Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1990 - 15 A 709/88   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1990 - 15 A 709/88 (https://dejure.org/1990,6522)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.07.1990 - 15 A 709/88 (https://dejure.org/1990,6522)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juli 1990 - 15 A 709/88 (https://dejure.org/1990,6522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwehrrecht; Kommunaler Mandatsträger ; Abwehrrecht ; Beeinträchtigungen der Mandatsausübung; Sitzung von kommunalen Mandatsträgern ; Anordnung eines Rauchverbots; Sitzung eines kommunalen Vertungsorgans

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 260
  • DVBl 1991, 498
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1982 - 15 A 1223/80

    Rauchen in Ratssitzungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1990 - 15 A 709/88
    Zur Pflicht des Vorsitzenden, für die Sitzung eines kommunalen Vertretungsorgans ein Rauchverbot anzuordnen (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 10.9.1982 - 15 A 1223/80 -).
  • VG Arnsberg, 24.08.2007 - 12 K 127/07

    Witten: Bürgermeisterin hätte weitere Maßnahmen gegen Störungen einer Ratssitzung

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 10. September 1982 - 15 A 1223/80 -, a.a.O., und vom 27. Juli 1990 - 15 A 709/88 -, in: Nordrhein- Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl) 1991, S.16 (jeweils zum Erlass eines Rauchverbotes im Sitzungssaal).

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 10. September 1982 - 15 A 1223/80 -, a.a.O., und vom 27. Juli 1990 - 15 A 709/88 -, a.a.O.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 10. September 1982 - 15 A 1223/80 -, a.a.O., und vom 27. Juli 1990 - 15 A 709/88 -, a.a.O.; jeweils zu § 36 GO NRW a.F.

  • VG Freiburg, 25.03.2021 - 4 K 3145/20

    Grenzen der Äußerungsbefugnis eines Bürgermeisters in einer öffentlichen

    Denn Grundrechte oder andere subjektive Rechtspositionen, die ihm nur als natürliche Person und nicht als Gemeinderatsmitglied zustehen, kann der Kläger im Organstreitverfahren nicht mit Erfolg geltend machen (sog. "Konfusionsargument", zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit von Organwaltern, die sich auf ihren kommunalverfassungsrechtlichen Status berufen vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 02.06.2009 - 4 B 287/09 -, juris Rn. 25 m.w.N; OVG NRW, Urt. v. 27.07.1990 - 15 A 709/88 -, juris Rn. 24 und Beschl. v. 20.07.1992, - 15 B 1643/92 -, juris Rn. 45 m.w.N.; Gern/Brüning, Deutsches Kommunalrecht, 4. Aufl. 2019, Rn. 709 und 712 m.w.N; vgl. ferner Burgi, Kommunalrecht, 4. Aufl. 2012, § 12 Rn. 40).

    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass Gemeinderatsmitglieder gegenüber Störungen während einer Gemeinderatssitzung, die sie bei der Ausübung ihrer Mitwirkungsbefugnisse beeinträchtigen bzw. ihnen die die Erfüllung ihrer Aufgabe erschweren, ein organschaftliches Abwehrrecht zustehen kann, sog. "innerorganisatorischer Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsanspruch" (vgl. beispielhaft OVG NRW, Urt. v. 27.07.1990 - 15 A 709/88 -, juris: Erlass eines Rauchverbots während einer Ratssitzung; zum Ganzen: Engel/Heilshorn, Kommunalrecht BW, 10. Aufl., § 17 Rn. 27 und Gern/Brüning, Deutsches Kommunalrecht, 4. Aufl. 2019, Rn. 711, jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2022 - 1 S 2686/21

    Äußerung in einer Gemeinderatssitzung; politische Gegenrede des Bürgermeisters;

    Hieraus folgt ein Abwehranspruch gegenüber rechtswidrigen Störungen, die eine ungeschmälerte Ausübung der Mitwirkungsbefugnisse des Gemeinderats vereiteln (so auch OVG NRW, Urt. v. 27.07.1990 - 15 A 709/88 -, juris Rn. 2 bis 4).
  • VG München, 20.05.2021 - M 7 E 21.2412

