Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.08.2002 - 8 LA 92/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12378
OVG Niedersachsen, 29.08.2002 - 8 LA 92/02 (https://dejure.org/2002,12378)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.08.2002 - 8 LA 92/02 (https://dejure.org/2002,12378)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. August 2002 - 8 LA 92/02 (https://dejure.org/2002,12378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Apotheker; Ruhen der Approbation; Verdacht einer Straftat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs 1 BApO; § 6 Abs 1a Alt 1 BApO; Art 12 Abs 1 GG
    Apotheker; Approbation; Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; Krankenkassenbetrag; Ruhen; Straftat; Unwürdigkeit; Unzuverlässigkeit; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 349
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2002 - 8 LA 92/02
    Bei der Ausübung des Ermessens ist jedoch zu beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. dazu BVerfG, Beschl. V. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44.105 (117)).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91

    Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2002 - 8 LA 92/02
    Daher ist die Anordnung des Ruhens der Approbation nur dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine Verurteilung des Apothekers wegen der ihm zur Last gelegten Straftaten hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. dazu auch OVG Münster, Beschl. v. 21.5.1996 - 13 B 350/96 - NJW 1997, S. 2470; Beschl. v. 6.6.1988 - 5 B 309/88 - MedR 1989 S. 44; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.7.1991 - 9 S 1227/91 - NJW 1991, S. 2366).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1996 - 13 B 350/96

    Rechtsschutzbedürfnis; Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Sofort

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2002 - 8 LA 92/02
    Daher ist die Anordnung des Ruhens der Approbation nur dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine Verurteilung des Apothekers wegen der ihm zur Last gelegten Straftaten hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. dazu auch OVG Münster, Beschl. v. 21.5.1996 - 13 B 350/96 - NJW 1997, S. 2470; Beschl. v. 6.6.1988 - 5 B 309/88 - MedR 1989 S. 44; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.7.1991 - 9 S 1227/91 - NJW 1991, S. 2366).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1988 - 5 B 309/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2002 - 8 LA 92/02
    Daher ist die Anordnung des Ruhens der Approbation nur dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine Verurteilung des Apothekers wegen der ihm zur Last gelegten Straftaten hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. dazu auch OVG Münster, Beschl. v. 21.5.1996 - 13 B 350/96 - NJW 1997, S. 2470; Beschl. v. 6.6.1988 - 5 B 309/88 - MedR 1989 S. 44; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.7.1991 - 9 S 1227/91 - NJW 1991, S. 2366).
  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

    Darüber hinaus habe auch die Große Strafkammer des Landgerichts einen hinreichenden Tatverdacht bejaht, indem sie das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen habe, weil diese Entscheidung nach § 203 StPO gleichermaßen voraussetze, dass der Angeschuldigte nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig erscheine vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -, NVwZ-RR 2003, 349; ebenso - die Verurteilung des Arztes wegen der ihm zur Last gelegten Straftat muss "hinreichend wahrscheinlich" sein - Beschluss vom 15.7.2003 - 8 ME 96/03 -, dokumentiert bei Juris.

    Indem mit diesen Entscheidungen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Schwurgericht im Verständnis der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, nämlich der §§ 170 Abs. 1, 203 StPO, von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Verurteilung des Klägers ausgegangen sind, kommt diesem Umstand auch im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO erhebliches Gewicht zu in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -, NVwZ-RR 2003, 349, sowie VGH München, Beschluss vom 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, dokumentiert bei Juris.

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

    Dabei muss sie allerdings beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, S. 3618; BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (117); BVerwG, Urt. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 114 (117); Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -).

    Daher ist die Anordnung des Ruhens der Approbation nur dann rechtmäßig, wenn eine Verurteilung des Arztes wegen der ihm zur Last gelegten Straftat hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 15.7.2003, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 29.8.2002, a.a.O.; vgl. dazu auch OVG Münster, Beschl. v. 21.5.1996 - 13 B 350/96 - NJW 1997, S. 2470; Beschl. v. 6.6.1988 - 5 B 309/88 - MedR 1989, S. 44, VGH Mannheim, Beschl. v. 19.7.1991 - 9 S 1227/91 - NJW 1991, S. 2366).

  • VG Köln, 24.04.2012 - 7 K 7253/10

    Ruhen der Approbation eines Bonner Arztes zu Recht angeordnet

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 86, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2002 - 8 LA 92/02 -, Rn. 5, juris.
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2003 - 8 ME 96/03

    Approbation; Arzt; Interessenabwägung; Neurologe; Psychiater; Ruhen; Straftat;

    Dabei muss sie allerdings beachten, dass die Anordnung des Ruhens der Approbation nicht nur eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern auch einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl darstellt, der nur zum Schutz wichtiger Rechtsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105 (117); BVerwG, Urt. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 114 (117); Senatsbeschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 -).

    Daher darf das Ruhen der Approbation nur dann angeordnet werden, wenn eine Verurteilung des Arztes wegen der ihm zur Last gelegten Straftat hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 29.8.2002, a.a.O.; vgl. dazu auch OVG Münster, Beschl. v. 21.5.1996 - 13 B 350/96 - NJW 1997 S. 2470; Beschl. v. 6.6.1988 - 5 B 309/88 - MedR 1989 S. 44, VGH Mannheim, Beschl. v. 19.7.1991 - 9 S 1227/91 - NJW 1991 S. 2366).

  • VG Köln, 06.09.2012 - 7 L 1088/12

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage bzgl. der Anordnung des

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, Rn. 86, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2002 - 8 LA 92/02 -, Rn. 5, juris; VG Köln, Urteil vom 24.04.2012 - 7 K 7253/10 -, Rn. 60, juris.
  • VG Saarlouis, 03.06.2008 - 1 L 145/08
    -so bei Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenversicherung und Privatpatienten im Zusammenhang mit der Durchführung von Knieoperationen: VG Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2003 -5 B 28/03- zitiert nach juris; Liquidationsbetrug durch die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen: BayVGH, Urteil vom 18.07.1996 -21 CS 96.155- zitiert nach dem amtlichen Entscheidungsabdruck; Abrechnungsbetrug durch Apotheker: OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.08.2002 -8 LA 92/02- zitiert nach juris; zum gleichen Sachverhalt: VG Lüneburg, Urteil vom 29.05.2002 -5 A 58/01-; nachfolgend und bestätigend: Niedersächs.OVG, Beschluss vom 29.08.2002 -8 LA 92/02-, jeweils zitiert nach juris-,.
  • VG Freiburg, 09.11.2005 - 1 K 1441/05

    Widerruf der Approbation eines Apothekers auf Grund eines durch ihn begangenen

    Nach der gesetzlichen Systematik ist das Ruhen eine vorläufige Maßnahme, die bereits wegen des bloßen Verdachtes einer Straftat ausgesprochen werden kann, wobei eine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit der zugrunde liegenden Straftat noch nicht nachgewiesen sein muss (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2002, 8 LA 92/02, NVwZ-RR 2003, 349).
  • VG Lüneburg, 19.06.2003 - 5 B 28/03

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Arzt; Ruhen; Ruhensanordnung; Straftat;

    Sie ist deshalb nur dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine Verurteilung des betroffenen Arztes wegen der ihm zur Last gelegten Straftaten hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 21.5.1996, NJW 1997, 2470; Nds. OVG, Beschl. v. 29.8.2002 - 8 LA 92/02 - zu § 8 Abs. 1 Bundes-Apothekerordnung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht