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Rechtsprechung
   BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03   

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BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03 (https://dejure.org/2004,4866)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2004 - 4 AZR 1/03 (https://dejure.org/2004,4866)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 (https://dejure.org/2004,4866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung Krankengymnastin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Krankengymnastin; Anwendbarkeit der Grundsätze zur korrigierenden Rückgruppierung bei Verweigerung des Bewährungsaufstiegs; Definition einer "schwierigen Aufgabe" im tariflichen Sinne ; Übergang von der Leistungsklage zur Feststellungsklage in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung Krankengymnastin; Anwendbarkeit der Grundsätze zur korrigierenden Rückgruppierung bei Verweigerung des Bewährungsaufstiegs; schwierige Aufgaben einer Krankengymnastin im tariflichen Sinne; Tätigkeitsbeispiele; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 712 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Dabei ist von dem in der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT/AOK definierten und von der Senatsrechtsprechung konkretisierten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, nämlich der unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und tariflich selbständig bewertbaren Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 65 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 115 mwN).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Dazu muss der Arbeitgeber, wenn sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; diese Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die bisherige Eingruppierung fehlt (zB Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Bei der Prüfung, welche Arbeitsvorgänge in einer Tätigkeit anfallen, kommt es entscheidend auf die jeweiligen Arbeitsergebnisse an (24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 79).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten von unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit dürfen nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 172, zu III 2 a der Gründe).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Die Übertragung der Grundsätze ist nur dann berechtigt, wenn sich aus der Mitteilung des Arbeitgebers das Tätigkeitsmerkmal ergibt, aus dem der Bewährungsaufstieg stattfindet (Senat 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - AP MTAng-LV § 22 Nr. 3).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Dabei ist es rechtlich möglich, dass die Gesamttätigkeit des Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 101).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Diese Grundsätze zur Darlegungslast des Arbeitgebers gelten auch dann, wenn der Arbeitgeber den Bewährungsaufstieg mit dem Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung verweigert (Senat 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Ausnahmsweise ist aber auch in der Revisionsinstanz der Übergang von der Leistungsklage zur Feststellungsklage verfahrensrechtlich möglich und zulässig, wenn zur Begründung des Feststellungsantrags der Vortrag neuer Tatsachen nicht mehr notwendig ist und sich außerdem schon aus dem bisherigen Streitstoff das Rechtsschutzinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO ergibt (Senat 3. September 1996 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53, 8 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 125 mwN zur Rechtsprechung auch des BGH).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.07.2002 - 13 Sa 21/00

    Eingruppierung einer Krankengymnastin

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 16. Juli 2002 - 13 Sa 21/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 53/07

    Eingruppierung eines Krankengymnasten/Physiotherapeuten

    a) In seinem Urteil vom 14. Januar 2004 (- 4 AZR 1/03 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 10) hat sich der Senat bereits mit dem Tatbestandsmerkmal der "schwierigen Aufgabe" bei krankengymnastischen Behandlungen im Rahmen der mit der vorliegenden Regelung wortgleichen Vergütungsgruppe 5 Fallgruppe 7 der Vergütungsordnung AV der Anlage 1a zu § 22 BAT/AOK befasst.

    Für die Bewertung der schwierigen krankengymnastischen Behandlung als eigener Arbeitsvorgang spricht auch, dass die von den Tarifvertragsparteien aufgeführten Tätigkeitsbeispiele auf die Behandlungen von Patienten mit bestimmten Diagnosen abstellen und die Eingruppierung davon abhängt, in welchem zeitlichen Umfang solche schwierigen Aufgaben erfüllt werden (Senat 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 10).

    Für die Annahme "schwieriger Aufgaben" bedarf es dann aber der konkreten Darlegung, inwieweit die jeweilige psychiatrische oder geriatrische Erkrankung die krankengymnastische Behandlung besonders schwierig macht (Senat 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 10).

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

    Soweit es für den Vertrauensschutz nicht nur auf eine bestimmte Vergütungs- oder Entgeltgruppe, sondern auch auf die Fallgruppe ankommt, muss auch diese der Beschäftigten zur Kenntnis gegeben worden sein (vgl. BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 18; 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 - zu II 3 a aa der Gründe; 9. August 2000 - 4 AZR 499/99 - zu II 2 d aa der Gründe) .
  • LAG Hessen, 18.08.2006 - 3 Sa 563/05

    Eingruppierung - Bauhofmitarbeiter - Begriff "besonders hochwertige Arbeiten"

    Beschränkt sich die Mitteilung des Arbeitgebers auf die Angabe der Vergütungsgruppe, die zwei Fallgruppen enthält, von denen nur eine den Bewährungsaufstieg nach der vom Kläger begehrten Vergütungsgruppe eröffnet, muss der Kläger zunächst darlegen, dass sich aus anderen Umständen zwingend ergibt, dass sich die Mitteilung auf diese, den Bewährungsaufstieg eröffnende Fallgruppe, bezieht (BAG 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 - AP BAT §§ 22, 23 - Krankenkassen Nr. 10, zu II. 3. a) bb) d.Gr.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 10c/15

    Eingruppierung, Arbeitsvertragsrichtlinien, Diakonisches Werk, Besitzstand,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Klagen auf Zahlung eines höheren tarifvertraglichen Entgelts gerade im öffentlichen Dienst grundsätzlich als zulässig angesehen, weil sich die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes der gerichtlichen Entscheidung hierüber in aller Regel beugen wird und auf diese Weise der Rechtsfrieden wiederhergestellt werden kann (vgl. BAG 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - 14.01.2004 - 4 AZR 1/03 - ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 382d/14

    Eingruppierung, Arbeitsvertragsrichtlinien, Diakonisches Werk, Besitzstand,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Klagen auf Zahlung eines höheren tarifvertraglichen Entgelts gerade im öffentlichen Dienst grundsätzlich als zulässig angesehen, weil sich die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes der gerichtlichen Entscheidung hierüber in aller Regel beugen wird und auf diese Weise der Rechtsfrieden wiederhergestellt werden kann (vgl. BAG 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - 14.01.2004 - 4 AZR 1/03 - ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 19 Sa 17/07

    Tarifrechtliche Eingruppierung eines Erziehers - Neuabschluss eines

    Mit dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14.01.2004 - 4 AZR 1/03, AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT-Krankenkassen) ist davon auszugehen, dass das Tätigkeitsbeispiel "Psychiatrie" nicht auf konkrete psychiatrische Erkrankungen der Patienten abstellt, sondern auf eine Behandlung von Patienten in psychiatrischen Einrichtungen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 391a/14

    Eingruppierung, Arbeitsvertragsrichtlinien, Diakonisches Werk, Besitzstand,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Klagen auf Zahlung eines höheren tarifvertraglichen Entgelts gerade im öffentlichen Dienst grundsätzlich als zulässig angesehen, weil sich die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes der gerichtlichen Entscheidung hierüber in aller Regel beugen wird und auf diese Weise der Rechtsfrieden wiederhergestellt werden kann (vgl. BAG 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - 14.01.2004 - 4 AZR 1/03 - ).
  • LAG Hessen, 04.08.2004 - 2 Sa 364/04
    Der Arbeitsvorgang wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Anwendung der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 BAT definiert als die unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und unter Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit, der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Angestellten (vgl. BAG vom 14. Januar 2004 - 4 AZR 1/03 , veröffentlicht in Juris; BAG vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 , AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 29. Januar 1986, 4 AZR 465/84 , AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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Rechtsprechung
   BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4835
BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03 (https://dejure.org/2004,4835)
BAG, Entscheidung vom 11.02.2004 - 7 ABR 33/03 (https://dejure.org/2004,4835)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 (https://dejure.org/2004,4835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderung an eine Rechtsbeschwerdebegründung; Verweis oder eine Bezugnahme auf Ausführungen in Vorinstanzen

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 94 Abs. 2; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2a
    Prozessrecht - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Anforderungen an die Rechtsbeschwerdebegründung; Doppelbegründung der Beschwerdeentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 712 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen,

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03
    Denn die Rechtsmittelbegründung muss - im Falle ihrer Berechtigung - geeignet sein, die gesamte Entscheidung in Frage zu stellen (vgl. zur Berufungsbegründung BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171 = AP ZPO § 519 Nr. 49 = EzA ZPO § 519 Nr. 10, zu I der Gründe; BGH 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89 - NJW 1990, 1184 mwN; 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92 - NJW 1993, 3073, zu I 2 c der Gründe; 10. Januar 1996 - IV ZB 29/95 - NJW-RR 1996, 572).

    Die Bezugnahme auf Ausführungen in den Vorinstanzen genügt nach ständiger Rechtsprechung zur Begründung eines Rechtsmittels nicht (BGH 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89 - NJW 1990, 1184, zu II der Gründe; 18. Februar 1981 - IV b ZB 505/81 - NJW 1981, 1620, zu II 2 a der Gründe).