    Erkrankung, Krankheit, Anordnungsanspruch, Anordnung, Verwaltungsgerichtshof,

    Andererseits folgt aus ihnen aber auch der Anspruch, dass Störungen des Sitzungsablaufs, die die Mandatsausübung beeinträchtigten, durch den Vorsitzenden im Rahmen seiner Ordnungsgewalt unterbunden werden (vgl. Wernsmann/Neudenberger in BeckOK Kommunalrecht Bayern, Stand: 1.2.2021, Art. 53 GO Rn. 1; OVG NW, U.v. 27.7.1990 - 15 A 709/88 - juris Rn. 7 f.; U.v. 10.9.1982 - 15 A 1223/80 - NVwZ 1983, 485/486 f.).
  • VG Düsseldorf, 15.08.2008 - 1 L 1272/08

    Antrag einer Ratsfraktion auf Nutzung des Plenarsaales des Rathauses der Stadt

    vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit des Innenrechtsträgers insoweit OVG NRW, Beschl v. 27. September 2002 - 15 B 855/02; OVG NRW, Urt. v. 10. September 1982 - 15 A 1223/80; OVG NRW, Urt.v. 27. Juli 1990 - 15 A 709/88; zur Rechtsweggarantie: BVerwG, Urteil vom 11. Juli 1985 - 7 C 59.84.
  • VGH Hessen, 14.06.1994 - 4 UE 2433/88

    Zur Regionalen Planungsversammlung, hier: Beteiligungsfähigkeit, Rechtsnatur,

    Im verwaltungsgerichtlichen Organstreit liegt die passive Prozeßführungsbefugnis bei dem körperschaftsinternen Funktionsträger, dem gegenüber das mit der Klage beanspruchte Innenrecht bestehen soll und dem die mit der Klage bekämpfte Verletzung eines solchen Rechts angelastet wird (OVG Münster, Urteil vom 16.07.1991 - 15 A 1429/88 - NWVBl. 1992, 17 (18); OVG Münster, Urteil vom 27.07.1990 - 15 A 709/88 - DVBl. 1991, 498).
  • VGH Bayern, 25.02.1998 - 4 B 96.1193

    Rechtsanspruch eines Zuhörers auf Sitzungen des Bezirksausschusses in völlig

    In Rechtsprechung und Literatur wird ein Rechtsanspruch eines Mitglieds eines kommunalen Gremiums auf Erlaß eines Rauchverbots durch den Vorsitzenden bejaht, wenn eine Belästigung dargetan ist (vgl. BayVGH FSt 292/86; OVG Rheinland-Pfalz NVwZ-RR 1990, 98 ; OVG Lüneburg DVBl 1989, 935 ; OVG Münster DVBl 1983, 53 und DVBl 1991, 498 ; Witzsch, BayVBl 1975, 327 ; Wischnath, Verw. Rundschau 1983, 95 und BayVBl 1976, 10 ; Hölzl/Hien, Gemeindeordnung Anm. 4 zu Art. 53 ; Widtmann/Grasser, Bayer. Gemeindeordnung , Anm. 4 zu Art. 53 ; Bauer/Böhle/Masson/Samper, Bayer. Kommunalgesetze, Anm. 2 zu Art. 53 GO ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1992 - 15 B 1551/92

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft im

    vgl. im einzelnen Urteil des Senats vom 18. August 1989 - 15 A 2422/86 -, NVwZ-RR 1990, 101; ferner Urteil vom 27. Juli 1990 - 15 A 709/88 -, NVwZ-RR 1991, 260.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3899
VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89 (https://dejure.org/1990,3899)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.07.1990 - 1 UE 1287/89 (https://dejure.org/1990,3899)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 1 UE 1287/89 (https://dejure.org/1990,3899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 BBG, § 22 Abs 2 SchwbG, § 47 Abs 1 SchwbG, § 24 Abs 5 SchwbG
    Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor der Versetzung eines Schwerbehinderten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor der Versetzung eines Schwerbehinderten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    (Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor der Versetzung eines Schwerbehinderten)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1986 - 4 S 726/84

    Beamtenrecht - Schadensersatz wegen Dienstpflichtverletzung - Beschädigung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Er sieht sich darin durch § 47 Abs. 1 SchwbG bestätigt, der von der Anwendbarkeit der besonderen Vorschriften und Grundsätze des Schwerbehindertengesetzes "für die Besetzung der Beamtenstellen" spricht (ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4.2.1986, ZBR 1987, 120 f.).

    Sie erfordert daher die Beteiligung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten ebenso wie sie ein Beteiligungsrecht der zuständigen Personalvertretung auslöst (vgl. zu diesem Gesichtspunkt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4.2.1986, a.a.O.).

    Eine Beteiligung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten, der zugleich Mitglied des zuständigen Personalrats ist, im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren genügt jedoch nicht den Anforderungen, die an seine Anhörung im Rahmen des § 22 Abs. 2 SchwbG zu stellen sind (so ausdrücklich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4.2.1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 23.2.1989 -- 2 C 8.88 -- das Urteil des erkennenden Senats vom 26.8.1987 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    War der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit für die von ihm -- im schriftlichen Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft -- ausgesprochene Versetzung der Klägerin zuständig (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.2.1989 -- 2 C 8.88 -- S. 6 des Urteilsabdrucks), so war -- entsprechend den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem zitierten Urteil auf Seite 7 des Urteilsabdrucks zur Zuständigkeit des Personalrats -- der bei dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit vorhandene örtliche Vertrauensmann der Schwerbehinderten zu unterrichten und anzuhören (vgl. §§ 22 Abs. 2, 24 Abs. 5 Satz 2 des Schwerbehindertengesetzes -- SchwbG -- in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.10.1979, = BGBl. I. S. 1649).

    Obwohl sich die angefochtenen Bescheide mangels Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten nach § 22 Abs. 2 SchwbG bereits als rechtswidrig erweisen, sieht sich der erkennende Senat vor dem Hintergrund der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 23.2.1989 -- 2 C 8.88 -- zu einer Entscheidung der Fragen veranlaßt, ob der Klägerin im Zusammenhang mit ihrer angefochtenen Versetzung andere Zusagen gemacht worden sind und ob die Beklagte ihr Ermessen fürsorgegerecht ausgeübt hat.

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Die Rechtsverbindlichkeit der von der Klägerin behaupteten Zusage, wie sie in der Besprechung von Vertretern des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Bediensteten der Abwicklungsstelle der Bundesstelle für Entwicklungshilfe am 1.7.1975 abgegeben worden sein soll, hing nach der damaligen Rechtslage, also vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes am 1.1.1977, nicht von der Einhaltung einer Form, insbesondere nicht von der Schriftform, ab (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.1.1967 <BVerwGE 26, 31, 35 f. mit weiteren Nachweisen>), wie sie nunmehr in § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG vorgesehen ist.
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Das Gesetz sieht zwar keine bestimmte Form (mündlich oder schriftlich) für diese Anhörung vor, doch ist nach Sinn und Zweck der Regelung in § 22 Abs. 2 SchwbG zu fordern, daß der Vertrauensmann der Schwerbehinderten gleichsam gezielt mit Rücksicht auf die Schwerbehinderteneigenschaft des Beschäftigten gefragt wird, ob der Schutz der Schwerbehinderten der beabsichtigten Maßnahme entgegensteht (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 17.9.1981 -- 2 C 4.79 --, ZBR 1982, 116 = DVBl. 1982, 582 = RiA 1982, 117 = DöD 1982, 104 = PersV 1983, 104 = Behindertenrecht 1983, 41).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Diese Rechtsfolge trat auch schon vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes ein, und zwar auch bei sog. Verwendungszusagen, wenn die betroffene Person aus in ihrer Person liegenden oder von ihr zu vertretenden Gründen die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Eignung oder Befähigung nicht mehr besitzt (vg. hierzu BVerwG, Beschluß vom 29.11.1978, BVerwGE 63, 165 ff.).
  • BVerwG, 26.08.1987 - 6 P 11.86

