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   LAG Hessen, 03.12.2003 - 8 Sa 526/03   

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https://dejure.org/2003,13953
LAG Hessen, 03.12.2003 - 8 Sa 526/03 (https://dejure.org/2003,13953)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.12.2003 - 8 Sa 526/03 (https://dejure.org/2003,13953)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 8 Sa 526/03 (https://dejure.org/2003,13953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer zu versteuernden Privatnutzung eines Dienstwagens bei der Berechnung einer Betriebspension; Berücksichtigung eines Bezuges von Haustrunk bei der Berechnung einer Betriebspension; Berechnung einer betrieblichen Pension anhand vertraglicher ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Einbeziehung von Naturalleistungen unter den Begriff ?erhaltene Bezüge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Dienstwagen und Haustrunk Teil der Bezüge?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1568
  • NZA-RR 2005, 99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Frankfurt/Main, 05.02.2003 - 9 Ca 5975/02

    Betriebsrente - Freibier ist auch Lohn

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2003 - 8 Sa 526/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 05.02.2003 - 9 Ca 5975/02 - abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Februar 2003 - Az.: 9 Ca 5975/02 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als

    Auszug aus LAG Hessen, 03.12.2003 - 8 Sa 526/03
    Der Kläger kann sich auch nicht auf das Urteil des BAG vom 21. August 2001 (3 AZR 746/00, AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung = DB 2002, 851) berufen.
  • LAG München, 18.12.2008 - 4 Sa 451/08

    Betriebsrentenberechnung

    - Gleiches gilt für "Bierzeichen, Haustrunk": auch diese sind Zusatzleistungen in Form von Sachbezügen, die im Zweifel nicht zum tariflichen Grundeinkommen gehören (vgl. auch, zu einer ähnlichen Regelung, HessLAG, U. v. 03.12.2003, 8 Sa 526/03, NZA-RR 2005, S. 99 f - auch juris -).
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