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   BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05   

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BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05 (https://dejure.org/2007,1030)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2007 - IX ZB 99/05 (https://dejure.org/2007,1030)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2007 - IX ZB 99/05 (https://dejure.org/2007,1030)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pfändung einer Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Lebensversicherung; Zuständiges Gericht für eine Entscheidung über die Reichweite der Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen; Versorgungsrenten von selbstständig berufstätigen Versicherungsnehmern als Arbeitseinkommen; ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Erstmaliger Vollstreckungsschutzantrag im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • zvi-online.de

    InsO § 4; ZPO § 765a
    Unbeachtlichkeit eines erst bei Rechtsbeschwerde des Insolvenzschuldners gestellten Vollstreckungsschutzantrags

  • Judicialis

    InsO § 4; ; ZPO § 765a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4; ZPO § 765a
    Vollstreckungsschutz im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckungsschutzantrag im Rechtsbeschwerdeverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Selbstständige und Freiberufler betroffen - Sind Berufsunfähigkeitsrenten pfändbar?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Private Altersvorsorge bei Selbstständigen doch nicht insolvenzsicher

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Insolvenz: Kein Pfändungsschutz für private Altersvorsorge von Selbständigen und Freiberuflern

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht Falle - Berufsunfähigkeitsrenten insolvenzsicher vereinbaren!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Selbstständige und Freiberufler betroffen - Sind Berufsunfähigkeitsrenten pfändbar?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Pfändungsschutz von Berufsunfähigkeitsrenten eines ehemals Selbstständigen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Forderungsvollstreckung - Kein Vollstreckungsschutz für Berufsunfähigkeits-Rente Selbstständiger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 668
  • MDR 2008, 287
  • NZI 2008, 95
  • FamRZ 2008, 258
  • WM 2008, 256
  • Rpfleger 2008, 152
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.06.1991 - VII R 54/90

    Die Pfändung einer privaten Kapitallebensversicherung unterliegt weder den

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Das Landgericht hat gemeint, auf einer privaten Lebensversicherung beruhende Renten ehemaliger Freiberufler oder Selbständiger seien im Einklang mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (NJW 1992, 527) als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b ZPO zu qualifizieren.

    Immerhin sprechen in Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 12. Juni 1991 - VII R 54/90, NJW 1992, 527) - der sich mit der Pfändung einer Kapitallebensversicherung befasst und sich entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts zur Pfändbarkeit einer privaten Altersversorgung Selbständiger nicht geäußert hat - eine Reihe weiterer Gesichtspunkte für die Verfassungsmäßigkeit der bisherigen gesetzlichen Regelung: Einmal erscheinen Selbständige auch heute noch in geringerem Maße schutzbedürftig, weil die mit der Ausübung ihrer Tätigkeit regelmäßig verknüpften höheren Erwerbschancen auch eine weitergehende vollstreckungsrechtliche Inanspruchnahme nahelegen.

  • OLG Frankfurt, 22.02.1995 - 23 U 158/94

    Versicherungsverträge mit Versorgungscharakter; Pfändungsschutz; Unsachliche

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Überwiegend wird angenommen, dass Versorgungsrenten von Versicherungsnehmern, die einen selbständigen Beruf ausgeübt haben, nicht als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b zu verstehen sind (OLG Frankfurt/Main VersR 1996, 614; LG Frankfurt/Oder Rpfleger 2002, 322 f; LG Braunschweig NJW-RR 1998, 1690; Stöber, Forderungspfändung 14. Aufl. Rn. 892; MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl. § 850 Rn. 39 ff; Musielak/Becker, ZPO 5. Aufl. § 850 Rn. 13; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 65. Aufl. § 850 Rn. 14; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 28. Aufl. § 850 Rn. 9; Hk-ZPO/Kemper, 2. Aufl. § 850 Rn. 17; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz Bd. I 3. Aufl. § 850 Rn. 16; Berner Rpfleger 1957, 193, 197).

    cc) Vor diesem Hintergrund können nur Versicherungsrenten solcher Personen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages entweder Beamte oder Arbeitnehmer waren oder in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis standen, Arbeitseinkommen gleichgestellt werden (OLG Frankfurt/Main VersR 1996, 614).

