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   LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85   

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https://dejure.org/1985,4803
LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85 (https://dejure.org/1985,4803)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.11.1985 - 1 Sa 975/85 (https://dejure.org/1985,4803)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. November 1985 - 1 Sa 975/85 (https://dejure.org/1985,4803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung; Kündigungsschutzprozeß; Kündigung; Beschäftigungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 136
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85
    Die ganz überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung ging bis zur Entscheidung des Großen Senats zum Weiterbeschäftigungsanspruch vom 27.2.1985 - GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9 mit Anm. von Gamillscheg = ZIP 1985, 1214 = N ZA 1985, 702) davon aus, daß der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Weiterbeschäftigungsanspruch .
  • LAG Hamburg, 15.08.1974 - 1 Sa 32/74
    Auszug aus LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85
    bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzverfahrens im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen konnte (vgl. LAG Hamburg DB 1974, 2408; DB 1977, 500; DB 1984, 196 und DB 1983, 126; LAG Frankfurt BB 1979, 1200; LAG Schleswig-Holstein DB 1976, 826; LAG Düsseldorf BB 1979, 991).
  • LAG Hamburg, 27.09.1982 - 5 Sa 91/82
    Auszug aus LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85
    bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzverfahrens im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen konnte (vgl. LAG Hamburg DB 1974, 2408; DB 1977, 500; DB 1984, 196 und DB 1983, 126; LAG Frankfurt BB 1979, 1200; LAG Schleswig-Holstein DB 1976, 826; LAG Düsseldorf BB 1979, 991).
  • LAG Hamburg, 01.11.1976 - 2 Sa 98/76
    Auszug aus LAG Köln, 26.11.1985 - 1 Sa 975/85
    bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzverfahrens im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen konnte (vgl. LAG Hamburg DB 1974, 2408; DB 1977, 500; DB 1984, 196 und DB 1983, 126; LAG Frankfurt BB 1979, 1200; LAG Schleswig-Holstein DB 1976, 826; LAG Düsseldorf BB 1979, 991).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 SaGa 11/20

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten

    Mit dieser Rechtsprechung des Großen Senats des BAG wurde auch die Prüfungsdichte im Eilverfahren modifiziert (vgl. LAG Köln 26. November 1985 - 1 Sa 975/85 - NZA 1986, 136).

    a) So hat das LAG Köln (26. November 1985 - 1 Sa 975/85 - NZA 1986, 136) schon sehr frühzeitig die Auffassung vertreten, die vom Großen Senat herausgearbeitete Interessenabwägung sei keine absolute, vielmehr könne ein Weiterbeschäftigungsanspruch - neben dem Fall einer offensichtlich unwirksamen Kündigung - auch dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer eine atypische Interessenlage glaubhaft mache, die zur Anerkennung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers führen könne (so auch Schäfer NZA 1985, 691 unter Hinweis auf BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C II 3 b der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag eines Fußballspielers über

    Daneben können auch weitere besondere Gründe vom Arbeitnehmer glaubhaft gemacht werden, die es rechtfertigen können, die Interessenabwägung zu Lasten des Arbeitgebers zu verschieben (LAG Köln 26.11.1985 - 1 Sa 975/85 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 8).
  • LAG Köln, 22.01.2014 - 11 SaGa 10/13

    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung

    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung (§§ 935, 940 ZPO) auf Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem im Bestandsschutzprozess ein obsiegendes Urteil ergeht, nur zulässig, wenn die Beendigungserklärung offensichtlich unwirksam ist oder besondere Gründe vom Verfügungskläger glaubhaft gemacht werden, die es rechtfertigen, die in der Regel geltende Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (vgl. hierzu: BAG GS, Beschl. v. 27.02.1985 GS 1/84 ) zu Lasten des Arbeitgebers zu verändern (LAG Köln, Urt. v. 26.11.1985 - 1 Sa 975/85 - GK-Vossen § 62 ArbGG Rdn. 70 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ;

    Die Wertungen im Beschluß des Großen Senats legen es in bedenklicher Weise nahe, für eine einstweilige Verfügung vor Erlaß eines arbeitsgerichtlichen Urteils im Kündigungsschutzprozeß selbst sehr strenge Voraussetzungen zu fordern (vgl. LAG Hamburg DB 1985, 2463; LAG Köln NZA 1986, 136).
  • ArbG Kassel, 10.03.2022 - 3 Ga 1/22
    Der Arbeitnehmer muss daher einen gravierenden Ausnahmefall mit atypischer Interessenlage glaubhaft machen (vgl. LAG Köln 26. November 1985 - 1 Sa 975/85 -, juris, Rn. 23 ff.; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl. 2015, I Rn. 114) .
  • LAG Brandenburg, 28.01.1997 - 8 Sa 815/96

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen Änderungskündigung ;

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  • ArbG Cottbus, 06.01.2010 - 7 Ga 19/09

    Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung auf einem Ausbildungsplatz zur

    Dies ist in zwei Fällen anders zu beurteilen, nämlich dann, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder, wenn die Kündigung zwar nicht offensichtlich unwirksam, der Arbeitnehmer aber ein überragendes Weiterbeschäftigungsinteresse hat, vergleiche LAG Köln vom 26.11.1985 ­ 1 Sa 975/85; LAG Berlin vom 22.2.1991 ­ NZA 1991, S. 472; Korinth, Einstwei- liger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl. Köln 2007 zu I Rz. 114. Entscheidend ist dabei das ideelle Interesse des Arbeitnehmers an seiner Weiterbeschäftigung.
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