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   OVG Sachsen, 26.10.2005 - 5 B 926/04   

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OVG Sachsen, 26.10.2005 - 5 B 926/04 (https://dejure.org/2005,6656)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.10.2005 - 5 B 926/04 (https://dejure.org/2005,6656)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 5 B 926/04 (https://dejure.org/2005,6656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BGB § 1632 Abs. 4; SGB VIII § 27, § 34, § 77, § 78b

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Anspruchs gegen den öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag; Verpflichtung eines freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe zur Fortführung von Maßnahmen nach den §§ 27, 34 Sozialgesetzbuch - ...

  • Judicialis

    BGB § 1632 Abs. 4; ; SGB VIII § 27; ; SGB VIII § 34; ; SGB VIII § 77; ; SGB VIII § 78b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht: Erziehungshilfe, Kostenerstattung, Geschäftsführung ohne Auftrag, freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Kostenerstattung bei einer rechtswidrigen Anordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 551
  • NVwZ-RR 2007, 640 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 974 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 170/04

    Anspruch der Pflegeeltern gegen die Gemeinde auf Erstattung von Unterhaltskosten:

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.10.2005 - 5 B 926/04
    Eine Anordnung nach dieser Norm begründet kein vertragliches Dauerpflegeverhältnis (OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.10.2004 - 12 U 170/04 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.10.2005 - 5 B 926/04
    Angesichts dessen, dass der Kläger die Leistungen nach § 34 SGB VIII im Rahmen seines Gewerbes erbracht hat, steht ihm auch im Falle einer Geschäftsführung ohne Auftrag die übliche Vergütung zu (vgl. BGHZ 65, 384 [390]).
  • OVG Sachsen, 01.03.2024 - 3 A 433/23

    Zum Aufwendungsanpruch des nicht Personensorgeberechtigten für

    (3) Dies folgte hier ferner auch nicht daraus, dass das Familiengericht der Beklagten mit Beschluss vom 25. Juni 2019 ausdrücklich die Herausnahme des Kindes aus der Familie der Klägerin untersagt hatte (vgl. zur rechtswidrigen Verbleibensanordnung gegenüber dem Jugendhilfeträger: SächsOVG, Urt. v. 26. Oktober 2005 - 5 B 926/04 -, juris Rn. 28 ff., und Beschl. v. 19. September 2006 a. a. O. Rn. 25).
  • VG Potsdam, 25.08.2020 - 7 K 2354/18
    OVG Bautzen, Urteil vom 26. Oktober 2005 - 5 B 926/04 -, juris, Rn. 26 ff.
  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 12 ZB 13.2586

    Beendigung eines Pflegeverhältnisses

    Schon deshalb können sich die Kläger auch nicht auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2005 (5 B 926/04 - NVwZ-RR 2006, 551) berufen, weil im dort entschiedenen Fall eine Hilfe nach § 34 SGB VIII im Raum stand und Kläger dort ein Kleinstkinderheim war, das mit dem Jugendamt ursprünglich eine Vereinbarung nach §§ 77, 78 a Abs. 1 Nr. 4 b SGB VIII, mithin einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB X, geschlossen hatte.

    Der genannte Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2005 (5 B 926/04 - a.a.O.) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • OVG Sachsen, 19.09.2006 - 5 B 327/06

    Pflegegeld, Hilfe zur Erziehung, Personensorgeberechtigter

    Die Kläger können sich letztlich auch nicht auf einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag berufen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26.10.2005 - 5 B 926/04 -, nicht rechtskräftig).
  • VG Würzburg, 17.10.2013 - W 3 K 11.683

    Aufhebung Bescheid Hilfe zur Erziehung und Pflegegeld; Pflegeeltern;

    Ergänzend ist hinsichtlich des klägerischen Vorbringens, es bestehe unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (U. v. 26.10.2005 - 5 B 926/04 - juris) ein Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag, noch auszuführen, dass der dieser Entscheidung zu Grunde liegende Fall nicht vergleichbar ist.
  • OVG Sachsen, 29.01.2014 - 5 A 840/11

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsvertrag, Genehmigung, Auslegung,

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 9. Juni 1975, BVerwGE 48, 279, 285 und v. 28. August 2003, NVwZ-RR 2004, 84) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 26. Oktober 2005, NVwZ-RR 2006, 551 sowie nachgehend BVerwG, Beschl. v. 3. November 2006 - 5 B 40.06 -, juris; Urt. v. 17. April 2012, SächsVBl. 2012, 235, 237) ist geklärt, dass die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag auch im öffentlichen Recht anzuwenden sind, ein Aufwendungsersatzanspruch auf § 683 BGB gestützt werden kann und der Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag u. a. davon abhängt, dass der Geschäftsführer ein zumindest auch fremdes Geschäft wahrgenommen hat.
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