  • BGH, 18.02.1981 - IVb ZB 505/81

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Ausreichen der Verweisung auf den

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03
    Die Bezugnahme auf Ausführungen in den Vorinstanzen genügt nach ständiger Rechtsprechung zur Begründung eines Rechtsmittels nicht (BGH 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89 - NJW 1990, 1184, zu II der Gründe; 18. Februar 1981 - IV b ZB 505/81 - NJW 1981, 1620, zu II 2 a der Gründe).
  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03
    Denn die Rechtsmittelbegründung muss - im Falle ihrer Berechtigung - geeignet sein, die gesamte Entscheidung in Frage zu stellen (vgl. zur Berufungsbegründung BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171 = AP ZPO § 519 Nr. 49 = EzA ZPO § 519 Nr. 10, zu I der Gründe; BGH 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89 - NJW 1990, 1184 mwN; 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92 - NJW 1993, 3073, zu I 2 c der Gründe; 10. Januar 1996 - IV ZB 29/95 - NJW-RR 1996, 572).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03
    Denn die Rechtsmittelbegründung muss - im Falle ihrer Berechtigung - geeignet sein, die gesamte Entscheidung in Frage zu stellen (vgl. zur Berufungsbegründung BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171 = AP ZPO § 519 Nr. 49 = EzA ZPO § 519 Nr. 10, zu I der Gründe; BGH 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89 - NJW 1990, 1184 mwN; 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92 - NJW 1993, 3073, zu I 2 c der Gründe; 10. Januar 1996 - IV ZB 29/95 - NJW-RR 1996, 572).
  • LAG Brandenburg, 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02

    Wahl d. freizustellenden Mitglieder d. BR bei zwei miteinander konkurrierenden

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 4. März 2003 - 2 TaBV 22/02 - wird als unzulässig verworfen.
  • BAG, 27.10.1987 - 1 ABR 9/86

    Überprüfung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03
    Er darf sich nicht darauf beschränken, seine Rechtsausführungen aus den Vorinstanzen zu wiederholen (BAG 10. April 1984 - 1 ABR 62/82 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 2; 27. Oktober 1987 - 1 ABR 9/86 - BAGE 56, 270 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 41).
  • BGH, 10.01.1996 - IV ZB 29/95

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld - Medizinische Notwendigkeit einer stationären

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03
    Denn die Rechtsmittelbegründung muss - im Falle ihrer Berechtigung - geeignet sein, die gesamte Entscheidung in Frage zu stellen (vgl. zur Berufungsbegründung BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171 = AP ZPO § 519 Nr. 49 = EzA ZPO § 519 Nr. 10, zu I der Gründe; BGH 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89 - NJW 1990, 1184 mwN; 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92 - NJW 1993, 3073, zu I 2 c der Gründe; 10. Januar 1996 - IV ZB 29/95 - NJW-RR 1996, 572).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 62/82

    Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03
    Er darf sich nicht darauf beschränken, seine Rechtsausführungen aus den Vorinstanzen zu wiederholen (BAG 10. April 1984 - 1 ABR 62/82 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 2; 27. Oktober 1987 - 1 ABR 9/86 - BAGE 56, 270 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 41).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Eine Benennung der verletzten Rechtsnormen ist nicht erforderlich (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 4, zu II 1 der Gründe; für die gleich lautenden Anforderungen an die Berufungsbegründung im Urteilsverfahren vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - NZA 2005, 818, zu I 1 der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Er darf sich nicht darauf beschränken, seine Rechtsausführungen aus den Vorinstanzen zu wiederholen (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 4, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl

    Er darf sich nicht darauf beschränken, seine Rechtsausführungen aus den Vorinstanzen zu wiederholen (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 4, zu II 1 der Gründe mwN).
  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

    Geschieht dies hinsichtlich eines Anspruches nicht, ist die Beschwerde insoweit unzulässig (BAG, Urteil vom 16.06.1976 - AP ArbGG 1953 § 72 Streitwertrevision Nr. 27; BAG, Beschluss vom 06.12.1994 - AP ArbGG 1979 § 72 a Nr. 32; BAG, Beschluss vom 19.11.2003 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55; BAG, Beschluss vom 11.02.2004 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 m.w.N.).
  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

    Darzulegen ist, weshalb der angefochtene Beschluss rechtsfehlerhaft sein soll (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 4, zu II 1 der Gründe; 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41, zu 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 17.11.2006 - 10 Sa 1555/06

    Weiterbeschäftigung eines Betriebsratsmitglieds im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Richtig ist zwar, dass es unzureichend ist, wenn mit einer Berufung nur eine von mehreren Begründungen des erstinstanzlichen Urteils angegriffen wird (BAG, Urteil vom 11.03.1998 - AP ZPO § 519 Nr. 49; BAG, Urteil vom 21.11.2002 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 63; BAG, Beschluss vom 11.02.2004 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 m.w.N.).
  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 6/06

    Rechtsbeschwerdebegründung

    Schließlich genügt auch die Bezugnahme auf die Ausführungen in den Vorinstanzen als Rechtsbeschwerdebegründung nach ständiger Rechtsprechung zur Begründung eines Rechtsmittels nicht (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 4, zu II 2 der Gründe mwN).
  • LAG Hamm, 28.07.2006 - 10 TaBV 12/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung und Eingruppierung, Einleitung des

    Geschieht dies hinsichtlich eines Anspruches nicht, ist die Beschwerde insoweit unzulässig (BAG, Urteil vom 16.06.1976 - AP ArbGG 1953 § 72 Streitwertrevision Nr. 27; BAG, Beschluss vom 06.12.1994 - AP ArbGG 1979 § 72 a Nr. 32; BAG, Beschluss vom 19.11.2003 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55; BAG, Beschluss vom 11.02.2004 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 m.w.N.).
  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 16/04

    Streikzeiten in betrieblichem Zeiterfassungssystem

    Dazu hat sie sich mit den tragenden Gründen des Beschlusses auseinander zu setzen (BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - zVv., zu B I der Gründe; 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 4, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 21.09.2009 - 9 TaBV 98/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Fernsprechverbindung mit Beschäftigten in

    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.11.2002, 7 ABR 33/03, a. a. O. zugrundeliegender Fallkonstellation war die, dass der Betriebsrat auch telefontechnische Änderungen an Telefonen in Verkaufsstellen begehrte, in denen keine Betriebsratsmitglieder beschäftigt sind.
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Rechtsprechung
   BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6020
BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02 (https://dejure.org/2003,6020)
BAG, Entscheidung vom 29.07.2003 - 3 AZR 425/02 (https://dejure.org/2003,6020)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 3 AZR 425/02 (https://dejure.org/2003,6020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgungssystem - Anrechnung der Sozialversicherungsrente bei Zusammentreffen von Altersrente und Unfallrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Anrechnung der gesetzlichen Rente auf eine Betriebsrente; Berechnung eines betrieblichen Ruhegeldes; Unterscheidung zwischen der erdienten Sozialversicherungsrente und dem vom Rentenversicherungsträger tatsächlich ausgezahlten Betrag; Auslegung von ...

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Gesamtversorgungssystem; Anrechnung der Sozialversicherungsrente bei Zusammentreffen von Altersrente und Unfallrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 712 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Dabei wirkt die Leistung der Unfallversicherung hinsichtlich des gesetzlichen Rentenanspruchs als Erfüllungssurrogat (BSG 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83, 88).

    § 93 SGB VI verfolgt den Zweck, Nachteilsüberkompensationen (sog. Überversorgung) aus der Summierung teilweise zweckähnlicher Versicherungsleistungen aus zwei Zweigen der Sozialversicherung wegen der Belastung der aktuellen Pflichtbeitragszahler zu begrenzen, ohne den Unfallversicherungsausgleich für immaterielle Schäden, verletzungsbedingten Mehraufwand und besondere Betroffenheit im Beruf im wirtschaftlichen Ergebnis zu entziehen (BSG 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83, zu B 4 der Gründe).

    Es stand im Ermessen des Gesetzgebers, mit § 93 SGB VI die Unfallrente teilweise auf die gesetzliche Rente und nicht umgekehrt die gesetzliche Rente auf die Unfallversicherung anrechnen zu lassen - sei dies nun "wegen der größeren Sachnähe des Trägers der Unfallversicherung" oder um die beitrags- und auch steuerfinanzierte gesetzliche Altersrente auf Kosten der Unfallversicherung zu entlasten (BSG 31. März 1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83).

