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   VGH Bayern, 30.01.2001 - 4 C 00.3536   

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https://dejure.org/2001,14414
VGH Bayern, 30.01.2001 - 4 C 00.3536 (https://dejure.org/2001,14414)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2001 - 4 C 00.3536 (https://dejure.org/2001,14414)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 4 C 00.3536 (https://dejure.org/2001,14414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Vertretung durch Bedienstete juristischer Personen des öffentlichen Rechts und Behörden nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 611
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Neustadt, 30.01.2018 - 4 L 10/18

    Aufstellung von Fahrrädern zu Werbezwecken und Sofortvollzug einer Verfügung

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und NVwZ 2005, 1053; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1013/22

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; keine Erledigung mit dem Ablauf

    Der Senat vermag nicht zu erkennen, warum sich zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung (OVG Berlin, Beschluss vom 05.06.2001 - 1 SN 38/01 - NVwZ-RR 2001, 611; Schoch in Schoch/Schneider a. a. O. § 80 VwGO Rn. 419) die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen dem Antragsteller gegenüber als unverhältnismäßig erweisen sollte.
  • OVG Sachsen, 08.10.2009 - 2 B 423/09

    Probebeamter; Dienstvergehen; Entlassung; unrichtige Angaben; Antragsformular

    Da das Gericht eine eigene Ermessensentscheidung trifft, ist indes auch dort grundsätzlich nicht entscheidend, ob die von der Behörde genannten Gründe inhaltlich richtig sind oder (noch) vorliegen, sondern nur, ob derartige Gründe zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegeben sind (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 5.6.2001, NVwZ-RR 2001, 611).
  • VG Neustadt, 02.09.2002 - 2 L 2176/02

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität; Imbisswagen als untergeordnete

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NVwZ 1996, 58; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 12. Auflage 2000, § 80 Rdnr.159).
  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 L 1432/06

    Nächtliche Ruhestörung: Pub muss früher schließen

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und NVwZ 2005, 1053; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611).
  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04

    Bauordnungsrechtliche Untersagung illegal genutzter Wohnung bei Vermietung

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977).
  • OVG Sachsen, 12.01.2017 - 3 B 295/16

    Rücknahme; Bestechung; Anhörung; öffentliches Interesse; Bearbeitungszeitdauer

    8 2.2 Soweit der Antragsteller mit seinem Hinweis auf die Untätigkeit der Behörden der Sache nach darauf abstellen will, dass wegen der langen Bearbeitungszeit trotz der möglicherweise anzuerkennenden Rechtmäßigkeit der Rücknahmeentscheidung kein öffentliches Interesse an ihrem Vollzug vor Eintritt der Bestandskraft bestehe (Kopp/Schenke, a. a. O. § 80 Rn. 155 m. w. N.; OVG Berlin, Beschl. v. 5. Juni 2001, NVwZ-RR 2001, 611), trifft zwar zu, dass das öffentliche Interesse an dem Sofortvollzug im Einzelfall fehlen könnte, wenn sich die Verwaltung nicht um eine möglichst rasche Entscheidung in der Hauptsache bemüht hat.
  • VG Neustadt, 03.07.2006 - 4 L 989/06

    Widerspruchserhebung mittels Computerfax; Gewerbeuntersagung - Steuerrückstände

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und NVwZ 2005, 1053; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2006 - 6 B 2156/05

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 1 SN 38/01 -, NVwZ-RR 2001, 611; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl., § 80 VwGO, Rdnr. 88.
  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04

    Keine Duldungsverfügung gegenüber Mieter zur Durchsetzung einer

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977).
  • VG Neustadt, 22.06.2020 - 4 L 445/20

    Widerruf einer Erlaubnis zur Tagespflege; Aufgabendelegierung an Dritte;

  • VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
  • VG Neustadt, 29.11.2004 - 4 L 2692/04
  • VG Minden, 23.07.2003 - 7 L 678/03
  • VG Minden, 22.07.2003 - 7 L 685/03
  • VG Neustadt, 30.09.2022 - 5 L 799/22

    Landeshundegesetz: Einstufung als gefährlicher Hund

  • VG Minden, 28.07.2003 - 7 L 712/03

    Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung i.R.d. Zahlung von

  • VG Neustadt, 27.06.2018 - 4 L 752/18

    Apotheke, Apotheker, Arzneimittel, Briefkasten, Erlaubnis, Erlaubnispflicht,

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