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   BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04   

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https://dejure.org/2007,415
BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04 (https://dejure.org/2007,415)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2007 - X ZR 89/04 (https://dejure.org/2007,415)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2007 - X ZR 89/04 (https://dejure.org/2007,415)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung der gebotenen Gleichbehandlung aller Bieter in einem transparenten Vergabeverfahren; Ersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers aus culpa in contrahendo (c.i.c.) aufgrund der Verletzung des Vertrauens der Bieter auf Abwicklung des Vergabeverfahrens nach ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Schadenersatzanspruch eines Bieters: Verletzung eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses und Kausalität

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angebot ohne Erklärungen gemäß den Ausschreibungsunterlagen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b
    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu erbringende Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss bei Nichtangabe konkreter Subunternehmerleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Subunternehmer: Ausschluß des Angebots, wenn entgegen den Ausschreibungsunterlagen die hierzu geforderten Angaben fehlen

Besprechungen u.ä. (4)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    Angebotsausschluss im Falle fehlender Erklärungen

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotsausschluss bei fehlenden Subunternehmerangaben

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtliche Eignungsprüfung gilt auch für Subunternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Angaben zum Subunternehmereinsatz: Angebotsausschluss zwingend! (IBR 2008, 40)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 203
  • NZBau 2008, 137
  • BauR 2008, 572
  • VergabeR 2008, 69
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04
    Das Berufungsgericht ist weiter in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass der öffentliche Auftraggeber ein Angebot, das die in zumutbarer Weise vom Bieter "geforderten Erklärungen" (§ 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A in der bis 2006 geltenden Fassung, § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A Ausgabe 2006) nicht enthält, zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen hat (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOL/A), damit die gebotene Gleichbehandlung aller Bieter in einem transparenten Vergabeverfahren gewährleistet ist (BGHZ 154, 32, 45; BGHZ 159, 186, 192).

    Dies erfordert beispielsweise, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet und die ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert waren, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen; der Ausschlusstatbestand ist nicht erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot wegen fehlender Angaben im Ergebnis nicht mit anderen Angeboten verglichen werden kann (BGHZ 154, 32, 45; 159, 186, 192).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04
    Das Berufungsgericht ist weiter in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass der öffentliche Auftraggeber ein Angebot, das die in zumutbarer Weise vom Bieter "geforderten Erklärungen" (§ 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A in der bis 2006 geltenden Fassung, § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A Ausgabe 2006) nicht enthält, zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen hat (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOL/A), damit die gebotene Gleichbehandlung aller Bieter in einem transparenten Vergabeverfahren gewährleistet ist (BGHZ 154, 32, 45; BGHZ 159, 186, 192).

    Dies erfordert beispielsweise, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet und die ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert waren, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen; der Ausschlusstatbestand ist nicht erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot wegen fehlender Angaben im Ergebnis nicht mit anderen Angeboten verglichen werden kann (BGHZ 154, 32, 45; 159, 186, 192).

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden

    Auszug aus BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04
    An der zuletzt genannten Voraussetzung fehlt es, wenn das Angebot des Schadensersatz begehrenden Bieters zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen war (Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 85/97, NJW 1998, 3634 unter II.; Sen.Urt. v. 7.6.2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gehören zu den "Erklärungen" auch sonstige Erklärungen wie Angaben nach den Formblättern EFB-Preis (Sen.Urt. v. 7.6.2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617), die Vorlage von Mustern (Sen.Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06 zu § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A, BGHZ 169, 131), aber auch Angaben dazu, welche Leistungen der Bieter nicht selbst erbringen, sondern durch Nachunternehmer erbringen lassen will (Sen.Beschl. v. 16.3.2004 - X ZR 23/03, nicht im Druck veröffentlicht).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine Ersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers aus culpa in contrahendo (c.i.c.) nach der Rechtsprechung des Senats ihren Grund in der Verletzung des Vertrauens der Bieter oder Bewerber darauf hat, dass das Vergabeverfahren nach den einschlägigen Vorschriften des Vergaberechts abgewickelt wird (BGHZ 139, 280, 283; Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661; Sen.Urt. v. 1.8.2006 - X ZR 146/03, VergabeR 2007, 93).