  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 220/01

    Betriebliche Altersversorgung; Beamtenversorgung; Höhe der Betriebsrente;

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Zur gesetzlichen Unfallversicherung für den Kläger war ausschließlich die Beklagte beitragspflichtig (§ 150 Abs. 1 Satz 1 SGB VII), so daß die entsprechende Versorgungsleistung nicht auf Beiträgen des Klägers beruhte (§ 5 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. BetrAVG; BAG 19. März 2002 - 3 AZR 220/01 - AP BetrAVG § 5 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 32).

    Der Teil der Unfallrente, der der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht, muß anrechnungsfrei bleiben (BAG 19. März 2002 - 3 AZR 220/01 - AP BetrAVG § 5 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 32).

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Wegen ihres normativen Charakters sind Betriebsvereinbarungen ähnlich wie Tarifverträge gemäß den Regeln für die Auslegung von Gesetzen auszulegen (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78; 17. November 1998 - 1 AZR 221/98 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 101).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 221/98

    Auslegung eines Sozialplans - Begriff des Kündigungstermins

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Wegen ihres normativen Charakters sind Betriebsvereinbarungen ähnlich wie Tarifverträge gemäß den Regeln für die Auslegung von Gesetzen auszulegen (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 746/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 78; 17. November 1998 - 1 AZR 221/98 - AP BetrVG 1972 § 77 Auslegung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 101).
  • BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 R

    Rentenversicherung - Beitragszuschuß - Höhe - Krankenversicherung -

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Deshalb bestehen gegen die Anrechnungsregelung des § 93 SGB VI auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG 16. Mai 2001 - B 8 KN 2/00 R - BSGE 88, 138).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Anrechnungsfähig ist vielmehr nur der Teil, der dazu dient, den Verdienstausfall des Geschädigten auszugleichen (BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - BAGE 43, 173, 182).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 40/02

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Zu beachten ist dabei der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen der Betriebspartner und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 40/02 -).
  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Übernimmt ein Tarifvertrag ohne eigene Definition einen Begriff, der in einem Gesetz verwandt wird mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 120; 13. Mai 1981 - 4 AZR 1080/78 - BAGE 35, 251, 263).
  • LAG Hessen, 17.04.2002 - 8 Sa 758/01

    Auslegung des Begriffs "Bezüge aus Renten der Rentenversicherung"; Anrechnung von

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. April 2002 - 8 Sa 758/01 - aufgehoben.
  • BAG, 05.02.1971 - 4 AZR 66/70

    Haushaltsplan - Deutsche Kulturorchester - Öffentliches Haushaltsrecht -

    Auszug aus BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02
    Übernimmt ein Tarifvertrag ohne eigene Definition einen Begriff, der in einem Gesetz verwandt wird mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 120; 13. Mai 1981 - 4 AZR 1080/78 - BAGE 35, 251, 263).
  • BVerfG, 19.07.1984 - 1 BvR 1614/83
  • BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 341/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Wird - wie vorliegend - in einem Tarifvertrag ohne eigene Definition ein Begriff übernommen, der in einem Gesetz verwandt wird, mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - Rn. 42; 29. Juli 2003 - 3 AZR 425/02 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08

    Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarif-vertragliches

    Übernimmt ein Tarifvertrag ohne eigene Definition einen Begriff, der in einem Gesetz verwandt wird mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 29. Juli 2003 - 3 AZR 425/02 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 1 Gesamtversorgung Nr. 4) .
  • LAG Düsseldorf, 01.02.2019 - 6 Sa 760/18

    Zulässigkeit der Anrechnung der Verletztenrente auf die Betriebsrente

    Verletztenrente anrechenbar, welcher dem pauschalen Ausgleich von Verdienstminderungen gilt (vgl. zusätzlich zu den bereits oben zitierten Urteilen die Entscheidungen des BAG v. 29.07.2003 - 3 AZR 425/02 - und v. 19.03.2002 - 3 AZR 220/01 - beide juris).
  • VG Lüneburg, 23.09.2008 - 3 A 142/07

    Altersrentendifferenzschaden; Besatzungsschaden; Rente; Unfallrente

    Dieser Teil ist dem Betreffenden ungekürzt zu belassen, weil die Altersrente keine immateriellen Schäden ausgleichen soll und im Hinblick auf immaterielle Schäden keine Doppelversorgung festzustellen ist (BSG, Urt. v. 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R -, juris; BAG, Urt. v. 19.07.1983 - 3 AZR 241/82 -, NJW 1984, 83; Urt. v. 29.07.2003 - 3 AZR 425/02 -, NJOZ 2005, 2402; BSG, Beschl. v. 26.06.2007 - B 4 R 1/07 S -, juris).
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