Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1994 - 11 E 166/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7454
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1994 - 11 E 166/94 (https://dejure.org/1994,7454)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.09.1994 - 11 E 166/94 (https://dejure.org/1994,7454)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 1994 - 11 E 166/94 (https://dejure.org/1994,7454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung von Telefonkosten; Erstattungsfähigkeit einer Informationsreise; Bezahlter Urlaub; Mindestentschädigung für entgangene Freizeit; Verdienstausfall; Entschädigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 5 S 1345/96

    Erstattungsfähige Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten: Anwaltskosten

    Hierzu zählen ua auch Portokosten und Telefonkosten, soweit sie aus Anlaß des Verwaltungsstreitverfahrens notwendig entstanden sind (vgl BVerwG, Beschl v 22.06.1993 - 1 ER 103.93 -, Buchholz 210 § 162 VwGO Nr. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl v 05.09.1994 - 11 E 166/94 -, NVwZ-RR 1995, 123 sowie Redeker/von Oertzen, VwGO, § 162 RdNr 9).

    Das Entstehen dieser Aufwendungen muß vom Kläger glaubhaft gemacht werden (vgl Bay VGH, Beschl v 07.11.1985 - 22 N 8217.224 -, BayVBl 1986, 379; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl v 05.09.1994, aaO).

    Hierbei bedarf es keiner abschließenden Entscheidung darüber, welche Anforderungen im einzelnen an die Glaubhaftmachung notwendiger Parteiaufwendungen für Portokosten und Telefonauslagen zu stellen sind (vgl hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl v 05.09.1994, aaO, das die Glaubhaftmachung durch "Aufzeichnungen oder andere Belege" fordert).

  • VK Schleswig-Holstein, 18.02.2005 - VK-SH 18/03

    Steuerbefreiung für Brutto-Auftragswert relevant?

    Für die Bestimmung der notwendigen Aufwendungen sind dann die allgemeinen Regeln heranzuziehen, wonach die Kosten für die Porto- und Telekommunikationsauslagen zumindest glaubhaft gemacht werden müssen (vgl. OVG Münster, NVwZ-RR 1995, 123).

    Die Kosten für die Porto- und Telekommunikationsauslagen waren hier daher glaubhaft zu machen (vgl. OVG Münster NVwZ-RR 1995, 123).

  • VK Schleswig-Holstein, 23.02.2005 - VK-SH 5/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Ingenieurbüros

    Hinsichtlich der geltend gemachten notwendigen Aufwendungen gelten dann die allgemeinen Regeln, wonach z.B. die Porto- und Telekommunikationskosten sowie deren Notwendigkeit glaubhaft zu machen sind (vgl. hierzu OVG Münster NVwZ-RR 1995, 123).

    Die Kosten für die Porto- und Telekommunikationsauslagen waren hier daher glaubhaft zu machen (vgl. OVG Münster NVwZ-RR 1995, 123).

  • VGH Hessen, 24.07.2009 - 6 E 856/09

    Kostenerinnerung; Beschwerde; Besetzung der Richterbank; Aufwendungen für

    Die Erstattungsfähigkeit einer Informationsreise in jeder Instanz wird zwar allgemein anerkannt; dagegen richtet sich die Erstattungsfähigkeit weiterer Informationsreisen nach den Besonderheiten des Einzelfalles (Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Großkommentar, 2. Aufl., 2006, § 162 Rdnr. 54), deren Beurteilung in der Rechtsprechung eher restriktiv gehandhabt wird (vgl. dazu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.1985 - 2 S 3220/84 -, KostRspr. VwGO § 162 Nr. 88; OVG Münster, Beschluss vom 05.09.1994 - 11 E 166/94 -, NVwZ-RR 1995, 123).
  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2009 - 3 O 2038/08

    Festsetzung von Parteikosten

    Während zum Teil angenommen wird, dass auch in schwierigen Fällen nur die Kosten von höchstens zwei Informationsreisen zu dem Prozessbevollmächtigten zu erstatten sind (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.1985 - 2 S 3220/84 - KostRsp. VwGO § 162 Nr. 88), hat das OVG Münster (Beschluss vom 05.09.1994 - NVwZ-RR 1995, 123 (124)) in einem Einzelfall vier Informationsreisen akzeptiert.
  • VGH Hessen, 07.01.1998 - 1 TJ 3449/97

    Zu den erstattungsfähigen Kosten eines Beteiligten

    Der Senat schließt sich insoweit der überwiegenden Rechtsprechung an (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluß vom 11. Januar 1988, NJW 1988, 1807 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluß vom 8. Januar 1991, Rechtspfleger 1991, 266 f. m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; OVG N.-W., Beschluß vom 5. September 1994, NVwZ-RR 1995, 123).
  • VG Augsburg, 27.07.2023 - Au 2 M 23.1119

    Recht der Bundesbeamten, Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Übernachtungskosten im Zusammenhang mit einer Reise sind erstattungsfähig, wenn der zu erwartende Zeitaufwand für Hin- und Rückfahrt zwischen Dienst- bzw. Wohnsitz und Gerichtsort zehn Stunden überschreitet (OVG NW, B.v. 5.9.1994 - 11 E 166/94 - NVwZ-RR 1995, 123; Olbertz in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, § 162 Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht