Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5814
OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99 (https://dejure.org/2000,5814)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.07.2000 - 7 M 2005/99 (https://dejure.org/2000,5814)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 7 M 2005/99 (https://dejure.org/2000,5814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Filterstäube als Bergversatz - Verwertung betrieblicher Abfälle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zuführung von bei der Stahlerzeugung anfallenden Filterstäuben zu einer Rückgewinnung des Zinkanteils i.R.d. stofflichen Verwertung; Verwendung von Filterstäben als Bestandteil der Spülversatzmischung als zulässige Verwertung von Abfällen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuführung von bei der Stahlerzeugung anfallenden Filterstäuben zu einer Rückgewinnung des Zinkanteils i.R.d. stofflichen Verwertung; Verwendung von Filterstäben als Bestandteil der Spülversatzmischung als zulässige Verwertung von Abfällen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 3
    Zuführung von bei der Stahlerzeugung anfallenden Filterstäuben zu einer Rückgewinnung des Zinkanteils i.R.d. stofflichen Verwertung; Verwendung von Filterstäben als Bestandteil der Spülversatzmischung als zulässige Verwertung von Abfällen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93

    Verfüllung eines Tagebaus mit REA-Gips als Verwertung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99
    Bereits mit seinem Urteil vom 26.5.1994 - 7 C 14.93 - (BVerwGE 96, 80 = DVBl. 1994, 1013 = NVwZ 1994, 897) hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu als maßgebliches Abgrenzungskriterium herausgestellt, ob die Nutzung der stofflichen Eigenschaften eines Materials zu einem bestimmten Zweck - dann Verwertung - oder die Beseitigung eines wegen seiner Schadstoffhaltigkeit oder aus anderen Gründen nicht weiter nutzbaren Stoffes im Vordergrund steht.

    Diese stofflichen Eigenschaften, die geeignet sind, einen spezifischen Nutzen für den Sicherungszweck des bergbaulichen Versatzes zu schaffen, stellen die entscheidende Abgrenzung zur Ablagerung von Abfällen zur (bloßen) Beseitigung dar, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.4.2000 - 4 C 13.98 - , welches das Urteil des VGH Mannheim vom 20.10.1998 - 14 S 1037/98 - (NuR 1999, 336) im Ergebnis bestätigt hat, in Anknüpfung an sein Urteil vom 26.5.1994 (a.a.O.) nochmals bekräftigt hat.

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 26.5.1994, a.a.O.) ist als maßgeblich anzusehen, ob nach der Verkehrsanschauung die stofflichen Eigenschaften zu einem bestimmten Zweck außerhalb ihrer selbst genutzt werden.

    c.) Ob der Bergversatz im Einzelfall "ordnungsgemäß und schadlos" erfolgen kann, ist im Rahmen des bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahrens und ggf. weiterer Bewilligungsverfahren zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 26.5.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99
    Der Zweck der Regelung, Behörden vom Anwaltszwang unter der Voraussetzung zu befreien, dass ein Beamter mit derselben formalen Qualifikation wie Rechtsanwälte die prozessualen Interessen sachgerecht wahrnehmen kann, wird damit erfüllt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.4.1997 - 12 B 10557/97 -, NVwZ 1998, 205; BVerwG, Urt. v. 28.6.1995 -11 C 25/94 -, NVwZ-RR 1996, 121; Kopp/Schenke, VwGO11, Rn. 6a zu § 67).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 13.98

    Bergbau; Salzbergwerk, stillgelegtes; Verfüllung von Hohlräumen; Bergversatz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99
    Diese stofflichen Eigenschaften, die geeignet sind, einen spezifischen Nutzen für den Sicherungszweck des bergbaulichen Versatzes zu schaffen, stellen die entscheidende Abgrenzung zur Ablagerung von Abfällen zur (bloßen) Beseitigung dar, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.4.2000 - 4 C 13.98 - , welches das Urteil des VGH Mannheim vom 20.10.1998 - 14 S 1037/98 - (NuR 1999, 336) im Ergebnis bestätigt hat, in Anknüpfung an sein Urteil vom 26.5.1994 (a.a.O.) nochmals bekräftigt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1998 - 14 S 1037/98

    Bergbau: Verfüllung von Hohlräumen - Zweckbestimmung - Abgrenzung von Bergrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99
    Diese stofflichen Eigenschaften, die geeignet sind, einen spezifischen Nutzen für den Sicherungszweck des bergbaulichen Versatzes zu schaffen, stellen die entscheidende Abgrenzung zur Ablagerung von Abfällen zur (bloßen) Beseitigung dar, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.4.2000 - 4 C 13.98 - , welches das Urteil des VGH Mannheim vom 20.10.1998 - 14 S 1037/98 - (NuR 1999, 336) im Ergebnis bestätigt hat, in Anknüpfung an sein Urteil vom 26.5.1994 (a.a.O.) nochmals bekräftigt hat.
  • OVG Niedersachsen, 06.05.1998 - 7 M 3055/97

    Ersatzbrennstoff; Energetische Verwertung von Abfall; Thermische Behandlung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99
    Etwas anderes lässt sich auch nicht dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 6.5.1998 -7 M 3055/97- (NVwZ 1998, 1202 = NuR 1999, 52) entnehmen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1997 - 12 B 10557/97

    Verbandsgemeinde; Prozeßvertretung; Kreisverwaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99
    Der Zweck der Regelung, Behörden vom Anwaltszwang unter der Voraussetzung zu befreien, dass ein Beamter mit derselben formalen Qualifikation wie Rechtsanwälte die prozessualen Interessen sachgerecht wahrnehmen kann, wird damit erfüllt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.4.1997 - 12 B 10557/97 -, NVwZ 1998, 205; BVerwG, Urt. v. 28.6.1995 -11 C 25/94 -, NVwZ-RR 1996, 121; Kopp/Schenke, VwGO11, Rn. 6a zu § 67).
  • BGH, 17.05.2001 - III ZR 249/00

    Anwendbares Recht und gesetzliche Voraussetzungen für die Ersatz von Bergschäden

    Stoffen, die - wie die im vorliegenen Fall eingebrachten Materialien - zur Stabilisierung von Hohlräumen wieder verwertet werden konnten und sollten, wie insbesondere beim Bergversatz, fehlte infolgedessen die erforderliche Abfalleigenschaft (BVerwGE 96, 80, 81 ff.; OVG Münster NuR 1997, 617 f.; OVG Saarlouis, NVwZ 1990, 491 ff.; anders noch VGH Kassel NVwZ 1991, 494 f. = NuR 1991, 495 f. mit ablehnender Anm. Kunig; s. heute BVerwGE 111, 136 m. Besprechung Versteyl NVwZ 2000, 1009; OVG Lüneburg NVwZ-RR 2001, 19).
  • BGH, 17.05.2002 - V ZR 123/01

    Kündigung der Gestattung entgeltlicher Ablagerung von Abfall wegen Fehlens der

    In diesem Fall wäre die Maßnahme mit einem über den bloßen Ablagerungsvorgang hinausgehenden konkreten Nutzungseffekt verbunden, der nach § 4 Abs. 3 S. 2 KrW-/AbfG kennzeichnend für einen Verwertungsvorgang ist und der sich daraus ergäbe, daß die Verfüllung der Tagebaurestlöcher der Herstellung eines von der Rechtsordnung geforderten Zustands unter Einsparung des Einsatzes und der Kosten höherwertigen unbelasteten Materials gedient hätte (vgl. BVerwGE 96, 80, 83; OVG Lüneburg, Urt. v. 14. Juli 2000, NVwZ-RR 2001, 19; Beckmann, VEnergR, Bd. 74 [1995], S. 67, 106 f.).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2005 - 7 LC 41/03

