Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 18.05.1999

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.05.1998 - 1 S 149/98   

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OVG Sachsen, 28.05.1998 - 1 S 149/98 (https://dejure.org/1998,7266)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.05.1998 - 1 S 149/98 (https://dejure.org/1998,7266)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 1 S 149/98 (https://dejure.org/1998,7266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerspruch; Aufhebung; Neuerlaß; Zweitbescheid; Unveränderte Sach- und Rechtslage; Widerspruchsverfahren; Zwangsgeldfestsetzung; Bestandskraft

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anfechtungsklage - Entbehrlichkeit des Vorverfahrens

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 101
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 9 S 2278/03

    Reichweite eines Widerspruchs gegen einen vorläufigen Verwaltungsakt; Bekanntgabe

    Offen bleiben kann dabei, ob es Fälle geben mag, in denen der einen mit dem Widerspruch angegriffenen Bescheid noch während des laufenden Widerspruchsverfahrens ersetzender Änderungsbescheid automatisch Gegenstand des gegen den ursprünglichen Bescheid anhängigen Widerspruchsverfahrens wird (vgl. etwa OVG Bautzen, Beschluss vom 28.05.1998 - 1 S 149/98 -, NVwZ-RR 1999, 101, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25.03.1981 - 8 C 69/80 -, BVerwGE 62, 80, wobei freilich dort auch gegen den Änderungsbescheid offenbar Widerspruch erhoben war und ein belastender Verwaltungsakt im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Streit stand, und BFH, Urteil vom 19.01.1977 - I R 89/74 -, BFHE 121, 421 und Urteil vom 04.02.1976 - I R 203/73 -, BFHE 119, 168) oder ob dieser zur Vermeidung des Eintritts seiner Bestandskraft anstelle einer erneuten Widerspruchserhebung zumindest im Wege der Widerspruchsänderung analog § 91 VwGO in das laufende Widerspruchsverfahren einbezogen werden muss (vgl. Bayer. VGH Urteil vom 12.02.1982 - Nr. 23 B 80 A.2332 -, NVwZ 1983, 615; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 68 Rn 24; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. § 68 Rn. 23, m.w.N.).

    Denn von dem abgesehen wird eine automatische Erstreckung des Widerspruchs allenfalls dann angenommen, wenn beide Verwaltungsakte einen (zumindest teilweise) identischen Regelungsbereich haben (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 28.05.1998, a.a.O.; zu § 68 FGO: vgl. auch BFH, Urteil vom 08.02.2001 - VII R 59/99 -, BFHE 194, 466), der auch für bestimmte Fälle der Verpflichtungsklage durch den Widerspruchsbescheid abschließend gestaltet werden kann (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf Verpflichtungsklagen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.10.1983 - 11 S 1437/83 -, NVwZ 1984, 327; Kopp, a.a.O., § 79 Rn. 3; Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 79 Rn. 1; a.A. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. § 79 Rn. 2).

  • VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11

    Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog.

    Denn in jedem Fall ist für die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme - anders als bei den übrigen Mitteln der Verwaltungsvollstreckung wie z.B. der Verhängung eines Zwangsgeldes, für deren Rechtmäßigkeit es regelmäßig allein auf die Vollziehbarkeit des Grundverwaltungsaktes ankommt (vgl. OVG Bautzen, Beschl. vom 28.5. 1998, 1 S 149-98, NVwZ-RR 1999, 101, 102 m.w.N.), auch die (fortdauernde) Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts Tatbestandsvoraussetzung (so im Ergebnis übereinstimmend auch: Rachor, in Lisken/Denninger, a.a.O., Kap. E, Rn. 530; Beaucamp u.a., a.a.O.; § 13, IV, Rn. 20, 25).
  • OVG Sachsen, 31.08.2009 - 1 B 291/08

    Verwaltungsvollstreckung; Kosten der Ersatzvornahme; Prüfungsumfang

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).

    Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Von einer Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes kann hier schon deshalb keine Rede sein, weil der Senat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Eilrechtsschutz zur Beseitigungsanordnung des Antragsgegners versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.1.2008 zurückgewiesen hat (Beschl. v. 21.4.2008 - 1 B 22/08).

  • OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19

    Vollstreckung; Grundverfügung; Zwangsgeld; Androhung

    Entscheidend für diese Lösung spricht auch die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten, die - wie sich aus § 1 Satz 1 SächsVwVfZG, § 43 VwVfG ergibt - bis zu ihrer eventuellen Aufhebung wirksam sind und - ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit - beachtet werden müssen (SächsOVG, Beschl. v. 28. Mai 1998 - 1 S 149/98 -, NVwZ-RR 1999, 101 f.).

    6 Diese Grundsätze gelten aus den genannten Gründen nicht nur dann, wenn die Grundverfügung bestandskräftig, sondern auch, wenn sie (lediglich) sofort vollziehbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. September 2009 a. a. O.; v. 28. Mai 1998 a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 23. April 2009 a. a. O. und OVG NRW, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 12 B 1339/12 -, juris Rn. 3).

  • OVG Sachsen, 01.09.2009 - 1 B 228/09

    Kosten der Ersatzvornahme; Verwaltungsvollstreckung; Prüfungsumfang

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).

    Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Von einer Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes kann hier schon deshalb keine Rede sein, weil der Senat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Eilrechtsschutz zur Beseitigungsanordnung des Antragsgegners versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.1.2008 zurückgewiesen hat (Beschl. v. 21.4.2008 - 1 B 22/08).

  • OVG Sachsen, 29.01.2010 - 1 B 580/09

    Zwangsgeldfestsetzung, Prüfungsumfang, Verhältnismäßigkeit

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (jüngst: Beschl. v. 31.8.2009 - 1 B 291/08; Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).

    Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Für eine Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes liegen hier keine Anhaltspunkte vor, sie wurde auch von der Antragstellerin zu Recht nicht geltend gemacht.

  • OVG Sachsen, 25.09.2009 - 1 A 614/08

    Verwaltungsvollstreckung; Zwangsgeldfestsetzung; gerichtlicher Prüfungsumfang

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass in isolierten Verfahren gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes die Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren, nicht bestandskräftigen Grundverfügung nebst der Androhung des Zwangsgeldes grundsätzlich außer Betracht bleiben (jüngst: Beschl. v. 31.8.2009 - 1 B 291/08; Beschl. v. 23.1.1996 - 1 S 652/95; Beschl. v. 28.5.1998 - 1 S 149/98).

    Dann würde es an der Tatbestandswirkung dieses Verwaltungsaktes fehlen, der - wie sich aus § 43 VwVfG ergibt - bis zu seiner etwaigen Aufhebung wirksam und - ungeachtet seiner Rechtmäßigkeit - von seinem Adressaten zu beachten ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.5.1998, a. a. O.) Für eine Nichtigkeit des Grundverwaltungsaktes liegen hier keine Anhaltspunkte vor, sie wurde auch von den Klägern zu Recht nicht geltend gemacht.

  • VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 B 395/10

    Rechtswegbestimmung im Bilanzkontrollverfahren

    Im isolierten Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zwangsgeldfestsetzung bleibt die Rechtmäßigkeit der sofort vollziehbaren Grundverfügung und der Androhung nämlich grundsätzlich außer Betracht (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 28.05.1998 - 1 S 149/98 -, NVwZ-RR 1999, 101).
  • OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 263/12

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Beendigung der Vollstreckung einer

    Danach ist die Wirksamkeit, nicht die Rechtmäßigkeit, vorangegangener Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der folgenden Akte und letztlich der Anwendung des Zwangsmittels (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.1.1996, JbSächsOVG 4, 147 [148] = SächsVBl. 1997, 10; Beschl. v. 28.5.1998, JbSächsOVG 6, 143 [145 f.] m.w.N. = NVwZ-RR 1999, 101 [102]; zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 11.7.2000 - 1 B 365/99 -).
  • OVG Sachsen, 21.09.2000 - 1 B 116/00
    Danach ist die Wirksamkeit, nicht die Rechtmäßigkeit, vorangegangener Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der folgenden Akte und letztlich der Anwendung des Zwangsmittels (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.1.1996, JbSächsOVG 4, 147 [148] = SächsVBl. 1997, 10; Beschl. v. 28.5.1998, JbSächsOVG 6, 143 [145 f.] m.w.N. = NVwZ-RR 1999, 101 [102]; zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 11.7.2000 - 1 B 365/99 -).
  • OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 265/12

    Zwangsgeldfestsetzung, maßgeblicher Zeitpunkt, Überweisung, Erlöschen der

  • OVG Sachsen, 15.06.2004 - 5 BS 406/03

    Hauptsacheerledigung, Beschwerdefrist, Bestimmtheit, Buchgrundstück

  • VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19

    Klagebefugnis eines Dritten gegen einen Verwaltungsakt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2009 - 9 A 1769/08