    Personalvertretung - Dienststellenleiter - Mitbestimmungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Grundsätzlich könnten deshalb durch vom Personalrat nicht beanstandete formelle Mängel bei der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens, die dessen Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme nicht bleibend ausschlössen (BVerwGE 78, 72 ), nicht Rechte des einzelnen Beschäftigten berührt werden.
  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 40.82

    Ausbildungszeit - Ruhegehaltfähige Dienstzeit - Kriegsteilnehmer - Reifevermerk -

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Zwar hat es die Antwort auf diese Frage -- soweit ersichtlich -- in den bisher entschiedenen Fällen jeweils ausdrücklich offen gelassen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11.12.1985, ZBR 1986, 274, 275 und BVerwG, Urteil vom 20.4.1977, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18), doch hat es in der zuletzt genannten Entscheidung u.a. ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.05.1975 - II A 4.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Auch wenn eindeutig ein dienstliches Bedürfnis für eine Wegversetzung von der aufgelösten Bundesstelle für Entwicklungshilfe bestanden habe, das zwangsläufig auch die Versetzung der Klägerin zu einer anderen Dienststelle decke (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1975 -- BVerwG 2 A 4.72 -- ), so sei noch nicht geklärt, ob der Klägerin andere Zusagen gemacht worden seien und ob die Beklagte ihr Ermessen fürsorgegerecht ausgeübt habe.
  • VGH Hessen, 26.08.1987 - 1 OE 86/83
    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1990 - 1 UE 1287/89
    Der erkennende Senat hat auf die Berufung der Klägerin das erstinstanzliche Urteil und die angefochtenen Bescheide durch Urteil vom 28.8.1987 -- 1 OE 86/83 -- aufgehoben, im wesentlichen aus folgenden Gründen:.
  • VGH Hessen, 29.07.1993 - 1 TG 345/93

    Übertragung der Funktion eines stellvertretenden Abteilungsleiters; Anhörung der

    Diese Regelung ist, wie § 50 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 SchwbG zeigt, auch auf schwerbehinderte Beamte anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 114.90 - Urteil des Senats vom 11. Juli 1990 - 1 UE 1287/89 -, HessVGRspr. 1991, 33, 36; Neumann/ Pahlen, Schwerbehindertengesetz, 8. Auflage, Rdnr. 9 zu § 50).

    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob ein Verstoß gegen das Mitwirkungsrecht der Schwerbehindertenvertretung zur Unwirksamkeit oder zur Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme geführt hätte oder aber folgenlos geblieben wäre (für Anfechtbarkeit: BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 -, ZBR 1990, 323; Dörner, Anm. 5 b zu § 25; Neumann/ Pahlen, Rdnr. 9 zu § 25; anderer Ansicht: BVerwG, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 115.89 -, ZBR 1990, 180, 181; differenzierend zu § 47 Abs. 1 SchwbG a.F.: Urteil des Senats vom 11. Juli 1990 - 1 UE 1287/89 -, HessVGRspr.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - 3 L 362/08

    Versetzung

    Danach eintretende gesundheitliche Beeinträchtigungen können Anlass zur Prüfung einer Weiterversetzung geben (vgl. Hess. VGH , Urt. v. 11.07.1990 - 1 UE 1287/89 - [...]; Günther, RiA 2006, 67).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.1991 - 2 WDB 5.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3466
BVerwG, 08.01.1991 - 2 WDB 5.90 (https://dejure.org/1991,3466)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1991 - 2 WDB 5.90 (https://dejure.org/1991,3466)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1991 - 2 WDB 5.90 (https://dejure.org/1991,3466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Gegenvorstellung - Diziplinargerichtliches Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 9
  • NVwZ 1991, 786 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 260
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.11.1990 - 2 WDB 4.90

    Verdachtsgrad bei Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen gemäß § 120 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1991 - 2 WDB 5.90
    Die dagegen geführte Beschwerde des Soldaten wies der Senat durch Beschluß vom 7. November 1990 - 2 WDB 4/90 - zurück.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Akten des Senats 2 WDB 4/90 sowie auf das Vorbringen des Soldaten vom 26. November 1990 und des Bundeswehrdisziplinaranwalts vom 20. Dezember 1990 in diesem Verfahren verwiesen.