    Eine solche ist immer dann gegeben, wenn sich die nachträgliche Erklärung nicht lediglich auf die inhaltliche Klärung eines an sich festgelegten Gebotes beschränkt (vgl. § 24 VOB/A, vgl. Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04
    Wie der Senat bereits entschieden hat, gehören zu den "Erklärungen" auch sonstige Erklärungen wie Angaben nach den Formblättern EFB-Preis (Sen.Urt. v. 7.6.2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617), die Vorlage von Mustern (Sen.Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06 zu § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A, BGHZ 169, 131), aber auch Angaben dazu, welche Leistungen der Bieter nicht selbst erbringen, sondern durch Nachunternehmer erbringen lassen will (Sen.Beschl. v. 16.3.2004 - X ZR 23/03, nicht im Druck veröffentlicht).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04
    Dabei setzt der geltend gemachte, auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch voraus, dass das Vergabeverfahren an einem Vergabefehler leidet, der Zuschlag einem Dritten tatsächlich erteilt worden ist und der Schadensersatz begehrende Bieter den Zuschlag hätte erhalten müssen (BGHZ 139, 259, 272; Sen.Urt. v. 5.11.2002 - X ZR 232/00, VergabeR 2003, 163; Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, VergabeR 2004, 480; Sen.Urt. v. 3.6.2004 - X ZR 30/03, VergabeR 2004, 813).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04
    Dabei setzt der geltend gemachte, auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch voraus, dass das Vergabeverfahren an einem Vergabefehler leidet, der Zuschlag einem Dritten tatsächlich erteilt worden ist und der Schadensersatz begehrende Bieter den Zuschlag hätte erhalten müssen (BGHZ 139, 259, 272; Sen.Urt. v. 5.11.2002 - X ZR 232/00, VergabeR 2003, 163; Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, VergabeR 2004, 480; Sen.Urt. v. 3.6.2004 - X ZR 30/03, VergabeR 2004, 813).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine Ersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers aus culpa in contrahendo (c.i.c.) nach der Rechtsprechung des Senats ihren Grund in der Verletzung des Vertrauens der Bieter oder Bewerber darauf hat, dass das Vergabeverfahren nach den einschlägigen Vorschriften des Vergaberechts abgewickelt wird (BGHZ 139, 280, 283; Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661; Sen.Urt. v. 1.8.2006 - X ZR 146/03, VergabeR 2007, 93).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 282/02

    Ansprüche des Bieters bei grundloser Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04
    Dabei setzt der geltend gemachte, auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch voraus, dass das Vergabeverfahren an einem Vergabefehler leidet, der Zuschlag einem Dritten tatsächlich erteilt worden ist und der Schadensersatz begehrende Bieter den Zuschlag hätte erhalten müssen (BGHZ 139, 259, 272; Sen.Urt. v. 5.11.2002 - X ZR 232/00, VergabeR 2003, 163; Sen.Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 282/02, VergabeR 2004, 480; Sen.Urt. v. 3.6.2004 - X ZR 30/03, VergabeR 2004, 813).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04
    An der zuletzt genannten Voraussetzung fehlt es, wenn das Angebot des Schadensersatz begehrenden Bieters zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen war (Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 85/97, NJW 1998, 3634 unter II.; Sen.Urt. v. 7.6.2005 - X ZR 19/02, VergabeR 2005, 617).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 30/03

    Anforderungen an die Überprüfbarkeit eines Angebots

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 146/03

    Begriff der echten Chance; Rechte eines Bieters bei Kenntnis von Fehlern der

  • BGH, 16.03.2004 - X ZR 23/03

    Ausschließung eines Angebots wegen unterlassener Angabe der von Nachunternehmern

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    An die Nichteinhaltung dieser Vorgabe ist regelmäßig die Sanktion des Angebotsausschlusses geknüpft (vgl. Sen.Urt. v. 24.5.2005 - X ZR 243/05, NZBau 2005, 594 m.w.N.; v. 18.9.2007 - X ZR 89/04, VergabeR 2008, 69).
  • OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17

    Vergabe von Bauleistungen; Widerspruch; Aufklärung; Ausschluss; Subvention;

    Zu den "Erklärungen" gehören auch sonstige Erklärungen wie Angaben nach den Formblättern EFB-Preis (vgl. BGH, Urt. v. 18. September 2007 - X ZR 89/04 -, juris Rn. 10).

    Nach der Rechtsprechung zur VOB/A 2006, auf die sich der Beklagte zur Stützung seiner Auffassung beruft, führte deshalb das Fehlen von verlangten Unterlagen oder ihre Widersprüchlichkeit regelmäßig zum (zwingenden) Angebotsausschluss (vgl. z. B. BGH, Urt. v. 18. September 2007 - X ZR 89/04 -, juris Rn. 9).

    Insofern liegt der Fall hier auch anders als in dem vom Bundesgerichtshof am 18. September 2007 - X ZR 89/04 - (juris) zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2006 entschiedenen Fall, wo keinerlei Angaben zu Nachunternehmern in Unterlagen gemacht wurden und die Bieterin in einem späteren Gespräch erklärte, den Rohbau selbst ausführen und im Übrigen vorwiegend Subunternehmer aus der Region einschalten zu wollen; sie sich mithin den Umfang der Einbeziehung von Nachunternehmern offen halten wollte, was die Gefahr der Manipulation und damit eines Eingriffs in die Wettbewerbsstellung der Bieter begründet.

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08

    Kein Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren ohne

    Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter ausgerichtetes Vergabeverfahren ist nur zu gewährleisten, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden (BGH, Urteil vom 18. September 2007 - X ZR 89/04, BauR 2008, 572 = NZBau 2008, 137; Urteil vom 24. Mai 2005 - X ZR 243/02, BauR 2005, 1620 = NZBau 2005, 594 = ZfBR 2005, 703; Beschluss vom 18. Mai 2004 - X ZB 7/04, BGHZ 159, 186, 192).
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