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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1998 - 7 B 2984/97   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1998 - 7 B 2984/97 (https://dejure.org/1998,973)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.01.1998 - 7 B 2984/97 (https://dejure.org/1998,973)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 7 B 2984/97 (https://dejure.org/1998,973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuregelung des § 212a Abs 1 BauGB; Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage; Drittwidersprüche vor dem 1. Januar 1998; Lärmimmissionen von Windkraftanlagen; Wohngebäude; Abstand von 500 m; Interessenabwägung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen Baugenehmigungen ist entfallen! (IBR 1998, 122)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 759
  • NVwZ-RR 1998, 556 (Ls.)
  • DVBl 1998, 603 (Ls.)
  • BauR 1998, 523
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 7 B 8/21

    Anfechtung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 5 Windenergieanlagen

    § 212a BauGB etwa OVG NRW, Beschluss vom 23.1.1998 - 7 B 2984/97 -, juris.
  • OVG Bremen, 18.11.2015 - 2 B 221/15

    Vorläufige Inobhutnahme einer unbegleiteten ausländischen Person zur

    Damit kann die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht als verfestigte, einer materiell-rechtlichen Gewährleistung nahe kommende Verfahrensposition eingestuft werden (vgl. allgemein dazu: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rz. 954; speziell zu § 212a BauGB : VGH BW, Beschluss vom 16.04.1998 - 8 S 740/98 -, [...]; OVG NW, Beschluss vom 23.01.1998 - 7 B 2984/97 -, [...]; OVG SL, Beschluss vom 17.02.1999 - 2 W 9/98 -, [...]; wohl auch: Schoch, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO , § 80 , Stand Sept. 2011, Rn. 161; a.A.: NdsOVG, Beschluss vom 18.12.1998 - 1 M 4727/98 -, [...]; BayVGH, Beschluss vom 17.12.1998 - 15 CS 98.2858 -, [...]).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage;

    Für eine verlässliche Prognose des gesamten Ausmaßes der an der nächstgelegenen Wohnbebauung durch die Anlage bewirkten Geräuschimmissionen sind diese Pegel nicht (unbedingt) aussagekräftig, weil der von Herstellern angegebene Referenzschallleistungspegel bei höheren Windgeschwindigkeiten als die zugrundeliegende Referenzgeschwindigkeit deutlich überschritten wird (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 23.1.1998 - 7 B 2984/97 -, BRS 60 Nr. 192; vgl. auch Beschl. d. Sen. v. 18.12.1998 - 1 M 4727/98 -, NVwZ 1999, 444).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.1998 - 1 M 4727/98

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung; Nachbarrechtsschutz; Windkraftanlage;

    Die Überleitungsvorschrift des § 233 Abs. 1 BauGB hilft nicht weiter, weil es sich beim Baugenehmigungsverfahren nicht um ein solches "nach diesem Gesetz" handelt (vgl. Beschl. d. Sen. v. 29.9.1998 - 1 M 3993/98 - OVG Münster, Beschl. v. 23.1.1998 - 7 B 2984/97 -, BauR 1998, 523; Beschl. v. 5.2.1998 - 10 B 2993/97 - VGH Mannheim, Beschl. v. 16.4.1998 - 8 S 740/98 -, VBlBW 1998, 466 = DVBl. 1998, 909).

    Auf der Grundlage dieser Überlegungen hat der 6. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bereits in seinem Beschluss vom 16. März 1998 (6 M 717/98) angedeutet, § 212 a BauGB sei auf vor dem 1. Januar 1998 eingelegte Widersprüche nicht anzuwenden (so auch Gronemeyer, BauR 1998, 413, 416 ff; Battis/Krautzberger/Löhr, NVwZ 1997, 1145, 1166; Bundschuh, aaO; Lüers, WiVerw 1998, 57, 81 f.; Schmaltz in Schrödter, BauGB, 6. Aufl., § 212 Rdnr. 2; a.A.: OVG Münster, Beschl. v. 23.1.1998, aaO; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.4.1998, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2004 - 1 LC 185/03

    Antrag auf Erteilung von Bauvorbescheiden; Bevorrechtigte Zulassung von

    Die Entscheidung zu erweiterten Abständen decke sich dabei mit den Inhalten einer landes- bzw. bundesweit geführten Diskussion zu diesem Thema, deren Richtung durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23. Januar 1998 - 7 B 2984/97 -, BRS 60 Nr. 192, bestätigt werde.

