Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 10.08.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2006 - 5 C 7.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4724
BVerwG, 26.10.2006 - 5 C 7.05 (https://dejure.org/2006,4724)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2006 - 5 C 7.05 (https://dejure.org/2006,4724)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 5 C 7.05 (https://dejure.org/2006,4724)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII (1996) § 86 Abs. 7, §§ 89c, 89d, 89f
    Asylsuchende, Zuständigkeit bei Leistungen an -; Kostenerstattungspflicht des vom Bundesverwaltungsamt hierzu bestimmten überörtlichen Trägers der Jugendhilfe; Zuständigkeit, örtliche, für Leistungen an Asylsuchende; Zuständigkeitswechsel, fortdauernde ...

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers für Jugendhilfeleistungen an minderjährige Asylsuchende; Kostenerstattungspflicht des vom Bundesverwaltungsamt als Erstattungsverpflichteten bestimmten überörtlichen Trägers der Jugendhilfe; Ablehnung der Übernahme durch den ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB VIII 89 d Abs. 1; SGB VIII § 89 d Abs. 2; SGB VIII 89 h; SGB VIII 86 Abs. 7; SGB 86 c
    D (A), Jugendhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Jugendhilfeträger, Kostenerstattung, Erstattungsanspruch, Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber

  • Judicialis

    SGB VIII (1996) § 86 Abs. 7; ; SGB VIII (1996) § 89c; ; SGB VIII (1996) § 89d; ; SGB VIII (1996) § 89f; ; AsylVfG § 50 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylsuchende, Zuständigkeit bei Leistungen an -; Kostenerstattungspflicht des vom Bundesverwaltungsamt hierzu bestimmten überörtlichen Trägers der Jugendhilfe; örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Asylsuchende; Zuweisung von Ausländern nach § 50 Abs. 4 AsylVfG und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 199
  • FamRZ 2007, 465 (Ls.)
  • DVBl 2007, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 51.01

    Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung; Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 5 C 7.05
    Soweit der Beklagte in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2002 - BVerwG 5 C 51.01 - (BVerwGE 117, 179 ff.) der Auffassung ist, mit der auf inhaltlichen Gründen beruhenden Ablehnung der Weitergewährung der Jugendhilfeleistung durch die Beigeladene sei auch die fortgesetzte Leistungspflicht des Klägers in Wegfall geraten, verkennt er, dass die Verneinung der Leistungspflicht - abgesehen davon, dass sie, anders als in dem der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde liegenden Fall, nicht in Form eines Ablehnungsbescheides gegenüber dem Leistungsempfänger ausgesprochen worden ist - nach der ausdrücklichen Klarstellung in dem genannten Urteil mit "Konsequenzen für das materielle Recht, nach dem das Leistungsbegehren zu beurteilen ist", verbunden sein kann, "sofern sie nicht tragend damit begründet ist, der neue Träger fühle sich für die Leistung nicht zuständig" (a.a.O. S. 184), wie dies vorliegend der Fall ist.
  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Im Zusammenhang mit Erstattungsansprüchen von Sozialleistungsträgern untereinander ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben der in der Rechtsprechung des Senats anerkannte kostenerstattungsrechtliche Interessenwahrungsgrundsatz (vgl. Urteile vom 8. Juli 2004 a.a.O. S. 4, vom 29. Juni 2006 a.a.O. Rn. 16 und vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 5 C 7.05 - Buchholz 436.511 § 89d KJHG/SGB VIII Nr. 3 Rn. 22).

    Der Erstattungsberechtigte muss nicht nur darauf hinwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 22), sondern gegebenenfalls auch, dass der Anspruch gegenüber dem Erstattungspflichtigen nicht entsteht.

  • VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 7061/12

    Interessenwahrungsgrundsatz; Jugendhilfe; Kostenerstattung; Nachrang;

    Im Zusammenhang mit Erstattungsansprüchen von Sozialleistungsträgern untereinander ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben der in der Rechtsprechung des Senats anerkannte kostenerstattungsrechtliche Interessenwahrungsgrundsatz (vgl. Urteile vom 8. Juli 2004 a.a.O. S. 4, vom 29. Juni 2006 a.a.O. Rn. 16 und vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 5 C 7.05 - Buchholz 436.511 § 89d KJHG/SGB VIII Nr. 3 Rn. 22).

