen nur, daß rechtliches Gehör nicht verletzt ist, wenn es auf die betreffenden Tatsachen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt).
- BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auch kann --trotz der Kausalitätsvermutung des § 119 (Nr. 3) FGO-- im Falle einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dann nach § 126 Abs. 4 FGO verfahren werden, wenn dieser Verfahrensmangel nur einzelne Feststellungen betrifft, auf die es aus der Sicht der Revisionsinstanz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1992 4 C 42/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2042; BFH-Urteil vom 18. Mai 1994 XI R 62/93, BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 11, m.w.N.). - BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
"Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren; …
Selbst dort gilt jedoch keine uneingeschränkte Kausalitätsvermutung: Vielmehr wird ein Urteil nur dann als auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruhend angesehen, wenn nicht auszuschließen ist, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte; bezieht sich die Versagung des rechtlichen Gehörs dagegen auf einzelne Feststellungen, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt, beruht das Urteil - ungeachtet der Kausalitätsvermutung - nicht auf dem Verstoß (st. Rspr.; vgl. BVerwGE 62, 6, 10 f.; BVerwG NJW 1992, 2042 [BVerwG 27.02.1992 - 4 C 42/89] ; DVBl 1994, 1191; Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267; BFHE 143, 325, 327 f.). - BSG, 03.12.2013 - B 13 R 447/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - gerügter Verstoß gegen die …
Er hat auch nicht dargelegt, andere nachvollziehbare Anstrengungen unternommen zu haben, die geeignet gewesen wären, seinen Willen zur Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung zu verdeutlichen (vgl dazu OVG Nordrhein- Westfalen vom 8.6.2010 - 12 A 552/09 - Juris RdNr 12; ferner BVerwG vom 27.2.1992 - 4 CF 42/89 - NJW 1992, 2042 - dort wurden erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung glaubhaft gemacht) . - OVG Bremen, 22.12.2023 - 1 LA 113/23 Es stellt daher einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs dar, wenn ein Verwaltungsgericht einen Antrag auf die Änderung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens erheblicher Gründe ablehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1992 - 4 C 42/89, juris Rn. 15;… SächsOVG, Beschl. v. 15.08.2019 - 3 A 328/18.A, juris Rn. 4).
- BVerwG, 06.03.1992 - 4 CB 2.91
Bauantrag - Rücknahme - Änderung - Antragstellung - Landesrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96
Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen …
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - A 14 S 1361/97
Zeitpunkt der Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung bei Bekanntgabe durch …
- OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96
Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die …
- VGH Bayern, 14.04.2014 - 22 ZB 14.57
Ein erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - 2 A 192/10
Anordnung, formell illegale Nutzung Ladenlokals mit Betrieb …
- VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94
Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2017 - 11 A 1213/16
Berufung auf Lageberichte des Auswärtigen Amtes bei der Beurteilung der Situation …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2005 - L 5 KR 149/04
Krankenversicherung
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.1998 - A 12 S 157/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtsfehlerhafte Ablehnung einer …
- OVG Sachsen, 15.08.2019 - 3 A 328/18
Mündliche Verhandlung; Terminsverlegungsantrag; Verhinderung des Bevollmächtigten
- BVerwG, 14.07.1999 - 9 B 206.99
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung des …
- VGH Hessen, 16.03.1998 - 12 UZ 2692/96
Erheblicher Grund für eine Terminsverlegung: Vertretungsmöglichkeit durch ein …
- BVerwG, 14.07.1999 - 9 PKH 63.99
Rechtsmittel
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1997 - 13 A 2330/97
Vertagungsantrag; Asylbewerber; Mündliche Verhandlung; Persönliche Teilnahme; …
- VG Köln, 01.06.2011 - 7 K 3012/10
Berechtigung der Erhebung einer Terminsgebühr trotz von der gegnerischen Seite …
- BFH, 15.12.1994 - X B 159/94
Vertagung einer mündlichen Verhandlung wegen Gründen die aus der persönlichen …
- OVG Schleswig-Holstein, 02.11.1994 - 4 L 225/94