Rechtsprechung
BFH, 30.01.2007 - X B 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 74; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 363 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 363 Abs. 2 Satz 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 28.11.2005 - VII 126/02
- BFH, 30.01.2007 - X B 1/06
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 555/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 287
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 08.11.2006 - X R 45/02
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens …
Auszug aus BFH, 30.01.2007 - X B 1/06
Mit Urteil vom 8. November 2006 X R 45/02 (www.bundesfinanzhof.de, unter Entscheidungen) hat der angerufene Senat diese Frage einmal mehr verneint (…vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 2004 X R 72/01, BFH/NV 2005, 513).Auch dazu hat sich der Senat im Urteil vom 8. November 2006 X R 45/02 umfassend geäußert und die von der Klägerin vertretene Rechtsauffassung abgelehnt.
- BFH, 26.09.2006 - X R 39/05
Fortsetzung eines kraft Gesetzes ruhenden Einspruchsverfahrens durch Entscheidung …
Auszug aus BFH, 30.01.2007 - X B 1/06
Die Zulassung der Revision kann auch nicht darauf gestützt werden, dass Ausführungen in dem angefochtenen Urteil in Widerspruch zu der jüngst veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. September 2006 X R 39/05 (www.bundesfinanzhof.de, unter Entscheidungen; BFH/NV 2007, 296) stehen würden.Soweit das FG die Klage abgewiesen hat, beruht die Entscheidung darauf, dass entweder keine Zwangsruhe eingetreten oder sie zwischenzeitlich entfallen war, infolgedessen kein Raum für eine Ermessensentscheidung des FG gegeben war (…wie in dem vom BFH in BFH/NV 2004, 462 entschiedenen Fall; vgl. Senatsurteil vom 26. September 2006 X R 39/05, unter II.3.b).
- BFH, 25.11.2003 - II B 68/02
Aussetzung nach § 74 FGO
Auszug aus BFH, 30.01.2007 - X B 1/06
Dagegen verneint das FG unter Berufung auf den BFH-Beschluss vom 25. November 2003 II B 68/02 (BFH/NV 2004, 462) die Anwendbarkeit des § 363 Abs. 2 Satz 4 AO auf Fälle der Zwangsruhe.Soweit das FG die Klage abgewiesen hat, beruht die Entscheidung darauf, dass entweder keine Zwangsruhe eingetreten oder sie zwischenzeitlich entfallen war, infolgedessen kein Raum für eine Ermessensentscheidung des FG gegeben war (wie in dem vom BFH in BFH/NV 2004, 462 entschiedenen Fall; vgl. Senatsurteil vom 26. September 2006 X R 39/05, unter II.3.b).
- BFH, 21.07.2004 - X R 72/01
Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK
Auszug aus BFH, 30.01.2007 - X B 1/06
Mit Urteil vom 8. November 2006 X R 45/02 (www.bundesfinanzhof.de, unter Entscheidungen) hat der angerufene Senat diese Frage einmal mehr verneint (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 2004 X R 72/01, BFH/NV 2005, 513). - BFH, 27.05.2005 - III B 5/05
Bestandskräftiger Kindergeldbescheid; Abrechnungsbescheid
Auszug aus BFH, 30.01.2007 - X B 1/06
Denn Voraussetzung dafür ist, dass der vom FG aufgestellte, von anderen Gerichtsentscheidungen abweichende Rechtssatz für das Urteil tragend war (…vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 X B 144/01, BFH/NV 2002, 1336; vgl. auch BFH-Beschluss vom 27. Mai 2005 III B 5/05, BFH/NV 2005, 1758). - BFH, 02.02.1999 - II R 91/97
Verfahrensmängel gem. § 116 Abs. 1 FGO
Auszug aus BFH, 30.01.2007 - X B 1/06
Eine Entscheidung ist in diesem Sinn nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn die Gründe überhaupt fehlen oder aus dem Urteil die wesentlichen rechtlichen Erwägungen, die aus der Sicht des Gerichts für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (§ 96 Abs. 1 Sätze 1 und 3 FGO), nicht erkennbar sind, so dass die Beteiligten die Entscheidung nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen können (BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106) oder wenn das Urteil einen wesentlichen Streitpunkt nicht behandelt (…BFH-Beschluss vom 30. September 2003 IV B 23/02, BFH/NV 2004, 457, m.w.N.). - BFH, 27.06.2002 - X B 144/01
NZB; Verstoß gegen Denkgesetze; Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 30.01.2007 - X B 1/06
Denn Voraussetzung dafür ist, dass der vom FG aufgestellte, von anderen Gerichtsentscheidungen abweichende Rechtssatz für das Urteil tragend war (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 X B 144/01, BFH/NV 2002, 1336;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 27. Mai 2005 III B 5/05, BFH/NV 2005, 1758). - BFH, 30.09.2003 - IV B 23/02
Nicht mit Gründen versehene Entscheidung; Mitunternehmerschaft; …
Auszug aus BFH, 30.01.2007 - X B 1/06
Eine Entscheidung ist in diesem Sinn nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn die Gründe überhaupt fehlen oder aus dem Urteil die wesentlichen rechtlichen Erwägungen, die aus der Sicht des Gerichts für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (§ 96 Abs. 1 Sätze 1 und 3 FGO), nicht erkennbar sind, so dass die Beteiligten die Entscheidung nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen können (…BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106) oder wenn das Urteil einen wesentlichen Streitpunkt nicht behandelt (BFH-Beschluss vom 30. September 2003 IV B 23/02, BFH/NV 2004, 457, m.w.N.).
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 555/07
Mangelnde Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde aufgrund der Rspr des …
unmittelbar gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 2007 - X B 1/06 -, .Die hierauf gerichtete Klage hatte jedoch keinen Erfolg (vgl. BFH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X B 1/06 -, NVwZ-RR 2007, S. 287).
Rechtsprechung
VG Stuttgart, 17.07.2006 - A 11 K 1105/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Befangenheit eines Richters wegen Bezeichnung von Parteivorbringen als "lächerlich"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters durch abwertende Äußerungen
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 287
Wird zitiert von ...
- LSG Schleswig-Holstein, 12.11.2008 - L 5 AR 36/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Richter - Ablehnung wegen Befangenheit - …
In diesem Zusammenhang hält der Senat auch die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Beschluss vom 17. Juli 2006 (Az.: A 11 K 1105/06) für sachgerecht: "Abwertende Äußerungen allein rechtfertigen die Besorgnis der Befangenheit noch nicht, schon weil solche vom Gesetz vorgesehen sind und dann noch kein Grund für die Annahme von Befangenheit sein können (vgl. "mutwillig" in § 114 ZPO).