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   OLG Düsseldorf, 31.08.2000 - 6 W 33/00   

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https://dejure.org/2000,10697
OLG Düsseldorf, 31.08.2000 - 6 W 33/00 (https://dejure.org/2000,10697)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2000 - 6 W 33/00 (https://dejure.org/2000,10697)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2000 - 6 W 33/00 (https://dejure.org/2000,10697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AktG § 247 analog
    Feindliches Übernahmeangebot: Streitwert bei Antrag eines Aktionärs auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zwecks Unterlassung von Abwehrmaßnahmen und kurzfristiger Einberufung einer Hauptversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AktG § 247; ZPO § 3
    Streitwert für Anträge eines Aktionärs zur Anberaumung einer Hauptversammlung zwecks Abstimmung über ein Übernahmeangebot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 250
  • BB 2000, 1956
  • DB 2000, 2210
  • NZG 2000, 1078
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 8 U 216/07

    Beschlusszuständigkeit der Hauptversammlung bei Veräußerung von Geschäftsanteilen

    Vielmehr wird die sinngemäße Anwendung auch auf Fallgestaltungen befürwortet, in denen Aktionäre die Gesellschaft verpflichten wollen, zur Entscheidung über bestimmte Geschäftsvorfälle eine Hauptversammlung einzuberufen (vgl. OLG Düsseldorf, NZG 2000, 1078, 1079; Hüffer, a.a.O. § 247 Rdn. 3).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2007 - 5 U 34/07

    Aktiengesellschaft: Auslegung einer Konzernöffnungsklausel

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 3 ZPO, wobei in analoger Anwendung des § 247 AktG auch die Bedeutung der Sache für die Gesellschaft (vgl. dazu OLG Düsseldorf DB 2000, 2210, 2211 m.w.N.) und die Tatsache zu berücksichtigen war, dass nur vorläufiger Rechtsschutz bis zu einer Entscheidung der Hauptversammlung begehrt wird.
  • OLG Köln, 18.06.2001 - 16 Wx 1/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren

    Eine Rechtsmittelbelehrung ist vorliegend - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - gesetzlich nicht vorgeschrieben (vgl. Senat, Beschluss vom 29.05.2000 - 16 Wx 72/00 - ; BayObLG FamRZ 2000, 493; BayObLG NZM 2000, 295 = ZWE 2000, 131; OLG Celle OLGR 1999, 2, OLG Frankfurt OLGR 1998, 278; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 472 LS; kritisch Demharter FGPrax 1995, 217 unter Bezugnahme auf die zum Zivilprozess ergangene Entscheidung BverfG NJW 1995, 3173).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 6 W 214/11

    Streitwert der Anfechtungsklage eines Kleinaktionärs

    In die Ermessensentscheidung mit einzubeziehen ist also zunächst das Interesse der beiden Kläger, welches aber in der Regel - und so auch hier - nur maximal mit dem Kurswert ihrer Beteiligungen als Kleinaktionäre zu bemessen ist (Senat, Beschluss vom 31.08.2000 - 6 W 33/00 - = AG 2001, 267 f. = juris Rn 19 m.w.N.).
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