Rechtsprechung
   BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,35
BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92 (https://dejure.org/1993,35)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1993 - 8 AZR 561/92 (https://dejure.org/1993,35)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 (https://dejure.org/1993,35)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,35) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Art. 20, Anl. 1, Kap. XIX, Sachgeb. A, Abschn. III Nr. 1 Abs. 4 und 5
    Neue Bundesländer: Kündigung wegen mangelnder Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 120
  • MDR 1994, 696
  • NZA 1994, 25
  • BB 1993, 2312
  • BB 1994, 434
  • DB 1993, 2386
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92
    Ein Arbeitnehmer, der sich in der Vergangenheit besonders mit den Zielsetzungen der SED identifiziert hat, erweckt allein deshalb Zweifel an der Verfassungstreue (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1993, BAGE 72, 361).
  • BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92
    Gemäß Nr. 1 Abs. 1 EV sind mit der Überführung der Einrichtung, in der der Kläger beschäftigt war, die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes übergegangen (vgl. Senatsurteile vom 3. September und 15. Oktober 1992, BAGE 71, 147 [BAG 03.09.1992 - 8 AZR 45/92] und BAGE 71, 243 [BAG 15.10.1992 - 8 AZR 145/92] = AP Nr. 1 und 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
  • BAG, 15.10.1992 - 8 AZR 145/92

    Überführung einer Teileinrichtung nach Art. 13 EV

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92
    Gemäß Nr. 1 Abs. 1 EV sind mit der Überführung der Einrichtung, in der der Kläger beschäftigt war, die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes übergegangen (vgl. Senatsurteile vom 3. September und 15. Oktober 1992, BAGE 71, 147 [BAG 03.09.1992 - 8 AZR 45/92] und BAGE 71, 243 [BAG 15.10.1992 - 8 AZR 145/92] = AP Nr. 1 und 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92
    Das folgt aus der Verwendung der Präposition "für" anstelle der näherliegenden "beim" in Abs. 5 Ziff. 2 EV (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1992, BAGE 70, 323 [BAG 11.06.1992 - 8 AZR 537/91] = AP Nr. 1 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Hierzu gehören Fragen nach der Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und nach Funktionen in politischen Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (im Anschluß an Senatsurteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).«.

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 26. August 1993 (- 8 AZR 561/92 - AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 5 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) die Frage nach der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung für das MfS als zulässig erachtet.

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin

    "Die bloße Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung als "Inoffizieller Mitarbeiter zur Sicherung der Konspiration" (IMK) ist ohne die tatsächliche Bereitstellung der Wohnung zu Zwecken des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) keine Tätigkeit im Sinne von Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 der Anlage I zum Einigungsvertrag (Fortführung von BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - AP Nr. 8 zu Art. 20 EV).«.

    Damit gilt auch für inoffizielle Mitarbeiter, daß eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt ist, wenn eine bewußte, finale Mitarbeit für das MfS/AfNS vorliegt (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257 = AP Nr. 19 zu Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX).

    Die bloße Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung stellt noch keine Tätigkeit für das MfS dar (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120, 124 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 3 der Gründe; ebenso: Münch-Komm/Oetker, Erg.Bd., 3. Aufl., Art. …

    Aus der Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegenüber dem MfS kann aber nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht auf ein entsprechendes späteres Tätigwerden des Erklärenden geschlossen werden (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120, 124 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 3 der Gründe).

    Die im Personalfragebogen gestellten Fragen nach der MfS-Tätigkeit und der Abgabe einer Verpflichtungserklärung sind zulässig und vom Arbeitnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120, 126 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 5 der Gründe; Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Falschbeantwortung von Fragen nach einer MfS-Tätigkeit und einer Verpflichtungserklärung offenbart darüber hinaus regelmäßig die mangelnde persönliche Eignung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Der Arbeitgeber sollte dadurch in die Lage versetzt werden, sich von solchen Mitarbeitern zu trennen, die er bei Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG nicht eingestellt hätte (so auch BAG, AP Nr. 12 Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX ; NZA 1994, S. 25 ; AP Nr. 18 Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht