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   BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 53.10   

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https://dejure.org/2011,7543
BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 53.10 (https://dejure.org/2011,7543)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.2011 - 2 B 53.10 (https://dejure.org/2011,7543)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 2 B 53.10 (https://dejure.org/2011,7543)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BayBhVO § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 41 Abs. 3
    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine Schutzimpfung; beihilferechtlicher Leistungsausschluss; beihilferechtliche Notwendigkeit; Impfempfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde; Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut

  • openjur.de

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine Schutzimpfung; beihilferechtlicher Leistungsausschluss; beihilferechtliche Notwendigkeit; Impfempfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde; Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Altersgrenze; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine Schutzimpfung; HPV; Impfempfehlung; Impfempfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde; Impfkosten; Landesgesundheitsbehörde; Notwendigkeit; Papillomaviren; Robert Koch-Institut; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 S 1 Nr 1 BhV BY, § 41 Abs 3 BhV BY, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 20 IfSG
    Beihilfe für Schutzimpfung; Impfempfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde; ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut; HPV-Schutzimpfung für Frauen

  • Wolters Kluwer

    Relevanz einer Empfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Schutzimpfungen nach § 41 Abs. 3 Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV); Eigenständige Bedeutung der Empfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde im ...

  • rewis.io

    Beihilfe für Schutzimpfung; Impfempfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde; ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut; HPV-Schutzimpfung für Frauen

  • ra.de
  • rewis.io

    Beihilfe für Schutzimpfung; Impfempfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde; ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut; HPV-Schutzimpfung für Frauen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Relevanz einer Empfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Schutzimpfungen nach § 41 Abs. 3 Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV); Eigenständige Bedeutung der Empfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 447
  • DÖV 2011, 491
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 53.10
    Der erforderliche allgemeine Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die von der Beschwerde aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann (Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - Rn. 4 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 53.10
    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18; stRspr).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 63.08

    Ruhestandsbeamter; Universitätsprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für den

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 53.10
    Deren Ergebnisse unterliegen der revisionsgerichtlichen Prüfung nur, soweit es um die Einhaltung allgemeiner Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsgrundsätze geht (stRspr; vgl. nur Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 63.08 - BVerwGE 135, 14 = Buchholz 239.1 § 67 BeamtVG Nr. 4 ; Beschluss vom 2. Februar 2010 - BVerwG 2 B 86.09 - ZBR 2011, 33).
  • BVerwG, 02.02.2010 - 2 B 86.09

    Altersbedingte Unterrichtsermäßigung; Teilzeit; Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 53.10
    Deren Ergebnisse unterliegen der revisionsgerichtlichen Prüfung nur, soweit es um die Einhaltung allgemeiner Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsgrundsätze geht (stRspr; vgl. nur Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 63.08 - BVerwGE 135, 14 = Buchholz 239.1 § 67 BeamtVG Nr. 4 ; Beschluss vom 2. Februar 2010 - BVerwG 2 B 86.09 - ZBR 2011, 33).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 5 LA 80/09

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 53.10
    Das Vorliegen einer eigenständigen Empfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde zusätzlich zu derjenigen der STIKO unterscheidet den hier zu beurteilenden Sachverhalt von den Sachverhalten, die den vom Beklagten angeführten Entscheidungen zu § 10 Abs. 3 BhV zugrunde liegen (Beschlüsse des OVG Lüneburg vom 19. Januar 2010 - 5 LA 80/09 - und des OVG Magdeburg vom 16. April 2010 - 1 L 89/09 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2010 - 1 L 89/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für sog. HPV-Schutzimpfungen

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 53.10
    Das Vorliegen einer eigenständigen Empfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde zusätzlich zu derjenigen der STIKO unterscheidet den hier zu beurteilenden Sachverhalt von den Sachverhalten, die den vom Beklagten angeführten Entscheidungen zu § 10 Abs. 3 BhV zugrunde liegen (Beschlüsse des OVG Lüneburg vom 19. Januar 2010 - 5 LA 80/09 - und des OVG Magdeburg vom 16. April 2010 - 1 L 89/09 -).
  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16

    Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes

    Hierbei handelt es sich um eine im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbare tatrichterliche Feststellung (vgl. auch BVerwG NVwZ-RR 2011, 447 f.).
  • BVerwG, 14.07.2011 - 3 BN 1.10

    Normenkontrolle der Haushaltssatzung einer Tierseuchenkasse; Berechnung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht der dazu erforderliche allgemeine Klärungsbedarf dann nicht, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung ohne Weiteres beantwortet werden kann (Beschlüsse vom 18. Februar 2011 - BVerwG 2 B 53.10 - NVwZ-RR 2011, 447 und vom 11. Juni 1993 - BVerwG 4 B 101.93 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 22).
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