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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2001 - 5 Sa 271/01   

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https://dejure.org/2001,17427
LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2001 - 5 Sa 271/01 (https://dejure.org/2001,17427)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.05.2001 - 5 Sa 271/01 (https://dejure.org/2001,17427)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 5 Sa 271/01 (https://dejure.org/2001,17427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungsschutzklage wegen Veränderung der Arbeitszeit; Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers; Änderung von einer 3-fach-Wechselschicht auf eine 2-fach-Wechselschicht; Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates bei der Festlegung der Arbeitszeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 120
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2002 - 8 Sa 845/01

    Hausmeister; Arbeitsverweigerung; Überprüfung elektrischer Geräte

    Seine Grenze findet das Weisungsrecht in den Vorschriften der Gesetze, des Kollektiv- und Einzelvertragsrechts (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.2001 - 5 Sa 271/01, NZA-RR 2002, 120; ZA-RR 2002, 120; BAG vom 27.03.1980-2 AZR 506/78, EzA § 611 Direktionsrecht Nr. 2; BAG vom 25.10.1989 - 2 AZR 633/88, EzA § 611 Direktionsrecht Nr. 9).

    Die Wahrung billigen Ermessens setzt schließlich voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden (LAG Rheinland-Pfalz vom 15.05.2001 - 5 Sa 271/01, NZA-RR 2002, 120; BAG vom 23.06.1993 - 5 AZR 337/92, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 13; BAG vom 07.12.2002 - 6 AZR 448/99, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22).

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Sa 669/16

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung einer Weisung des

    Der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Direktionsrechtsmaßnahme im Rahmen der Gesamtabwägung steht auch nicht etwa das von dem Arbeitsgericht zitierte Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 15.05.2001 (5 Sa 271/01, juris, Rz. 33) entgegen.
  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 Sa 821/06

    Versetzung eines Arbeitnehmers Beschränkung des Direktionsrechts des Arbeitgebers

    Zum reinen Zeitablauf müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, die erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer nur noch verpflichtet sein soll, seine Arbeit ohne Änderung so wie bisher zu erbringen (BAG, Urteil vom 23.06.1992 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1; BAG, Urteil vom 11.10.1995 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9; BAG, Urteil vom 21.01.1997 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64; BAG, Urteil vom 11.02.1998 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 54; BAG, Urteil vom 07.12.2000 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.05.2001 - NZA-RR 2002, 120; ErfK/Preis, a.a.O., § 611 BGB Rz. 270 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 09.03.2015 - 17 Sa 1084/14

    Entziehung des Anspruchs auf Beschäftigung im Wechselschichtdienst i.R.d.

    dd) Die Grenzen des Direktionsrechts der Beklagten sind auch nicht etwa deshalb überschritten, weil infolge dessen Einkommensverluste etwa durch Wegfall von Zuschlägen eintreten, da dies nur eine mittelbare Folge der Veränderung der Lage der Arbeitszeit ist (LAG Rheinland7Pfalz 15. Mai 2001 - 5 Sa 271/01 - NZA 7RR 2002, 120) , und der Wechselschichtzuschlag im Hinblick auf nun nicht mehr stattfindende Erschwernis auch durch Arbeit in der Nachtschichtarbeit ( BAG 28. August 1996 - 10 AZR 174/96 - AP BAT § 36 Nr. 8) gezahlt wird.
  • ArbG Bielefeld, 05.05.2015 - 1 Ca 2490/14

    Kein Anspruch auf Nachweis nicht mehr aktueller Arbeitsbedingungen

    Dies ist allgemeine Meinung (vgl. LAG Rheinland Pfalz, Entscheidung vom 15.05.2001 - 5 Sa 271/01 - in NZA - RR 2002, 120).
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