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   EuGH, 07.02.2006 - C-388/04   

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https://dejure.org/2006,41074
EuGH, 07.02.2006 - C-388/04 (https://dejure.org/2006,41074)
EuGH, Entscheidung vom 07.02.2006 - C-388/04 (https://dejure.org/2006,41074)
EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - C-388/04 (https://dejure.org/2006,41074)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschluss des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court) vom 24. August 2004 in der Rechtssache South Western Fish Producer's Organisation Ltd u. a. gegen Secretary of ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    South Western Fish Producers' Organisation u.a.

    Gültigkeit von Artikel 12 und von Nr. 6 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 2287/2003 des Rates vom 19. Dezember 2003 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 675
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Sowohl das Ziel, die Gelegenheit zum Spiel zu vermindern, als auch das Ziel, die im Glücksspielsektor tätigen Wirtschaftsteilnehmer einer Kontrolle zu unterwerfen und damit Straftaten vorzubeugen, können eine zahlenmäßige Begrenzung von Konzessionen rechtfertigen (EuGH vom 6.3.2007 NVwZ 2007, 675 Rn. 52).
  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 311/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

    Der Europäische Gerichtshof ist dem in seiner Entscheidung nicht gefolgt und hat sich nicht zur Sache geäußert (Urt. v. 6.3.2007, NVwZ 2007, 675 ff.) In solch einem Fall verbietet es sich, von der Meinung des Generalanwaltes auf die Auffassung des Europäischen Gerichtshofes zu schließen (a.A. VG Stuttgart, Beschl. v. 24.7.2007, GewArch 2007, 382 f. [383]).

    Es steht daher den Mitgliedstaaten auch frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und gegebenenfalls das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen; die Beschränkungen müssen jedoch den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Anforderungen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, NVwZ 2007, 675 ff. [677]; VGH BW, Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, zitiert nach juris).

    Auch gemeinschaftsrechtlich kann sich die Rechtfertigung der Beschränkung von Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nur auf Grund der in Art. 45 und 46 EG ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmeregelungen oder nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls wie dem Verbraucherschutz, der Betrugsvorbeugung und der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen sowie die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen ergeben (vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, NVwZ 2007, 675 ff. [677] - Placanica u.a. -).

  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter,

    Dies ist von ihm jüngst in der Rechtssache Placanica bestätigt worden, wenn es dort heißt, dass den staatlichen Stellen ein ausreichendes Ermessen zustehe, festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (EuGH, Urt. v. 6.3.2007, NVwZ 2007, 675, 677 Rn. 47).
  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 106/08

    Untersagung privater Wettangebote in Hamburg

    Die vom Europäischen Gerichtshof genannten Kriterien "kohärent" und "systematisch" betreffen die Frage, ob eine Beschränkung der Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit geeignet ist, das Ziel zu erreichen, das mit ihr von dem Mitgliedstaat verfolgt wird (EuGH, Urt. v. 6.3.2007, Placanica, NVwZ 2007, 675, Juris-Rn. 49 und 53; Urt. v. 6.11.2003, Gambelli, NJW 2004, 139, Juris-Rn. 62 und 67).

    Auch überzeugt es nicht, dass die Antragstellerin in diesem Zusammenhang aus der Placanica-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 6.3.2007, NVwZ 2007, 675, Juris-Rn. 51) herleitet, dass Alternativen in einem größeren Umfang zu prüfen seien, als es tatsächlich geschehen sei.

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 99/08
    Die vom Europäischen Gerichtshof genannten Kriterien "kohärent" und "systematisch" betreffen die Frage, ob eine Beschränkung der Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit geeignet ist, das Ziel zu erreichen, das mit ihr von dem Mitgliedstaat verfolgt wird (EuGH, Urt.v. 6.3.2007, Placanica, NVwZ 2007, 675, [EuGH 06.03.2007 - C 388/04] Juris-Rn. 49 und 53; Urt.v. 6.11.2003, Gambelli, NJW 2004, 139, Juris-Rn. 62 und 67).

    Auch überzeugt es nicht, dass die Antragstellerin in diesem Zusammenhang aus der Placanica-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urt.v. 6.3.2007, NVwZ 2007, 675, [EuGH 06.03.2007 - C 388/04] Juris-Rn. 51) herleitet, dass Alternativen in einem größeren Umfang zu prüfen seien, als es tatsächlich geschehen sei.

  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 3 BS 223/06

    Vermittlung von Sportwetten ohne Genehmigung kann untersagt werden

    Denn Art. 49 EGV umfasst auch die Erbringung von Wettdienstleistungen bei Sportereignissen, die von einem Leistungserbringer organisiert werden, der seinen Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat als dem hat, in dem diese Vermittler ihre Tätigkeit ausüben, und zwar selbst dann, wenn die Vermittler in demselben Mitgliedsstaat ansässig sind wie die Empfänger dieser Dienstleistung (vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, NVwZ 2007, 675 ff. [677] - Placanica u.a. -).

    Auch gemeinschaftsrechtlich kann sich die Rechtfertigung der Beschränkung von Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nur auf Grund der in Art. 45 und 46 EG ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmeregelungen oder nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls wie dem Verbraucherschutz, der Betrugsvorbeugung und der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen sowie die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen ergeben (vgl. EuGH, Urt. v. 6.3.2007, NVwZ 2007, 675 ff. [677] - Placanica u.a. -).

  • VG Augsburg, 11.04.2016 - Au 5 S 16.377

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Beschränkungen der Spieltätigkeiten, wie sie hier inmitten stehen, können durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung, die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen und die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen gerechtfertigt sein (vgl. EuGH, U.v. 12.6.2014 - C-156/13 - NVwZ 214, 1001; EuGH, U.v. 6.3.2007 - C-338/04 - NVwZ 2007, 675).
  • VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.1080

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung an in Bayern nicht

    Die grundsätzliche Zulässigkeit eines Erlaubnisvorbehalts im Bereich des Glücksspielwesens hat schließlich auch der EuGH im Urteil vom 6.3.2007 in der Rechtssache "..." ausdrücklich bestätigt (NVwZ 2007, 675 Rn 65):.
  • VG München, 24.10.2008 - M 22 K 07.3782

    Vorangegangener mehrjähriger Betrieb von Sportwettvermittlungsbüros

    Die grundsätzliche Zulässigkeit eines Erlaubnisvorbehalts im Bereich des Glücksspielwesens hat schließlich auch der EuGH im Urteil vom 6.3.2007 in der Rechtssache "..." ausdrücklich bestätigt (NVwZ 2007, 675 Rn 65).
  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2007 - 14 K 171/07

    Internet, Internetwette, Medien, Telemedien, Glücksspiel, illegales Glücksspiel,

    Anhaltspunkte für die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der geltenden Regelungen vermag das erkennende Gericht auch nicht dem Urteil des EuGH in Sachen Placanica u.a., Rechtssache C 338/04 u.a., Urteil vom 6. März 2007, NJW 2007, 1515 und NVwZ 2007, 675, zu entnehmen.
  • VG Gelsenkirchen, 20.06.2007 - 7 K 535/07

    Sportwetten

  • VG München, 13.11.2008 - M 22 K 07.263

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.5177

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung mit Hilfe eines

  • VG Gelsenkirchen, 31.10.2007 - 7 K 1619/07

    Sportwetten, Dienstleistungsfreiheit EU

  • VG Gelsenkirchen, 31.10.2007 - 7 K 616/07

    Sportwetten; Dienstleistungsfreiheit EU

  • VG Gelsenkirchen, 31.10.2007 - 7 K 653/07

    Sportwetten, Dienstleistungsfreiheit EU

  • VG Gelsenkirchen, 20.06.2007 - 7 K 3251/06

    Sportwetten

  • VG Gelsenkirchen, 20.06.2007 - 7 K 2980/06

    Sportwetten, omV

  • VG Gelsenkirchen, 12.12.2007 - 7 K 918/07

    Sportwetten, Werbung, Vfl Bochum

  • VG Gelsenkirchen, 31.10.2007 - 7 K 773/07

    Sportwetten

  • VG Gelsenkirchen, 31.10.2007 - 7 K 527/07

    Sportwetten, Dienstleistungsfreiheit EU

  • VG Gelsenkirchen, 31.10.2007 - 7 K 790/07

    Sportwetten

  • OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07

    Private Sportwetten sind verboten

  • VG Gelsenkirchen, 31.10.2007 - 7 K 949/07

    Sportwetten; Dienstleistungsfreiheit EU

  • VG Augsburg, 11.04.2016 - Au 5 S 16.375

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VG München, 28.04.2008 - M 22 S 08.1151

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung; Untersagung des

  • VG München, 27.07.2009 - M 22 S 09.1735

    Untersagung der Sportwettvermittlung an in Bayern nicht zugelassenen Veranstalter

  • VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.102

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.99

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.101

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 13.11.2008 - M 22 K 07.790

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 24.10.2008 - M 22 K 07.2386

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

  • VG München, 02.07.2008 - M 22 K 06.4901

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte

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