    Wie dem Schreiben des Bundeswehrdisziplinaranwalts an den Senat vom 8. Oktober 1990 zu entnehmen war, zu dem sich die Verteidiger des Soldaten unter dem 19. Oktober 1990 äußerten, standen dem Senat außer seinen Akten 2 WDB 22/87, 2 WDB 1/89 und 2 WDB 4/90 die Akten des Truppendienstgerichts Mitte M 7 GL 3/88 und M 7 GL 8/90 sowie sieben Bände Ermittlungsakten des Wehrdisziplinaranwalts zur Verfügung, die er zur Kenntnis nahm und bei seiner Entscheidung in Erwägung zog.

  • BVerwG, 18.04.1989 - 2 WDB 1.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1991 - 2 WDB 5.90
    Wie dem Schreiben des Bundeswehrdisziplinaranwalts an den Senat vom 8. Oktober 1990 zu entnehmen war, zu dem sich die Verteidiger des Soldaten unter dem 19. Oktober 1990 äußerten, standen dem Senat außer seinen Akten 2 WDB 22/87, 2 WDB 1/89 und 2 WDB 4/90 die Akten des Truppendienstgerichts Mitte M 7 GL 3/88 und M 7 GL 8/90 sowie sieben Bände Ermittlungsakten des Wehrdisziplinaranwalts zur Verfügung, die er zur Kenntnis nahm und bei seiner Entscheidung in Erwägung zog.

    Dadurch war eine entscheidungserhebliche Änderung der Sach- und Rechtslage gegenüber dem Beschluß des Senats vom 18. April 1989 - 2 WDB 1/89 - eingetreten.

  • BVerwG, 21.09.1984 - 1 DB 31.84

    Disziplinarverfahren - Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung - Einbehaltung

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1991 - 2 WDB 5.90
    Das Antragsverfahren nach § 120 Abs. 6 Satz 3 WDO ist ein vorläufiges Verfahren, das sich seinem Wesen nach auf summarische Wertungen und Wahrscheinlichkeitserwägungen beschränken muß (vgl. BVerwGE 76, 201, 204).
  • BVerwG, 12.04.1988 - 2 WDB 22.87

    Anfechtbarkeit der Einstellungsverfügung - Disziplinargerichtliches Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1991 - 2 WDB 5.90
    Wie dem Schreiben des Bundeswehrdisziplinaranwalts an den Senat vom 8. Oktober 1990 zu entnehmen war, zu dem sich die Verteidiger des Soldaten unter dem 19. Oktober 1990 äußerten, standen dem Senat außer seinen Akten 2 WDB 22/87, 2 WDB 1/89 und 2 WDB 4/90 die Akten des Truppendienstgerichts Mitte M 7 GL 3/88 und M 7 GL 8/90 sowie sieben Bände Ermittlungsakten des Wehrdisziplinaranwalts zur Verfügung, die er zur Kenntnis nahm und bei seiner Entscheidung in Erwägung zog.
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 WDB 3.91

    Sanitätsoffizier - Vorläufige Dienstenthebung - Dienstpflichtverletzungen -

    Es kann und muß hier wegen der notwendigerweise summarischen Überprüfung des Vorbringens der Beteiligten im vorliegenden Verfahren (vgl. BVerwG Beschluß vom 8. Januar 1991 - 2 WDB 5/90 - m.w.N.) dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit der Soldat zu einzelnen Anschuldigungspunkten der Einleitungsverfügung, z.B. bei der Überweisung von Soldaten und zivilen Patienten, die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen sind, an die GHS oder der Überschreitung der Auslastungsquote der in der Abteilung V des Bundeswehrkrankenhauses Ulm verfügbaren Bettenzahl für Soldaten und Zivilisten, im Rahmen seiner Diensttätigkeit oder seiner genehmigten nebenamtlichen Tätigkeit als Sanitätsoffizier in rechtlich vertretbarer Interpretation seiner ärztlichen Berufspflicht und Therapiefreiheit gehandelt oder gegen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Treue- und Gehorsamspflicht, verstoßen hat.

