Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.2001 - 11 C 3.00   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    AbwAG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1, Anlage (zu § 3)
    Abwasserabgabenrecht

  • NWB SteuerXpert START

    AbwAG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Anlage (zu § 3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbwAG § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 § 6 Abs. 1, Anlage (zu § 3 )
    Abwasserabgabe; Erklärungsfrist; Erklärungspflicht; höchstes Messergebnis; Schätzung; Stickstoff; Ammonium-Stickstoff; Temperaturbeschränkung; Mindesttemperatur; Überwachungswert; Summenparameter; Teilparameter

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Abwasserabgabe; Erklärungsfrist; Erklärungspflicht; höchstes Messergebnis; Schätzung; Stickstoff; Ammonium-Stickstoff; Temperaturbeschränkung; Mindesttemperatur; Überwachungswert; Summenparameter; Teilparameter.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 470
  • DVBl 2001, 1358
  • DÖV 2001, 479



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01  

    Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes

    Anderenfalls ist die Abwasserabgabe nach anderen Grundsätzen zu bemessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2001 - BVerwG 11 C 3.00 - Buchholz 401.64 § 6 AbwAG Nr. 3, S. 3).

    Der verhaltenssteuernde Charakter des § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG 1991 (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2001 - a.a.O.) vermag die Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu stützen, sondern steht ihr entgegen.

    Die Durchführung der Veranlagung auf Grund einer Schätzung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 AbwAG 1991 soll aber nur Ultimo Ratio sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2001 - a.a.O., S. 6).

    Der Senat hat hierzu im Urteil vom 29. Januar 2001 (a.a.O., S. 4 ff.) ausgeführt, dass bezüglich der Parameter, deren Abgabenerheblichkeit erst aufgrund von Art. 1 Nr. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 2. November 1990 (BGBl I S. 2425) zum 1. Januar 1991 begründet worden ist, nicht bereits eine Erklärungspflicht zum 30. November 1990 bestanden haben könne.

    Da der Beklagte den ihm bei einer Schätzung zustehenden Beurteilungsspielraum (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2001 - a.a.O., S. 6; Urteil vom 19. August 1988 - a.a.O., S. 83) nicht erkannt hat, ist der Bescheid des Beklagten vom Berufungsgericht insoweit zu Recht aufgehoben worden (§ 114 Satz 1 VwGO).

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 4.03  

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; erhöhter Teil der Abgabe; Erklärungswert;

    Dass die vom Gesetzgeber damit angestrebte Steuerungswirkung (BTDrucks 10/5533, S. 13) verfehlt würde, wenn die Überwachungswerte vom Einleiter nachträglich, d.h. später als einen Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums, abgegeben werden könnten, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 29. Januar 2001 - BVerwG 11 C 3.00 - Buchholz 401.64 § 6 AbwAG Nr. 3).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10  

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

    Das ist im Übrigen nicht der Fall, so dass die Änderung der Begründung im vorliegenden Verfahren berücksichtigt werden konnte (§ 114 Satz 2 VwGO; vgl. Urteil vom 29. Januar 2001 - BVerwG 11 C 3.00 - Buchholz 401.64 § 6 AbwAG Nr. 3 S. 6; stRspr).
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