    Der Erstattungsberechtigte muss nicht nur darauf hinwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 22), sondern gegebenenfalls auch, dass der Anspruch gegenüber dem Erstattungspflichtigen nicht entsteht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 7 A 10609/18

    Kostenerstattung der jugendhilferechtlichen Krankenversorgung eines unbegleitet

    Dieser verpflichtet den erstattungsberechtigten Hilfeträger dazu, bei der Leistungsgewährung die rechtlich gebotene Sorgfalt anwenden, zu deren Einhaltung er in eigenen Angelegenheiten gehalten ist, und darauf hinzuwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2006 - 5 C 7/05 -, juris, Rn. 22; und vom 13. Juni 2013 - 5 C 30/12 - juris, Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 4 LB 90/07

    Gewährung von Jugendhilfe durchÜbernahme der Kosten der Unterbringung eines

    Dass die örtliche Zuständigkeit für die Gewährung der Jugendhilfe am 28. Februar 1999 auf den Beklagten übergegangen ist und die Klägerin seit diesem Zeitpunkt nur noch gemäß § 86 c Satz 1 SGB VIII tätig gewesen ist, ändert daran nichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2006 - 5 C 7.05 -, NVwZ-RR 2007 S. 199).

    Der Grundsatz der Interessenwahrung besagt lediglich, dass ein Hilfe gewährender Leistungsträger grundsätzlich alles tun muss, um den erstattungsfähigen Aufwand gering zu halten (BVerwG, Urt. v. 26.10.2006, a.a.O.; Wiesner, SGB VIII, Kommentar, 3. Aufl., § 89 f. Rn. 7).

  • VG Mainz, 22.02.2018 - 1 K 862/17

    Jugendhilfe; Erstattung von im Rahmen der Jugendhilfe für einen unbegleiteten

    Der Erstattungsberechtigte muss nicht nur darauf hinwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 5 C 30/12 -, BeckRS 2013, 55000, Rn. 19; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 5 C 7/05 -, NVwZ-RR 2007, 199, Rn. 22), sondern gegebenenfalls auch, dass der Anspruch gegenüber dem Erstattungspflichtigen nicht entsteht (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 5 C 30/12 -, BeckRS 2013, 55000, Rn. 19).
  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 849/17

    Jugendhilfe; Erstattungsstreitigkeit; Kosten einer aktiven Rückführung eines

    Der Erstattungsberechtigte muss nicht nur darauf hinwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 5 C 7/05 -, NVwZ-RR 2007, 199, Rn. 22), sondern gegebenenfalls auch, dass der Anspruch gegenüber dem Erstattungspflichtigen nicht entsteht.
  • VG Mainz, 06.09.2018 - 1 K 1376/17

    Jugendhilferechtlicher Erstattungsstreit; Anfechtungsklage gegen rein formellen

    Der Erstattungsberechtigte muss nicht nur darauf hinwirken, dass der erstattungsfähige Aufwand gering ausfällt (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 5 C 7/05 -, NVwZ-RR 2007, 199, Rn. 22), sondern gegebenenfalls auch, dass der Anspruch gegenüber dem Erstattungspflichtigen nicht entsteht (BVerwG, a.a.O., Rn. 19).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11072
VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05 (https://dejure.org/2006,11072)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05 (https://dejure.org/2006,11072)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. August 2006 - 5 UZ 3280/05 (https://dejure.org/2006,11072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Ermächtigung von Landkreisen und kreisfreien Städten zur Erhebung einer Jagdsteuer durch die Staatszielbestimmung "Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen"; Beeinflussung der Erhebung von Jagdsteuern durch die bundesrechtliche Inpflichtnahme von Jägern ...

  • Judicialis

    GG Art. 20a; ; Jagdsteuersatzung des Landkreises Kassel § 2; ; Jagdsteuersatzung des Landkreises Kassel § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Steuern - Aufwandsteuer, Hegeverpflichtung, Jagdsteuer, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Staatszielbestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Abgaben - Jagdsteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 199
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01

    Erschließungsbeitragspflicht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05
    Eine Divergenz ist gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 9 B 23.01 -, NVwZ-RR 2001, 711 [712]).
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96

    Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05
    Klärungsbedürftig ist die aufgeworfene Frage dann nicht, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 B 167.96 -, NVwZ-RR 1998, 457).
  • StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1314

    Heranziehung von Jägern zur Jagdsteuer; Inanspruchnahme durch jagdrechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05
    Zu der als klärungsbedürftig aufgeworfenen Frage hat der Hessische Staatsgerichtshof in seinem Beschluss vom 14. September 2000 (- P.St. 1314 -, NVwZ 2001, 270) ausgeführt, die Ermächtigung von Landkreisen und kreisfreien Städten zur Erhebung einer Jagdsteuer verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Hessische Verfassung.
  • OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 14/02

    Normenkontrolle hinsichtlich einer jagdsteuerlichen Satzung eines Landkreises;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05
    Durch die Pflicht zur Hege wird die Jagdausübung weder im Kern gemeinnützig noch Teil der Daseinsvorsorge; sie dient weiterhin der Verwirklichung von Eigeninteressen, mithin der Befriedigung eines besonderen persönlichen Lebensbedarfes unter Einsatz von Einkommen und Vermögen, die die Steuererhebung rechtfertigt (so auch OVG Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2003 - 2 D 14/02 NE -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVI Nr. 80 mit Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 1992 - 22 A 2993/91 -, NWVBl. 1993, 189 [190]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1992 - 22 A 2993/91

    Besteuerung der Ausübung des Jagdrechts; Jagdrecht; Öffentlich-rechtiche

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05
    Durch die Pflicht zur Hege wird die Jagdausübung weder im Kern gemeinnützig noch Teil der Daseinsvorsorge; sie dient weiterhin der Verwirklichung von Eigeninteressen, mithin der Befriedigung eines besonderen persönlichen Lebensbedarfes unter Einsatz von Einkommen und Vermögen, die die Steuererhebung rechtfertigt (so auch OVG Brandenburg, Urteil vom 19. Februar 2003 - 2 D 14/02 NE -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVI Nr. 80 mit Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 1992 - 22 A 2993/91 -, NWVBl. 1993, 189 [190]).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.1995 - 3 K 1299/95

    Zulässigkeit von Steuern; Jagdsteuer; Empfehlungen des Innenministers;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05
    Mit der Rüge, das Verwaltungsgericht weiche mit seiner Feststellung, die veranlagte Jagdsteuer werde zu Recht erhoben, von der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1995 - 3 K 1299/95 - ab, hat der Bevollmächtigte des Klägers bereits keine Abweichung von einer Entscheidung eines Divergenzgerichts im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO dargelegt.
  • VGH Hessen, 08.12.2014 - 5 C 2008/13

    Erhebung einer Pferdesteuer ist rechtlich möglich

    Insofern stehen die landesgesetzlich eröffnete Möglichkeit der Kommunen, zur Erzielung von Einkünften örtliche Aufwandsteuern zu erheben, und die bundesrechtliche Inpflichtnahme zum Tierschutz nebeneinander und beeinflussen sich gegenseitig nicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. März 2011 - 14 A 2394/10 -, ZKF 2011, 164 = KStZ 2011, 178, zur Hundesteuer; HessStGH, Beschluss vom 14. September 2000 - P.St. 1314 -, NVwZ 2001, 270; Beschluss des Senats vom 10. August 2006 - 5 UZ 3280/05 -, NVwZ-RR 2007, 199 = ZKF 2006, 261; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Dezember 2007 - 9 KN 10/07 - NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2007 - 9 KN 10/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer geänderten Jagdsteuersatzung; Rechtliche

    Durch die Pflicht zur Hege wird die Jagdausübung weder im Kern gemeinnützig noch Teil der Daseinsvorsorge; sie dient vielmehr weiterhin der Verwirklichung von Eigeninteressen des Jagdausübungsberechtigten und damit der Befriedigung eines besonderen persönlichen Lebensbedarfes unter Einsatz von Einkommen und Vermögen, so dass die Steuererhebung gerechtfertigt ist (ebenso: HessVGH, Beschl. v. 10.8.2006 - 5 ZU 3280/05 - RdL 2006, 299 = ZKF 2006, 261 = NuR 2006, 793 = NVwZ-RR 2007, 199 = Jagdrechtliche Entscheidungen XVI Nr. 89; OVG NRW, Urt. v. 11.11.1992, NWVBl 1993, 189 = Gemeindehaushalt 1993, 182 = ZKF 1993, 205 = AgrarR 1994, 247).
  • VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 C 716/14

    Jagdsteuersatzung

    Die landesgesetzlich eröffnete Möglichkeit, zur Erzielung von Einkünften Jagdsteuer zu erheben, und die bundesrechtliche Inpflichtnahme von Klägern zur Hege bestehen vielmehr nebeneinander und beeinflussen sich gegenseitig nicht (vgl. Hess. StGH, Beschluss vom 14. September 2000 - P.St. 1314 -, NVwZ 2001, 270; Beschluss des Senats vom 10. August 2006 - 5 UZ 3280/05 -, NVwZ-RR 2007, 199 = ZKF 2006, 261; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Dezember 2007 - 9 KN 10/07 -, Juris).
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