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   ArbG Gelsenkirchen, 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98   

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https://dejure.org/1998,10346
ArbG Gelsenkirchen, 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98 (https://dejure.org/1998,10346)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98 (https://dejure.org/1998,10346)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13. November 1998 - 3 Ca 2219/98 (https://dejure.org/1998,10346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Anforderungen an die Darlegung des Wegfalls des Arbeitsplatzes; Prinzip des Vorrangs der Änderungskündigung; Soziale Rechtfertigung; Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers in betriebsratslosen Betrieben; Kündigung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 134
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    cc) Es bestehen auch erhebliche Bedenken, dass dem Arbeitnehmer bei einem Änderungsangebot ohne gleichzeitige Kündigung eine Überlegungsfrist von nur einer Woche eingeräumt werden soll, während ihm bei einer Änderungskündigung die in der Regel deutlich längere Frist des § 2 Abs. 2 KSchG zur Verfügung steht (ArbG Gelsenkirchen 13. November 1998 - 3 Ca 2219/98 - NZA-RR 1999, 134; v. Hoyningen-Huene/Link KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 146; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1010).
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

    cc) Es bestehen auch erhebliche Bedenken, dass dem Arbeitnehmer bei einem Änderungsangebot ohne gleichzeitige Kündigung eine Überlegungsfrist von nur einer Woche eingeräumt werden soll, während ihm bei einer Änderungskündigung die in der Regel deutlich längere Frist des § 2 Abs. 2 KSchG zur Verfügung steht (ArbG Gelsenkirchen 13. November 1998 - 3 Ca 2219/98 - NZA-RR 1999, 134; v. Hoyningen-Huene/Link KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 146; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1010).
  • ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10

    Anhörung des Arbeitnehmers vor Kündigung, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99) hatten sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) und das Arbeitsgericht Dortmund (30.10.2008 - 2 Ca 2492/08) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auf verfassungsrechtliche Prinzipien sowie auf Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.
  • ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08

    Fristlose Kündigung nur nach vorheriger Anhörung des Arbeitnehmers

    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97 ; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99 ) hält sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97 ; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98 ; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und verfassungsrechtliche Prinzipien sowie Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.
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