    Einbau asbesthaltiger Abfälle im Tagebau Delitzsch-Südwest; Pflicht zur

    Das Verwaltungsgericht hat sich bei seiner Annahme, die Einbringung der asbesthaltigen Abfälle in den Tagebau Delitzsch-Südwest sei eine Maßnahme der stofflichen Verwertung, welche die Anforderungen des § 4 Abs. 3 KrW-/AbfG erfülle, eingehend mit der einschlägigen Judikatur des europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 27.02.2002 - Rs. C-6/00 -, Slg. 2002 I-1986 ff.), des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 26.05.1994 - 7 C 14.93 -, BVerwGE 96, 80 ff.; BVerwG, Urt. v. 14.04.2000 - 4 C 13.98 -, BVerwGE 111, 136 ff.), des erkennenden Senats (Nds.OVG, Beschl. v. 14.07.2000 - 7 M 2005/99 -, NVwZ-RR 2001, 19 f.) sowie weiterer Fachgerichte auseinandergesetzt und im Ergebnis nicht auf die Maßgeblichkeit einer Nutzung des Volumens der Abfälle abgestellt, sondern einen zusätzlichen Nutzungseffekt dieses Materials für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in der Druck- und Scherfestigkeit der Abfälle gesehen.

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, ist in Fällen des Einsatzes von Abfällen zur Gestaltung einer Bergbaufolgelandschaft eines ehemaligen Tagebaugeländes im Rahmen des bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahrens und ggf. weiterer Bewilligungsverfahren zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 26.05.1994 - 7 C 14.93 -, BVerwGE 96, 80 ; Nds.OVG, Beschl. v. 14.07.2000 - 7 M 2005/99 -, NVwZ-RR 2001, 19 ).

  • VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10

    Immissionsschutz; Voraussetzungen der Genehmigung einer Dickstoffversatzanlage

    Bei dem Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Versatzmaterial auf der Grundlage der VersatzV, insbesondere zur Herstellung von Dickstoff, und dem anschließenden Versatz dieses Versatzmaterials unter Tage handelt es sich um eine stoffliche Verwertung von Abfällen, soweit diese - etwa wegen ihres Volumens - für diesen Zweck geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 26.03 - juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juli 2000 - 7 M 2005/99 - juris Rn. 9 ff.).

    Es ist anerkannt, dass auch in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Behandlung von Abfällen vor ihrer Verfüllung oder vor dem Versatz unter Tage zu prüfen sein kann, ob im Einzelfall eine Tagebauverfüllung oder der Versatz in einem Salzbergwerk ordnungsgemäß und schadlos erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 14.93 - juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juli 2000 - 7 M 2005/99 - a.a.O. Rn. 13).

  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 50/06

    Ausnahmen vom Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO

    Nach der gefestigten und überzeugenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 16.7.1998 - 7 C 36/97, BVerwGE 107, 156, 158, und vom 28.6.1995 - 11 C 25/94 -, Buchholz 436.36, § 15 BAföG Nr. 42) und verschiedener Obergerichte (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.7.2000 - 7 M 2005/99 - BayVGH, Beschluss vom 1.4.1998 - 3 CE 97.2597 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.9.1997 - 2 L 84/97 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.4.1997 - 12 B 10557/97 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.4.1997 - 12 B 595/97 -, alle veröffentlicht bei Juris) zu dem Behördenprivileg des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO, der durch das Gesetz vom 20.12.2001 zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess - entgegen mancher Stimmen in der Kommentarliteratur (Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2005, § 67 Rdnr. 11; Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 67 Rdnr. 90) - nicht die Grundlage entzogen wurde, ist es der Beklagten zu 1. unbenommen, sich vor dem Oberverwaltungsgericht durch einen über die Befähigung zum Richteramt verfügenden Bediensteten ihrer Aufsichtsbehörde, des Beklagten zu 2., vertreten zu lassen.
  • VG Oldenburg, 09.01.2003 - 5 A 409/02

    Abfall; Abfall zur Beseitigung; Abfall zur Verwertung; Abfallbehandlung;

    Die Abgrenzung von Abfällen zur Verwertung und zur Beseitigung kann nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles erfolgen (vgl. allgemein zur Abgrenzung dieser Begriffe: BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1994, NVwZ 1994, S. 897; Urteil vom 14. April 2000, NVwZ 2000, S. 1057 mit Anmerkungen Versteyl, S. 1009; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juli 2000, NVwZ-RR 2001, S. 19; EUGH, Urteil vom 27. Februar 2002, NVwZ 2002, S. 579 mit Anmerkungen Stengler, NVwZ 2002, S. 568; Dolde und Vetter, Beseitigung und Verwertung nach dem KrW-/AbfG, NVwZ 2000, S. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht