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   LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08   

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LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08 (https://dejure.org/2008,8900)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.12.2008 - 6 Sa 272/08 (https://dejure.org/2008,8900)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 6 Sa 272/08 (https://dejure.org/2008,8900)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; TVöD § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung bei Annahme von Belohnungen und Geschenken im öffentlichen Dienst; Kündigungsfrist bei Beteiligung des Personalrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 397
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 - AP BGB § 626 Nr. 204; 21.10.1983 - 7 AZR 281/82 - BAGE 43, 368) ist § 91 Abs. 5 SGB IX (vormals § 18 Abs. 6 Schwerbehindertengesetz) analog anzuwenden, wenn vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren durchzuführen ist.

    Deshalb kann der Kündigungssachverhalt regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers hinreichend vollständig erfasst werden (BAG 17.03.2005 - 2 AZR 245/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9; 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 -a. a. O.).

    Außerdem gehört es zu den maßgeblichen Umständen, die vom Kündigungsberechtigten zu ergründen und festzustellen sind, mögliche Beweismittel für die ermittelte Pflichtverletzung zu beschaffen und zu sichern (BAG 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 - a. a. O.).

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08
    Diese Frist beginnt nach § 626 Abs. 2 S. 2 BGB in dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt (BAG 17.03.2005 - 2 AZR 245/04 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46).

    Deshalb kann der Kündigungssachverhalt regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers hinreichend vollständig erfasst werden (BAG 17.03.2005 - 2 AZR 245/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9; 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 -a. a. O.).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08
    cc) Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAG 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63).

    Ohne die umfassende Kenntnis des Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt kann sein Kündigungsrecht nicht verwirken (BAG 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - a. a. O.).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08
    b) Der mehrfache Verstoß eines Angestellten im öffentlichen Dienst gegen das Verbot gemäß § 10 BAT und § 3 Abs. 2 TVöD, ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit anzunehmen, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331).

    Beide Regelungsziele lassen sich nur erreichen, wenn Belohnungen und Geschenke jeder Art unterbleiben, soweit es sich nicht nur um geringwertige Aufmerksamkeiten handelt (BAG 17.04.1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 - a. a. O.).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08
    Bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist eine Abmahnung entbehrlich, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 852/98

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08
    Die Vorschrift regelt einen gesetzlich konkretisierten Verwirkungstatbestand (BAG 18.11.1999 - 2 AZR 852/98 - BAGE 93, 12).
  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82

    Zustimmung zur Annahme eines Vermächtnisses

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08
    Beide Regelungsziele lassen sich nur erreichen, wenn Belohnungen und Geschenke jeder Art unterbleiben, soweit es sich nicht nur um geringwertige Aufmerksamkeiten handelt (BAG 17.04.1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 - a. a. O.).
  • BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 281/82

    Außerordentliche Kündigung - Mitbestimmungsverfahren - Verletzung von Bundesrecht

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 - AP BGB § 626 Nr. 204; 21.10.1983 - 7 AZR 281/82 - BAGE 43, 368) ist § 91 Abs. 5 SGB IX (vormals § 18 Abs. 6 Schwerbehindertengesetz) analog anzuwenden, wenn vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungsverfahren durchzuführen ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19

    Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender

    Dazu gehören sowohl die für als auch gegen die Kündigung sprechenden Umstände sowie die Beschaffung und Sicherung möglicher Beweismittel für die ermittelte Pflichtverletzung (BAG 17.03.2005 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 9; LAG SchlH 17.12.2008 NZA-RR 2009, 397); Aspekte, die für den Arbeitnehmer sprechen, lassen sich regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers erfassen (BAG 25.11.2010 EzA § 108 BPersVG Nr. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im

    Dazu gehören sowohl die für als auch gegen die Kündigung sprechenden Umstände sowie die Beschaffung und Sicherung möglicher Beweismittel für die ermittelte Pflichtverletzung (BAG 17.03.2005 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 9; LAG SchlH 17.12.2008 NZA-RR 2009, 397); Aspekte, die für den Arbeitnehmer sprechen, lassen sich regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers erfassen (BAG 25.11.2010 EzA § 108 BPersVG Nr. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2019 - 3 Sa 361/18

    Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung - Beweiswürdigung

    Dazu gehören sowohl die für als auch gegen die Kündigung sprechenden Umstände sowie die Beschaffung und Sicherung möglicher Beweismittel für die ermittelte Pflichtverletzung (BAG 17.03.2005 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 9; LAG SchlH 17.12.2008 NZA-RR 2009, 397); Aspekte, die für den Arbeitnehmer sprechen, lassen sich regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers erfassen (BAG 25.11.2010 EzA § 108 BPersVG Nr. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16

    Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages -

    Dazu gehören sowohl die für als auch gegen die Kündigung sprechenden Umstände sowie die Beschaffung und Sicherung möglicher Beweismittel für die ermittelte Pflichtverletzung (BAG 17.03.2005 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 9; LAG SchlH 17.12.2008 NZA-RR 2009, 397); Aspekte, die für den Arbeitnehmer sprechen, lassen sich regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers erfassen (BAG 25.11.2010 EzA § 108 BPersVG Nr. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 3 Sa 111/18