    Die Beigeladene hat im Rahmen ihrer Planungskonzeption dem Umstand Rechnung getragen, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Rechtsprechung (vgl. die zitierte Entscheidung des OVG Münster, Beschl. v. 23.1.1998 - 7 B 2984/97 -, aaO) die Auffassung vertreten wurde, dass ein Abstand von 300 m zwischen einer Windenergieanlage und einem Wohngebäude im Außenbereich nicht ausreicht, um sicherzustellen, dass an dem Wohngebäude keine unzumutbaren Lärmimmissionen durch die Windenergieanlage auftreten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 11 B 13/20

    Vorliegen der Voraussetzungen der innerprozessualen Präklusion nach § 6 UmwRG

    vgl. zum Wegfall der aufschiebenden Wirkung nach § 212a BauGB auch für vor seinem Inkrafttreten eingelegte Rechtsbehelfe: OVG NRW, Beschluss vom 23. Januar 1998 - 7 B 2984/97 -, NVwZ 1998, 759 = juris, Rn. 7 f.; a. A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 1998 -, NVwZ 1999, 444 = 1 M 4727/98 -, juris, Rn. 10.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.1999 - 3 M 85/98

    Windenergieanlagen, Lärmimmissionen, Schattenwurf, TA-Lärm, Gebot der

    Eine allgemeine Formel des Inhalts, daß auch ein Abstand von knapp über 500 m zu einem Baustopp führe (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 23.01.1998, 7 B 2984/97, NVwZ 1998, 760; Landesumweltamt NRW vom 18.02.1998), oder daß gar erst bei einem Abstand von 950 Meter die Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme gewährleistet sei (vergl. VG Arnsberg, B. v. 12.05.1998, 1 L 702/98), stellt der Senat nicht auf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98

    Ungenügender Nachbarschutz: zwei Windkraftanlagen stillgelegt

    vgl. dazu OVG NW, Beschluß vom 23. Januar 1998 - 7 B 2984/97 -.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2023 - 14 ME 15/23

    Aufschiebende Wirkung; Drittanfechtung; intertemporales Prozessrecht; sofortige

    Die Anwendung des § 6 Abs. 5 NKHG wirkt auf die verfahrensrechtliche Position eines Dritten somit lediglich in einer Weise ein, die auch nach der bisherigen Rechtslage möglich und einzukalkulieren war (vgl. entsprechend zu § 63 BImSchG: VGH BW, Beschl. v. 26.10.2021 - 10 S 471/21 -, juris Rn. 3; OVG MV, Beschl. v. 5.10.2021 - 1 M 245/21 -, juris Rn. 21; ThürOVG, Beschl. v. 16.9.2021 - 1 EO 145/21 -, juris Rn. 17; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 3.8.2021 - 11 S 20/21 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 2.7.2021 - 8 B 875/21 -, juris Rn. 42 ff. und Beschl. v. 12.3.2021 - 7 B 8/21 -, juris Rn. 7 ff.; Jarass, in: Jarass, BImSchG, 14. Aufl. 2022, § 63 Rn. 6 m.w.N.; mit Einschränkungen im Hinblick auf den Vertrauensschutz: NdsOVG, Beschl. v. 24.9.2021 - 12 ME 45/21 -, juris Rn. 73; zu § 212a BauGB: VGH BW, Beschl. v. 16.4.1998 - 8 S 740/98 -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 23.1.1998 - 7 B 2984/97 -, juris Rn. 3 ff.; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 18.12.1998 - 1 M 4727/98 -, juris Rn. 10; zu § 38a StrWG NRW : VG Düsseldorf, Beschl. v. 11.12.2019 - 16 L 3127/19 -, juris Rn. 5; a.A. zu § 6 Abs. 5 NKHG : VG Oldenburg, Beschl. v. 11.5.2023 - 7 B 1055/23 -, V.n.b.).

    Selbst wenn das Verwaltungsgericht nach Maßgabe der früheren Rechtslage - wie hier geschehen - den Antrag des begünstigten Krankenhauses auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des ihm erteilten Aufnahmebescheides abgelehnt und insofern zunächst den Fortbestand der aufschiebenden Wirkung des Drittwiderspruches bewirkt hatte, musste der Drittanfechtende insbesondere damit rechnen, dass während des Beschwerdeverfahrens und unabhängig von ihm eine Vollziehungsanordnung durch die Behörde in Betracht kam (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 23.1.1998 - 7 B 2984/97 -, juris Rn. 8 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2021 - 8 B 905/20

    Was ist ein Verfahrensfehler i.S. des UVP-Gesetzes?

    Die Frage, ob § 63 BImSchG auch auf solche Rechtsbehelfe Anwendung findet, die - wie hier - vor dem Inkrafttreten der Neuregelung erhoben worden sind, so Löffler, jurisPR-UmwR 2/2021 Anm. 2, Das neue Investitionsbeschleunigungsgesetz - Auswirkungen auf die Realisierung von Windenergieanlagen an Land; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 23. Januar 1998 - 7 B 2984/97 -, juris Rn. 3 ff. zu § 212a BauGB, bedarf hier keiner Entscheidung, weil die Beschwerde der Antragstellerin unabhängig davon keinen Erfolg hat.
  • OVG Niedersachsen, 15.10.1998 - 1 M 3774/98

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlagen

  • VG Freiburg, 18.10.2005 - 1 K 1928/04

    Rücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei

  • OVG Niedersachsen, 04.08.2023 - 14 ME 66/23

    Auswahlentscheidung; Drittanfechtung; Krankenhausplanung; Vorläufiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - 7 B 1591/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erteilung einer Baugenehmigung für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1999 - 10 B 961/99

    Verwaltungsverfahrensrecht: Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1998 - 10 B 2304/98

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Erteilung einer auf einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - 7 B 1560/98

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine für den Betrieb einer

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1998 - 8 S 740/98

    Anwendung des BauGB § 212a auf vor dem 1998-01-01 eingelegte Widersprüche bejaht

  • VG Minden, 30.12.2020 - 11 L 933/20
  • VG Sigmaringen, 23.05.2006 - 9 K 1865/04

    Zulässigkeit der Rücknahme einer Baugenehmigung / eines Bauvorbescheids für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1998 - 10 B 2290/97
  • OVG Sachsen, 15.03.2005 - 2 B 97/05

    Ehescheidung, hier Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG Mainz, 11.12.2001 - 3 K 263/01

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1998 - 20 B 1413/97

    Anforderungen an die Durchsetzung einer Untersagungsverfügung bzgl. der

  • VG München, 17.08.1998 - M 1 SN 98.3143

    Anwendung der Grundsätze des intertemporalen Prozeßrechts zur uneingeschränkten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1998 - 10 B 2939/97

    Baugenehmigung; Drittanfechtung; Keine aufschiebende Wirkung; Gebot der

  • VG Potsdam, 06.07.2000 - 5 K 1459/98

    Lärmimmissionen einer Windkraftanlage)

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1997 - 13 B 1612/97   

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https://dejure.org/1997,1416
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1997 - 13 B 1612/97 (https://dejure.org/1997,1416)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.09.1997 - 13 B 1612/97 (https://dejure.org/1997,1416)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. September 1997 - 13 B 1612/97 (https://dejure.org/1997,1416)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ernstliche Zweifel ; Richtigkeit einer Entscheidung; Begründung der Entscheidung; Zwei selbständig tragende Begründungen; Darlegung der Zulassungsgründe; Grundsätzliche Bedeutung im Eilverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 759
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt;

    BVerwG, Beschluss vom 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, DÖV 1998, 117; OVG NRW, Beschluss vom 2.9.1997 - 13 B 1612/97 -, NVwZ 1998, 759; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Oktober 2008, § 124 Rdn. 25, § 124a Rdn. 95; Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 124a Rdn. 196.
  • OVG Thüringen, 15.06.1998 - 2 ZEO 383/97

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zulassung der Beschwerde;

