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   LAG Hessen, 04.09.1995 - 16 Sa 215/95   

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https://dejure.org/1995,6267
LAG Hessen, 04.09.1995 - 16 Sa 215/95 (https://dejure.org/1995,6267)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.09.1995 - 16 Sa 215/95 (https://dejure.org/1995,6267)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. September 1995 - 16 Sa 215/95 (https://dejure.org/1995,6267)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1; SGB V § 17 Abs. 1
    Fürsorgepflicht: Krankenversicherungsschutz im Ausland

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 482
  • BB 1996, 384
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Ausland -

    Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen unterlassener Auslandsunfallversicherung gemäß § 618 Abs. 3 BGB oder wegen der Verletzung der allgemeinen arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht erscheinen nach der bisherigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung fraglich (zum Hinweis auf fehlenden Krankenversicherungsschutz in den USA: Hessisches LAG Urteil vom 4.9.1995 - 16 Sa 215/95 - NZA 1996, 482; zum Hinweis auf Steuerpflichten: BAG Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 161/08 - NZA 2009, 608, 609).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08

    Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung

    So hat auch das Hessische Landesarbeitsgericht (4. September 1995 - 16 Sa 215/95 - LAGE BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 24) entschieden, dass sich ein Arbeitnehmer, der vorübergehend im Ausland eingesetzt wird, selbst über den Umfang seines Krankenversicherungsschutzes während dieser Auslandstätigkeit unterrichten muss.
  • LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07

    Fürsorgepflicht; Aufklärungspflicht; Auslandstätigkeit

    Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund seiner überlegenden Sachkunde ohne Weiteres zu entsprechenden Auskünften in der Lage und der Arbeitnehmer zur sachgerechten Entscheidung erkennbar nur nach entsprechender Aufklärung im Stande ist, kann eine Aufklärungs- und Beratungspflicht bestehen (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 4. September 1995 - 16 Sa 215/9 = NZA 1996, S. 482 ).
  • LAG Hessen, 19.11.2001 - 16 Sa 971/01

    Ansprüche im Zusammenhang mit einer Aktienoptionsvereinbarung; Beschäftigung als

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  • LAG Hessen, 08.03.2004 - 16 Sa 1468/03

    Tarifvertragsauslegung; Tronc; Gleichbehandlung, Musterprozessvereinbarung,

    Denn dadurch würde der Arbeitgeber überfordert (vgl. Kammerurteil vom 04. September 1995 - 16 Sa 215/95 - NZA 1996, 482 (483)).
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