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VGH Bayern, 20.07.1994 - 20 A 92.40087 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1996, 284
- DVBl 1995, 479 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 8 B 12379/94 Hier spricht nach wie vor alles dafür, daß das MHKW bei Einhaltung des in § 5 Abs. 1 Nr. 4 der 17. BImSchG festgelegten Emissionsgrenzwerts zu keiner aus der Sicht der Schutzpflicht relevanten Erhöhung des Gesundheitsrisikos der in seinem Einwirkungsbereich wohnenden Bevölkerung führen wird (vgl. jetzt auch BayVGH, Urteil vom 20. Juli 1994 - 20 A 92.40087 u.a. - Umdruck S. 69 f.).
Die UVP-Richtlinie ist hier also ohne eine weitere Regelung oder Maßnahme des jeweiligen Mitgliedstaates nicht anwendbar, so daß ihre Bestimmungen im nationalen Recht jedenfalls für die im Anhang II aufgeführten Projekte nicht unmittelbar gelten (ebenso BayVGH, Urteil vom 20. Juli 1994, a.a.O., Umdruck S. 37; OVG Saarland, Beschluß vom 25. März 1994 - 8 Q 1/94 - Umdruck S. 36; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 05. August 1993 - 7 B 112.93 - Umdruck S. 11 f.).
- VGH Hessen, 26.03.2004 - 9 TG 2671/03
Immisionen, Lärm, Nachbar
Konsequenz dieser vom Gesetzgeber eröffneten Konkretisierung eines exekutiven Beurteilungsspielraums ist es, dass auch die Gerichte in den Grenzen der Beurteilungsfehlerlehre an die Aussagen normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften gebunden sind, d. h. solange diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und nicht durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 -, UPR 1995, 196; BayVGH, Urteil vom 20. Juli 1994 - 20 A 92.40087 u.a. - NVwZ 1996, 284 (294(). - OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb einer …
Solche normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften - wie die TA Luft und auch die TA Siedlungsabfall - können über ihre Anbindung an eine drittschützende gesetzliche Norm direkte Außenwirkung entfalten, sofern die darin enthaltenen technischen Standards nicht nachweisbar überholt sind (für TA Luft: BVerwG, Beschluss vom 21. März 1996 - 7 B 164.95 - NuR 1996, 522 [523]; für TA Siedlungsabfall: VGH München, Urteil vom 20. Juli 1994 - 20 A 92.40087 u.a. - NVwZ 1996, 284 [291]; Jarass, Inhalte und Wirkungen der TA Siedlungsabfall, Berlin 1999, S.59 m.w.N.).
- VG Hannover, 11.12.2014 - 12 A 5865/13
Ausbreitungsberechnung; Beurteilungsspielraum; Bioaerosol; Freifläche; Geruch; …
Die technischen Risikobewertungen in diesen Technischen Anleitungen sind so lange bindend, wie nicht ein veränderter Sachstand von Wissenschaft und Technik klar erkennbar ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 04.05.2004 - 2 L 9/02 -, juris Rn. 20 unter Bezugnahme auf BayVGH, Urteil vom 20.07.1994 - 20 A 92.40087 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02
Zur Änderung eines nach § 67a BImSchG angezeigten Betriebs
Diese Prüfung beschränkt sich im wesentlichen darauf, ob die Verwaltungsvorschrift auf den jeweiligen konkreten Fall anwendbar ist, ob sie sich an die im Gesetz getroffene Wertung hält und ob sich nicht zwischenzeitlich entscheidende Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik ausmachen lassen (…BVerwG, Urt. v. 13.07.1989 - RdL 1990, 34) Technische Risikobewertungen in normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften sind somit so lange für Gerichte und Behörden bindend, als nicht ein veränderter Sachstand von Wissenschaft und Technik klar erkennbar ist" (vgl. BayVGH, Urt. v. 20.07.1994 - 20 A 92.40087 -, BayVBl. 1995, S.497). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1997 - 21 D 94/94
Betriebsgenehmigung für Urananreicherungsanlage Gronau rechtmäßig
Aus dem ersten Aspekt folgt, daß eine zwingende Verknüpfung zwischen einer mängelfreien Sicherheitsanalyse und der Erteilung einer positiven Zulassungsentscheidung nicht besteht - vgl. dazu - allerdings für einen Fall der Planfeststellung mit der Möglichkeit des Ergänzungsbeschlusses - BayVGH Urteil vom 20. Juli 1994 - 20 A 92.40087 u.a. -, BayVBl. 1995, 497, 500 -, Mängel mithin auch nicht zur Aufhebung der Zulassungsentscheidung führen können.