  • LG Braunschweig, 08.10.1997 - 8 T 566/97
    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Überwiegend wird angenommen, dass Versorgungsrenten von Versicherungsnehmern, die einen selbständigen Beruf ausgeübt haben, nicht als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b zu verstehen sind (OLG Frankfurt/Main VersR 1996, 614; LG Frankfurt/Oder Rpfleger 2002, 322 f; LG Braunschweig NJW-RR 1998, 1690; Stöber, Forderungspfändung 14. Aufl. Rn. 892; MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl. § 850 Rn. 39 ff; Musielak/Becker, ZPO 5. Aufl. § 850 Rn. 13; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 65. Aufl. § 850 Rn. 14; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 28. Aufl. § 850 Rn. 9; Hk-ZPO/Kemper, 2. Aufl. § 850 Rn. 17; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz Bd. I 3. Aufl. § 850 Rn. 16; Berner Rpfleger 1957, 193, 197).

    Fortlaufende Renteneinkünfte freiberuflich oder überhaupt nicht berufstätig gewesener Personen sind demgegenüber kein Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b ZPO (LG Braunschweig NJW-RR 1998, 1690).

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Die Rechtsbeschwerde ist danach zulässig, weil sie von dem Beschwerdegericht in seiner Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners (§ 793 ZPO) zugelassen wurde (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 169/04, ZVI 2007, 78; BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZIP 2006, 340).
  • BGH, 25.08.2004 - IXa ZB 271/03

    Pfändbarkeit von Ansprücheng egen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Zum anderen steht es Selbständigen frei (§ 7 SGB VI), durch Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung mit Pfändungsschutz ausgestattete (§ 54 Abs. 4 SGB I, §§ 850 ff ZPO) Versorgungsbezüge (vgl. BGH, Beschl. v. 25. August 2004 - IXa ZB 271/03, NJW 2004, 3771) zu erwerben.
  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 169/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Die Rechtsbeschwerde ist danach zulässig, weil sie von dem Beschwerdegericht in seiner Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners (§ 793 ZPO) zugelassen wurde (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 169/04, ZVI 2007, 78; BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZIP 2006, 340).
  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 9/85

    Pfändbarkeit und Abtretbarkeit von Ansprüchen eines Kassenzahnarztes gegen die

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Zwar erstreckt § 850 Abs. 2 letzter Halbsatz ZPO den Pfändungsschutz auf gewisse wiederkehrende Vergütungen einen selbständigen Beruf ausübender Personen (vgl. etwa BGHZ 96, 324).
  • LG Frankfurt/Oder, 29.08.2001 - 6 (a) T 174/00
    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Überwiegend wird angenommen, dass Versorgungsrenten von Versicherungsnehmern, die einen selbständigen Beruf ausgeübt haben, nicht als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b zu verstehen sind (OLG Frankfurt/Main VersR 1996, 614; LG Frankfurt/Oder Rpfleger 2002, 322 f; LG Braunschweig NJW-RR 1998, 1690; Stöber, Forderungspfändung 14. Aufl. Rn. 892; MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl. § 850 Rn. 39 ff; Musielak/Becker, ZPO 5. Aufl. § 850 Rn. 13; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 65. Aufl. § 850 Rn. 14; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 28. Aufl. § 850 Rn. 9; Hk-ZPO/Kemper, 2. Aufl. § 850 Rn. 17; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz Bd. I 3. Aufl. § 850 Rn. 16; Berner Rpfleger 1957, 193, 197).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 77/08

    Rechte des Schuldners gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters

    Die Rechtsbeschwerde ist danach zulässig, weil sie vom Beschwerdegericht in seiner Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners zugelassen worden ist (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZIP 2006, 340, 341 Rn. 5; v. 5. April 2006 - IX ZB 169/04, ZVI 2007, 78 Rn. 3 f; v. 6. Juli 2006 - IX ZB 220/04, KTS 2007, 353, v. 15. November 2007 aaO Rn. 7).

    Der Senat hat die Frage bisher offengelassen (BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - IX ZB 99/05, NZI 2008, 95, 97 Rn. 15).