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Ausschlußfrist -

    Dazu gehören sowohl die für als auch gegen die Kündigung sprechenden Umstände sowie die Beschaffung und Sicherung möglicher Beweismittel für die ermittelte Pflichtverletzung (BAG 17.03.2005 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 9; LAG SchlH 17.12.2008 NZA-RR 2009, 397); Aspekte, die für den Arbeitnehmer sprechen, lassen sich regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers erfassen (BAG 25.11.2010 EzA § 108 BPersVG Nr. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Dazu gehören sowohl die für als auch gegen die Kündigung sprechenden Umstände sowie die Beschaffung und Sicherung möglicher Beweismittel für die ermittelte Pflichtverletzung (BAG 17.03.2005 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 9; LAG SchlH 17.12.2008 NZA-RR 2009, 397); Aspekte, die für den Arbeitnehmer sprechen, lassen sich regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers erfassen (BAG 25.11.2010 EzA § 108 BPersVG Nr. 5).
  • LAG Hamm, 19.08.2010 - 17 Sa 559/10

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Bankangestellten wegen Annahme von

    Unerheblich ist, ob Belohnungen oder Geschenke im Sinne der Tarifvorschrift eine Amtspflichtverletzung bewirken oder entgelten sollen (BAG 15.11.2001 - 2 AZR 605/00, BAGE 99, 331; LAG Schleswig-Holstein 17.12.2008 - 6 Sa 272/08, NZA-RR 2009, 397; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 3 TVöD Rdnr. 22; Clemens-Scheuring, BAT, § 10 BAT Erläuterung 1).

    Ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 TVöD-S bzw. vor dem 01.10.2005 gegen § 10 BAT ist regelmäßig geeignet, einen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden (BAG 10.03.2005 - 2 AZR 245/04, NZA 2006, 101; 15.11.2001 a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein 17.12.2008 a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 343/17

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - ordentliche verhaltensbedingte

    Dazu gehören sowohl die für als auch gegen die Kündigung sprechenden Umstände sowie die Beschaffung und Sicherung möglicher Beweismittel für die ermittelte Pflichtverletzung (BAG 17.03.2005 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 9; LAG SchlH 17.12.2008 NZA-RR 2009, 397); Aspekte, die für den Arbeitnehmer sprechen, lassen sich regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers erfassen (BAG 25.11.2010 EzA § 108 BPersVG Nr. 5).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08

    Unterlassungspflichten eines Angestellten einer Polizeibehörde im

    Weitergehende Verhaltensanforderungen im außerdienstlichen Bereich können sodann aufgrund der Eigenart und des Inhalts des Arbeitsverhältnisses bestehen, was etwa für Arbeitnehmer in Tendenzbetrieben, im kirchlichen Bereich, aber gerade auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst anerkannt ist (vgl. etwa BAG 2 AZR 483/07 vom 23. Oktober 2008, NZA-RR 09, 362 zu B. I. 2. a) cc) (1) d. Gr.; BAG 2 AZR 447/03 vom 16. September 2004, NZA 05, 1263; LAG Schleswig-Holstein 6 Sa 272/08 vom 17. Dezember 2008, NZA-RR 09, 397 und 5 Sa 458/08 vom 12. Mai 2009; LAG Berlin-Brandenburg 10 Sa 1561/07 vom 26. November 2007).

    55 cc) Das die konkrete Beeinträchtigung dienstlicher Interessen des öffentlichen Arbeitgebers begründende außerdienstliche Verhalten eines Angestellten im öffentlichen Dienst kann auch daraus abgeleitet werden, dass dadurch allein der "böse Anschein" hervorgerufen wird (vgl. LAG Schleswig-Holstein 6 Sa 272/08 vom 17. Dezember 2008, NZA-RR 09, 397); d. h. die Unterlassungspflichten können sich auf ein Freizeitverhalten beziehen, wodurch der bloße Anschein erweckt werden kann, der Angestellte trete gerade auch für diejenigen Interessen ein, zu deren Verfolgung und Beseitigung sein Dienstherr gerade aufgerufen ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 25/19

    Vorgetäuschte Prüfungstätigkeit (TÜV)

    Dazu gehören sowohl die für als auch gegen die Kündigung sprechenden Umstände sowie die Beschaffung und Sicherung möglicher Beweismittel für die ermittelte Pflichtverletzung (BAG 17.03.2005 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 9; LAG SchlH 17.12.2008 NZA-RR 2009, 397); Aspekte, die für den Arbeitnehmer sprechen, lassen sich regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers erfassen (BAG 25.11.2010 EzA § 108 BPersVG Nr. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2020 - 3 Sa 503/19

    Fristlose Kündigung - TÜV-Prüfer - Verdachtskündigung - Manipulation

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20

    Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18

    Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2022 - 3 Sa 440/19

    Außerordentliche Kündigung - Entwendung von Dieselkraftstoff - entbehrliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 3 Sa 293/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Alkoholkonsum - Widerklage -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2021 - 3 Sa 229/21

    Unzulässige Berufung - außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist -

  • LAG Köln, 22.11.2012 - 13 Sa 614/12

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Bauleiter wegen

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2012 - 3 Sa 170/12

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Vergünstigungen -

  • LAG Nürnberg, 11.05.2011 - 4 TaBV 56/10

    Außerordentliche Kündigung - schwerwiegende Vertragspflichtverletzung einer

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