    Diese Vorschrift soll die Korrektur unrichtiger Entscheidungen, nicht die Korrektur fehlerhafter Begründungen ermöglichen (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 29. August 1997, a.a.O.; HambOVG, Beschluß vom 20. Februar 1997 - Bs IV 19/97 - DVBl. 1997, 1333 = NVwZ 1997, 1231; VGH BW, Beschluß vom 21. Mai 1997 - 8 S 667/97 - DVBl. 1997, 1327; NdsOVG, Beschluß vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 - NVwZ 1997, 1225; OVG NW, Beschluß vom 2. September 1997 - 13 B 1612/97 -; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 124 Rdn. 16; Seibert, DVBl. 1997, 932, 934).

    Aufgrund der lediglich summarischen Prüfung im Eilverfahren kommt eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nur dann in Betracht, wenn es sich um spezifische Fragen des Eilverfahrens handelt oder ohne die im Eilverfahren erfolgende Klärung eine solche - wegen Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren - nicht möglich wäre oder zu spät käme (vgl. ThürOVG, B. v. 28.11.1997 - 2 ZEO 186/97 - OVG NW, Beschluß vom 2. September 1997 - 13 B 1612/97 - VGH BW, Beschluß vom 12. Mai 1997 - A 12 S 580/97 - VBlBW 1997, 379; Beschluß vom 6. März 1997 - 14 S 424/97 - Beschluß vom 21. Februar 1997 - 8 S 483/97 - VBlBW 1997, 262).

  • OVG Thüringen, 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97

    Sparkassenrecht; Sparkassenrecht; Sparkasse; Verwaltungsrat; Vorstand;

    Diese Vorschrift soll die Korrektur unrichtiger Entscheidungen, nicht die Korrektur fehlerhafter Begründungen ermöglichen (vgl. ThürOVG, B. v. 29.8.1997, a.a.O.; NdsOVG, B. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 - DÖV 1997, 697 (nur LS); OVG NW, B. v. 2.9.1997 - 13 B 1612/97 - Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 124 Rdn. 16; Seibert, DVBl. 1997, 932, 934).

    Aufgrund der lediglich summarischen Prüfung im Eilverfahren kommt eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nur dann in Betracht, wenn es sich um spezifische Fragen des Eilverfahrens handelt oder ohne die im Eilverfahren erfolgende Klärung eine solche - wegen Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren - nicht möglich wäre oder zu spät käme (vgl. OVG NW, B. v. 2.9.1997 - 13 B 1612/97 - VGH BW, B. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 - VBlBW 1997, 379; B. v. 6.3.1997 - 14 S 424/97 - B. v. 21.2.1997 - 8 S 483/97 - VBlBW 1997, 262).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97   

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https://dejure.org/1998,10251
VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97 (https://dejure.org/1998,10251)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.01.1998 - 8 S 3244/97 (https://dejure.org/1998,10251)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Januar 1998 - 8 S 3244/97 (https://dejure.org/1998,10251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sachentscheidung über die Beschwerde bereits im Zulassungsverfahren bei Eilbedürftigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 759 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 47 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Ihre Anwendung ist daher nicht von der Gewährung einer Ausnahme oder einer anderen Ermessensentscheidung der Baurechtsbehörde abhängig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92; Beschl. v. 25.1.1996 - 5 S 2766/95).

    Um dies anzunehmen, bedarf es besonderer Umstände, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.10.1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Das schließt jedoch nicht aus, daß das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über die Beschwerde entscheidet, wenn es die Beteiligten vorher auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels sondern auch zur Sache selbst zu äußern (Eyermann/Happ, VwGO, 10. Aufl., § 146 Rdnr. 20; OVG Lüneburg NVwZ 1997, 1225; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 -, DVBl. 1997, 661 sowie Beschl. v. 17.2.1997 - 11 S 379/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95

    Bebauungsplan: Bestimmung einer abweichenden Bauweise; Abstandsflächenberechnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Ihre Anwendung ist daher nicht von der Gewährung einer Ausnahme oder einer anderen Ermessensentscheidung der Baurechtsbehörde abhängig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92; Beschl. v. 25.1.1996 - 5 S 2766/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 7 S 430/97

