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   OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03   

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https://dejure.org/2003,7245
OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03 (https://dejure.org/2003,7245)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.01.2003 - 10 W 1/03 (https://dejure.org/2003,7245)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 10 W 1/03 (https://dejure.org/2003,7245)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abschiebungsverfahren in Niedersachsen: Zulässigkeit einer richterlichen Anordnung zur Wohnungsbetretung/Wohnungsdurchsuchung bei dem abzuschiebenden Ausländer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unrechtmäßige Durchsuchung der Wohnung eines ausreiseunwilligen Ausreisepflichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unrechtmäßige Durchsuchung der Wohnung eines ausreiseunwilligen Ausreisepflichtigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 13 Abs. 1; NGefAG § 25 Abs. 1; NGefAG § 24 Abs. 5; NGefAG § 24 Abs. 2; NGefAG § 24 Abs. 3
    Wohnungsdurchsuchung, Beschwerde, Erledigung, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzinteresse, Abschiebung, Rechtsgrundlage

  • Judicialis

    GefAG § 24; ; GefAG § 25 Nds.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GefAG § 24; GefAG § 25
    Richterliche Anordnungen im Rahmen einer Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 894
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03
    Die Schwere des mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG sowie die Gefahr einer Wiederholung des Grundrechtseingriffs - insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der Betroffene nach seinen Angaben weiter in der Bundesrepublik aufhält - begründen ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 - und vom 24. Juli 2002 - 2 BvR 2266/00 - ).
  • BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2266/00

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03
    Die Schwere des mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG sowie die Gefahr einer Wiederholung des Grundrechtseingriffs - insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der Betroffene nach seinen Angaben weiter in der Bundesrepublik aufhält - begründen ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 - und vom 24. Juli 2002 - 2 BvR 2266/00 - ).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen).
  • VG Oldenburg, 06.06.2012 - 11 A 3099/12

    Abschiebung; Betreten einer Wohnung; Wohnungsdurchsuchung

    Zudem spricht das erhebliche Polizeiaufgebot für eine Handlung, die über ein bloßes Betreten hinausgeht (vgl. für ein Betreten von Wohnungen zum Zwecke einer Abschiebung auch VG Bremen, Urteil vom 13. Januar 2012 - 2 K 2625/08 - OLG Celle, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 10 W 1/03 - InfAuslR 2003, 154 ; LG Verden, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 6 T 120/04 - InfAuslR 2004, 453 f.).
  • AG Hameln, 25.04.2005 - 39 UR 1/05

    Abschiebemaßnahme; Abschiebung; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltsrecht;

    Für das "bloße" Betreten der Wohnung bedarf es im Gegensatz zu einer Durchsuchung keiner richterlichen Anordnung, da es sich hierbei um eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges i. S. des § 69 NSOG handelt (vgl. hierzu OLG Celle, NVwZ 2003, S. 894; OLG Hamm, FGPrax. 2004, S. 206 ff).
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