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   OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00   

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https://dejure.org/2000,6478
OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00 (https://dejure.org/2000,6478)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.11.2000 - 2 W 109/00 (https://dejure.org/2000,6478)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. November 2000 - 2 W 109/00 (https://dejure.org/2000,6478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sofortige weitere Beschwerde im Regelinsolvenzverfahren: Zulassung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs vor Anordnung einer Postsperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7 § 99
    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 147
  • NZI 2001, 4
  • NZI 2001, 8
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00
    Die sofortige weitere Beschwerde, mit der sich die Schuldnerin gegen die erneute Zurückweisung ihrer Beschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre durch das Landgericht wendet, nachdem der Senat mit Beschluss vom 11. September 2000 (2 W 87/00, veröffentlicht in ZInsO 2000, 557 = ZIP 2000, 1898) den zunächst ergangenen Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 14. August 2000 aufgehoben und zurückverwiesen hatte, ist nicht zuzulassen.
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2000 - 3 W 179/00

    Voraussetzungen einer Postsperre

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00
    Der Senat merkt insoweit aber vorsorglich an, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Regel lediglich einen Rechtsfehler im Einzelfall bedeutet, der ohnehin nicht geeignet ist, die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zu rechtfertigen; insofern kommt vielmehr die Möglichkeit einer Gegenvorstellung in Betracht, die dem Beschwerdegericht Gelegenheit zu einer Selbstkorrektur gibt (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 11 W 196/99; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. September 2000 - 3 W 179/00).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.1999 - 11 W 196/99

    Selbstkorrektur des letztinstanzlichen Fachgerichts auf Grund einer

    Auszug aus OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00
    Der Senat merkt insoweit aber vorsorglich an, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Regel lediglich einen Rechtsfehler im Einzelfall bedeutet, der ohnehin nicht geeignet ist, die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zu rechtfertigen; insofern kommt vielmehr die Möglichkeit einer Gegenvorstellung in Betracht, die dem Beschwerdegericht Gelegenheit zu einer Selbstkorrektur gibt (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 11 W 196/99; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. September 2000 - 3 W 179/00).
  • OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01

    Fall eines schwerwiegenden Verfahrensmangels im Zusammenhang mit der

    Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zu seinem früheren Beschluss vom 06.11.2000 (2 W 109/00, NZI 2001, 147 = Nds.…

    2001, 87 = OLG-Report 2001, 84), in dem er in Übereinstimmung mit dem OLG Zweibrücken (ZInsO 2000, 677) entschieden hat, dass Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör primär durch Gegenvorstellung gegenüber dem Beschwerdegericht geltend zu machen sind.

  • OLG Celle, 17.12.2001 - 2 W 133/01

    Insolvenzverfahren; Postsperre; Interessenabwägung; Beschwerde ;

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren nach § 99 InsO dann erfolgen kann, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat (vergl. OLG Celle, ZInsO 2001, 557= NJW-RR 2001, 635; OLG Celle, NZI 2001, 147 = Nds. Rpfl.
  • LG Bonn, 21.07.2009 - 6 T 210/09

    Postsperre, Begründungspflicht

    Die Anordnung einer Postsperre nach § 99 InsO kann erfolgen, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat (OLG Celle, ZIP 2000, 1898; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 627; OLG Celle, NZI 2001, 147; OLG Celle, ZIP 2001, 468; OLG Celle, ZIP 2002, 578; vgl. auch BGH, ZIP 2003, 1953).
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