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Gewässergebühren für Grundstücke mit

  • VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 B 649/12

    Baugebühren; Bemessung; Erlass; Freiflächenphotovoltaikanlage;

  • VG Chemnitz, 26.05.2004 - 3 K 653/03

    Statistikrecht: Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Unternehmen zu statistischen

  • VG Leipzig, 26.11.2015 - 5 K 1017/13
  • VG Braunschweig, 07.08.2002 - 8 A 209/01

    Außenbereich; Bebauungszusammenhang; Erschließungsbeitrag; erschlossenes

  • VG München, 13.02.2017 - M 22 S 17.535

    Androhung unmittelbaren Zwangs bei Obdachlosenumsetzung

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 18.05.1999 - 1 A 33/99.A   

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OVG Bremen, 18.05.1999 - 1 A 33/99.A (https://dejure.org/1999,11734)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18.05.1999 - 1 A 33/99.A (https://dejure.org/1999,11734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schutz eines Asylbewerbers vor Abschiebung nach Äthiopien wegen Homosexualität; Verfolgung wegen Homosexualität als asylrelevantes Merkmal; Aussicht besonders krasser Verletzung eines fundamentalen Menschenrechts als Voraussetzung der Gewährung von Abschiebungsschutz; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 101
  • NVwZ-RR 1999, 101
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 09.02.2000 - 2 A 441/98
    In diesem Sinne asylrelevant ist allerdings nicht bereits die bloße, auf gleichgeschlechtliche Betätigung gerichtete Neigung, der nachzugeben mehr oder weniger im Belieben des Betreffenden steht, sondern nur die unumkehrbare schicksalhafte Festlegung auf homosexuelle Triebbefriedigung, bei welcher der Betreffende außerstande ist, eine gleichgeschlechtliche Betätigung zu unterlassen (zum Vorstehenden vgl. OVG Bremen, U. v. 18.5.1999 - 1 A 33/99.A -).

    Das, was der Kläger nach seiner glaubhaften Schilderung erlebt hatte, hielt sich offenkundig nicht im Rahmen dessen, was dem Schutz der öffentlichen Moral dient, sondern sollte den Kläger gezielt wegen seiner homosexuellen Veranlagung treffen und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und ist damit von asylrechtlicher Relevanz (vgl. BVerfG, B. v. 10.07.1989, BVerfGE 80, 315, 335; OVG Bremen, Urt. v. 18.05.1999 - 1 A 33/99.A).

  • VG Düsseldorf, 14.09.2006 - 11 K 81/06

    Ägypten, Homosexuelle, Verfolgungsbegriff, Festnahme, Misshandlungen, Folter,

    vgl. hierzu OVG Bremen, Urteil vom 18. Mai 1999 - 1 A 33/99.A -, NVwZ- Beilage 1999, 101 f.
  • VG Oldenburg, 28.07.2005 - 7 A 1961/04

    Beurteilung der Reglementierung homosexueller Handlungen in Ghana im Hinblick auf

    Dies schließt das Recht auf nicht öffentlich in Erscheinung tretende einverständliche homosexuelle Betätigungen unter Erwachsenen ein (EGMR, Urteil vom 22. Oktober 1981, a.a.O.; OVG Bremen, Urteil vom 18. Mai 1999 - 1 A 33/99.A -, NVwZ-Beilage 1999, 101, 102 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 21.11.2022 - 5 L 269/22

    Tansania: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt; Keine Sachlagenänderung;

    Ebenso wie im Rahmen der Religionsfreiheit, wo die Beschränkung auf das religiöse Existenzminimum des forum internum den absolut geschützten Kern des Art. 9 EMRK wahrt (BVerwGE 111, 223-230, Rn. 12), wird nach dem Vorstehenden der unveräußerliche, nicht beschränkbare Kern des Rechts auf Privatleben, wozu auch die sexuelle Orientierung gehört, der für die personale Würde und Entfaltung eines jeden Menschen unverzichtbar ist, gewahrt, wenn dessen Ausleben auf den Privatbereich beschränkt wird (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 18. Mai 1999 - 1 A 33/99.A - NVwZ-Beilage I 10/1999 Seite 101/102; so wohl auch EGMR, Urteil vom 22.Juni 2004 - F./United Kingdom, 17341/03 -).
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