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   LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01   

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https://dejure.org/2001,4056
LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01 (https://dejure.org/2001,4056)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01 (https://dejure.org/2001,4056)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 2 (4) Sa 208/01 (https://dejure.org/2001,4056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung, Masseforderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 113 BetrVG; § 55 InsO
    Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschließung, Masseforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzeröffnungsverfahren; Nachteilsausgleichsforderung bei einer Betriebsschließung; Masseforderung; Betriebsstilllegung; Geheimer Vorbehalt; Fortführung einer Betriebsabteilung; Kündigung; Wirksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 332
  • NZI 2002, 52
  • BB 2002, 1205
  • NZA-RR 2002, 248
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 29.06.2001 - 19 U 199/00

    Miet- und Pachtzinsansprüche keine Masseforderung bei "schwachem

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01
    (Vergl.: Spliedt, ZIP 2001 S.1941; gegen eine analoge Anwendung: OLG Köln 29.06.2001 - 19 U 199/00 ZIP 2001, S. 1422 mit Anmerkung von Eckert, EwiR 2001, S. 1011) Denn selbst bei einer analogen Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO fehlt es hier jedenfalls an der Voraussetzung, dass der streitige Anspruch eine Verbindlichkeit ist, die vom vorläufigen Insolvenzverwalter aufgrund der Ausübung der ihm eingeräumten Ermächtigung, allein für die Gesamtschuldnerin zu handeln, begründet worden ist.
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01
    Kommt es nach Beginn einer Betriebsstilllegung zu einem Betriebsübergang, weil ein Unternehmer unter Verschaffung von Know-how und Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft den ursprünglichen Betriebszweck weiter verfolgt, so kann dies zu Ansprüchen gegen den neuen Betriebsinhaber auf Einstellung der nicht übernommenen Belegschaftsteile führen (vergl. BAG vom 27.02.1997, 2 AZR 160/96, NZA 1997, S. 757 - 760).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01
    Aus dem vorgenannten Urteil des Bundesarbeitsgerichts sowie aus dem Urteil vom 23.08.1988 - 1 AZR 276/87 - NZA 1989 Seite 31 ergibt sich zudem auch, dass das Bundesarbeitsgericht den Tatbestand der Entlassung im Sinne des § 113 BetrVG nicht mit dem letzten Verlassen des Betriebsgeländes gleichsetzt, sondern unter diesen Begriff sowohl die arbeitgeberseitige als auch die Arbeitnehmerkündigung und den Aufhebungsvertrag subsumiert.
  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 150/89

    Nachteilsausgleichsanspruch im Konkurs

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01
    Für das Vorliegen eines solchen Anspruchs ist es ausreichend, wenn der Rechtsgrund für die Entstehung bereits vor Insolvenzeröffnung gelegt wurde, ob der Anspruch in diesem Zeitpunkt bereits fällig ist, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG vom 03.04.1990 - 1 AZR 150/89 - AP-Nr. 20 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 52/96

    Betriebsübergang bei Vertriebsunternehmen

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01
    Es reicht nicht aus, wenn der Erwerber mit einzelnen, bislang nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln erst einen Betrieb oder Betriebsteil gründet (vgl. BAG vom 13. November 1997 - 8 AZR 52/96 - EzA § 613 a BGB Nr. 166).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (4) Sa 208/01
    Damit steht fest, dass zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs die Prognose zutreffend war, dass die Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitnehmer und Unternehmer auf Dauer aufgehoben werden würde und mit Ablauf der Kündigungsfrist kein Beschäftigungsbedürfnis mehr bestehen würde (vgl. BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 167/00 - EzA Schnelldienst 2001 Nr. 13 S. 6).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Zutreffend hat das Berufungsgericht auch angenommen, daß § 55 Abs. 2 InsO für sich ausschließlich Rechtshandlungen eines vorläufigen Insolvenzverwalters betrifft, "auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist" (ebenso OLG Hamm NZI 2002, 162 f; LAG Köln NZI 2002, 332, 334; LG Karlsruhe DZWiR 2002, 215 f; AG Leipzig ZIP 2001, 1780 f; AG Neumünster ZIP 2002, 720 f; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 55 Rn. 222; Nerlich/Römermann/Andres, InsO § 55 Rn. 129; Hess/Weis/Wienberg, aaO § 55 Rn. 201; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 8. Aufl. Rn. 1553; Schwemer ZMR 2000, 348; Ringstmeier EWiR 2002, 113 f; vgl. Smid, aaO § 55 Rn. 42).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03

    Rang von Nachteilsausgleichsansprüchen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit in

    Es ist also dort darauf abzustellen, ob mit der Durchführung einer Betriebsänderung ohne den Versuch eines Interessenausgleichs der spätere Insolvenzschuldner vor Insolvenzeröffnung - dann: Insolvenzforderung - oder ob der endgültige Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung - dann: Masseverbindlichkeit - begonnen hat ( LAG Köln , Urt. v. 22.10.2001 - 2 Sa 31/01, ZInsO 2002, 545 = ZIP 2002, 1300; LAG Köln , Urt. v. 22.10.2001 - 2/4 Sa 208/01, LAGReport 2002, 106 = NZA-RR 2002, 248 = NZI 2002, 332).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04

    1. Beschränkung der Berufung auf den Hilfsantrag 2. Nachteilsausgleich als

    Es ist also dort darauf abzustellen, ob mit der Durchführung einer Betriebsänderung ohne den Versuch eines Interessenausgleichs der spätere Insolvenzschuldner vor Insolvenzeröffnung - dann: Insolvenzforderung - oder ob der endgültige Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung - dann: Masseverbindlichkeit - begonnen hat ( LAG Köln , Urt. v. 22.10.2001 - 2 Sa 31/01, ZInsO 2002, 545 = ZIP 2002, 1300; LAG Köln , Urt. v. 22.10.2001 - 2/4 Sa 208/01, LAGReport 2002, 106 = NZA-RR 2002, 248 = NZI 2002, 332).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1822/03
    Es ist also dort darauf abzustellen, ob mit der Durchführung einer Betriebsänderung ohne den Versuch eines Interessenausgleichs der spätere Insolvenzschuldner vor Insolvenzeröffnung - dann: Insolvenzforderung - oder ob der endgültige Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung - dann: Masseverbindlichkeit - begonnen hat ( LAG Köln, Urt. v. 22.10.2001 - 2 Sa 31/01 , ZInsO 2002, 545 = ZIP 2002, 1300; LAG Köln, Urt. v. 22.10.2001 - 2/4 Sa 208/01 , LAGReport 2002, 106 = NZA-RR 2002, 248 = NZI 2002, 332).
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