    Es kann hier auch dahingestellt bleiben, ob und inwieweit die Einleitungsbehörde bei Berücksichtigung des Vorwurfs, der Soldat habe die ärztliche Aufklärungspflicht gegenüber seinen Patienten verletzt, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangenn ist; denn eine entsprechende Tatsachenermittlung und Beweisführung ist im vorliegenden Verfahren nicht möglich, weil es sich seinem Wesen nach auf summarische Wertungen und Wahrscheinlichkeitserwägungen beschränken muß (BVerwG Beschluß vom 8. Januar 1991 - 2 WDB 5/90 - m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2003 - 12 S 2657/02

    Gegenvorstellung - Vertretungszwang

    Dies ist nach der Rechtsprechung bei einer Gegenvorstellung gegen formell unanfechtbare Beschlüsse der Fall, soweit mit dieser die Verletzung des rechtlichen Gehörs und vergleichbaren prozessualen Unrechts geltend gemacht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.06.1976, BVerfGE 42, 243 [245] und Beschluss vom 08.07.1986, BVerfGE 73, 322 [326 f.]; BVerwG, Beschluss vom 08.01.1991, NVwZ-RR 1991, 260; vgl. aber zur Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegenüber Urteilen BVerwG, Beschluss vom 08.03.1995, NJW 1995, 2053).

    Die Gegenvorstellung stellt in diesem Falle eine Aufforderung an das Gericht dar, die eigene Entscheidung aus nachträglich besserer Einsicht wieder aufzuheben (BVerwG, Beschluss vom 08.01.1991, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 1 E 130/09

    Beschwerdeausschluss; Gegenvorstellung

    Zwar ist eine Gegenvorstellung auch dann möglich, wenn Rechtsmittel in der Sache nicht oder nicht mehr gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1.1991, NVwZ-RR 1991, 260).
  • BVerwG, 15.11.2005 - 2 WDB 5.05
    Das vorläufige Verfahren gemäß § 126 Abs. 5 Satz 3 WDO muss sich seinem Wesen nach auf summarische Bewertungen und Wahrscheinlichkeitserwägungen beschränken (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 2 WDB 5, 90 - <BVerwGE 93, 9 = NZWehrr 1991, 73 = ZBR 1991, 152 [insoweit nicht veröffentlicht]> m.w.N., vom 19. Oktober 1992 - BVerwG 2 WDB 10.92 -, vom 20. September 1993 - BVerwG 2 WDB 10.93, 12.93 - und vom 18. November 2003 - BVerwG 2 WDB 2, 03 - ).
  • OVG Sachsen, 28.08.2000 - 1 E 122/00
    Soweit die Kläger eine Änderung des festgesetzten Gegenstandswertes im Rahmen einer Gegenvorstellung begehren, die auch dann möglich ist, wenn Rechtsmittel in der Sache nicht oder nicht mehr gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1.1991, NVwZ-RR 1991, 260; Kopp/Schenke, aaO, Vor § 124 RdNr. 9 f.), ist das Verwaltungsgericht selbst - nicht der Senat - zu einer solchen Entscheidung berufen.
  • OVG Brandenburg, 08.09.2000 - 2 D 34/97

    Geltendmachung grober Rechtsverstöße als Voraussetzung gerichtlicher

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  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 13 M 12.2331

    Gegenvorstellung gegen die Entscheidung über die Erinnerung

    Jene stellt in einem solchen Fall eine Aufforderung an das Gericht dar, die eigene Entscheidung aus nachträglich besserer Einsicht von Amts wegen aufzuheben oder abzuändern (BVerwG, B.v. 8.1.1991 - 2 WDB 5, 90 - BVerwGE 93, 9).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1990 - 2 V 6/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7767
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1990 - 2 V 6/89 (https://dejure.org/1990,7767)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.08.1990 - 2 V 6/89 (https://dejure.org/1990,7767)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. August 1990 - 2 V 6/89 (https://dejure.org/1990,7767)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Förmliches Disziplinarverfahren; Rechtswirksame Einleistung; Zustellung an den Rechtsanwalt; Verteidiger; Heilung des Zustellungsmangels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 260 (Ls.)
 
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