    Zulassung der Beschwerde: Durchentscheiden im Zulassungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Das schließt jedoch nicht aus, daß das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über die Beschwerde entscheidet, wenn es die Beteiligten vorher auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels sondern auch zur Sache selbst zu äußern (Eyermann/Happ, VwGO, 10. Aufl., § 146 Rdnr. 20; OVG Lüneburg NVwZ 1997, 1225; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 -, DVBl. 1997, 661 sowie Beschl. v. 17.2.1997 - 11 S 379/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1997 - 11 S 379/97

    Zulassungsverfahren: Durchentscheiden des Rechtsmittelgerichts nach Zulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Das schließt jedoch nicht aus, daß das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über die Beschwerde entscheidet, wenn es die Beteiligten vorher auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels sondern auch zur Sache selbst zu äußern (Eyermann/Happ, VwGO, 10. Aufl., § 146 Rdnr. 20; OVG Lüneburg NVwZ 1997, 1225; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 -, DVBl. 1997, 661 sowie Beschl. v. 17.2.1997 - 11 S 379/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 1712/93

    Zustimmung des Angrenzers zu dem Vorhaben; zur Wirkung des Einverständnisses bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Eine solche Erklärung des Angrenzers hat nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. etwa Urt. v. 17.2.1994 - 8 S 1712/93 -, BRS 56 Nr. 182) nicht nur verfahrensrechtliche Bedeutung, sondern bewirkt auch einen Verzicht des Angrenzers auf die ihm gegen das betreffende Vorhaben etwa zustehenden materiellen Abwehrrechte.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1994 - 8 S 1712/93

    Verzicht auf nachbarschützende Rechte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Eine solche Erklärung des Angrenzers hat nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. etwa Urt. v. 17.2.1994 - 8 S 1712/93 -, BRS 56 Nr. 182) nicht nur verfahrensrechtliche Bedeutung, sondern bewirkt auch einen Verzicht des Angrenzers auf die ihm gegen das betreffende Vorhaben etwa zustehenden materiellen Abwehrrechte.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2633/00

    Vorläufige Untersagung eines Bauvorhabens im Kenntnisgabeverfahren - Frist -

    Das schließt jedoch nicht aus, dass das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über die Beschwerde selbst entscheidet, wenn es die Beteiligten vorher auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels sondern auch zur Sache selbst zu äußern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.1.1998 - 8 S 3244/97 - Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 - DVBl. 1997, 661; Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 146 Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2018 - 3 S 372/18

    Verzicht eines Angrenzers auf Abwehrrecht gegen Bebauungsplan

    30 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat die von einem Nachbarn gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBO abgegebene Zustimmungserklärung nicht nur verfahrensrechtliche Bedeutung, sondern bewirkt auch den Verzicht des Angrenzers auf die ihm gegen das Bauvorhaben etwa zustehenden materiellen Abwehrrechte (vgl. u. a. Beschl. v. 19.1.1998 - 8 S 3244/97 - juris; Urt. v. 18.2.1994 - 8 S 1712/93 - BRS 56 Nr. 182; Urt. v. 1.4.1982 - 5 S 278/82 - VBlBW 1983, 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2399/00

    Kenntnisgabeverfahren, Frist, Bauvorlagen, Änderung

    Das schließt jedoch nicht aus, dass das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über die Beschwerde selbst entscheidet, wenn es die Beteiligten vorher auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels sondern auch zur Sache selbst zu äußern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.1.1998 - 8 S 3244/97 - Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 - DVBl. 1997, 661; Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 146 Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98

    Antragsbefugnis wegen der Verletzung von Planungsrechten

    Diese Regelung schließt es jedoch nicht aus, daß das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über das Rechtsmittel selbst entscheidet, wenn es die Beteiligten zuvor auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels, sondern auch zur Sache selbst zu äußern (vgl. Senatsbeschluß vom 19.1.1998 - 8 S 3244/97 - OVG Lüneburg, NVwZ 1997, 1225; BayVGH, BayVBl. 1998, 83; Eyermann/Happ, VwGO, 10. Aufl., § 146 VwGO Rdnr. 20).
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