  • BGH, 31.07.2013 - IX ZA 37/12

    Versagung der Restschuldbefreiung: Verletzung von Auskunfts- und

    b) Der angeführte Betrag aus dem Arbeitseinkommen des Schuldners gehörte, weil pfändbar, zur Masse (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 99/05, WM 2008, 256 Rn. 7).
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 5 V 1563/10

    Pfändbarkeit einer Berufsunfähigkeitsrente

    Der Antragsgegner weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass noch nicht abschließend geprüft worden sei, ob die zu den Gerichtsakten gereichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15. November 2007 [Aktenzeichen: IX ZB 99/05] im Streitfall einschlägig sei.

    Sollte der Antragsgegner - möglicherweise unter dem Eindruck einer von dem Antragsgegner zu den Gerichtsakten gereichten und in den Verwaltungsakten vermerkten Entscheidung [BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 99/05 - FamRZ 2008, S. 258] - annehmen wollen, dass die Berufsunfähigkeitsrente des Antragstellers (uneingeschränkt) pfändbar sei, ist dem entgegenzuhalten, dass die genannte Entscheidung diese Einschätzung nicht zu stützen vermag.

  • LG Dortmund, 29.07.2010 - 2 O 65/10

    Erfassung der Berufsunfähigkeitsrente eines schon bei Abschluss des

    - IX ZB 99/05 -, R + S 2008, 431 und ihm folgend das OLG Hamm mit Urteil vom 20.05.2009 - 20 U 135/08 -, VersR 2010, 100 ausgeführt haben, sind Renteneinkünfte aus einer privaten Berufsunfähigkeits(zusatz)rente - seien es Rückstände oder fortlaufende Renteneinkünfte - freiberuflich oder überhaupt nicht berufstätig gewesener Personen kein Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 b ZPO und damit im Rahmen dieser Vorschrift nicht unpfändbar.

    Diese auch vom IX Zivilsenat des BGH ersichtlich zugrunde gelegte Auffassung wird besonders deutlich im Beschluss vom 15.11.2007 - IX ZB 99/05 - unter II 3, wo der BGH ausführt, dass "die Rentenbezüge des Schuldners nicht als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b ZPO anzusehen sind und darum mangels eines denkbaren Pfändungsschutzes in vollem Umfang dem Insolvenzbeschlag unterliegen (§ 36 Abs. 1 Satz 2 InsO) "-insoweit nicht abgedruckt in R + S 2008, 431-.

  • LG Traunstein, 03.06.2010 - 4 T 259/10

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit der Berufsunfähigkeitsrente eines

    Mit Schreiben vom 28.03.2008 forderte der Insolvenzverwalter unter Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 15.11.2007 (IX ZB 99/05) den Versicherer auf, die monatliche tarifliche Leistung aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in voller Höhe an die Insolvenzmasse abzuführen, da diese nicht Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen genieße.

    Unter den Schutz des § 850 Abs. 3 fallen daher ausschließlich solche privaten Renten, die ein Ruhegehalt oder eine Hinterbliebenenversorgung nach Art des § 850 Abs. 2 ZPO ersetzen (vgl. BGH vom 15.11.2007, IX ZB 99/05).

  • LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17

    Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten eines Schuldners hinsichtlich

    Der angeführte Betrag aus dem Arbeitseinkommen des Schuldners gehörte, weil pfändbar, zur Masse (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 99/05, WM 2008, 256 Rn. 7).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 634/07

    Rechtmäßigkeit eines Anfechtungsbescheids und Duldungsbescheids bei Zahlungen von

    Das Gleiche gilt letztlich auch hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsrente des Vaters der Klin. Berufsunfähigkeitsrenten waren in den Streitjahren allerdings nicht per se unpfändbar, sondern nur, soweit es sich um Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 Abs. 3 lit. b ZPO handelte, was wiederum nach der Rechtsprechung des BGH nur dann der Fall war, wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages entweder Beamter oder Arbeitnehmer war oder in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis stand (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - IX ZB 99/05, WM 2008, 256).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 632/07

    Rechtmäßigkeit eines Anfechtungsbescheids und Duldungsbescheids bei Zahlungen von

    Das Gleiche gilt letztlich auch hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsrente des Vaters der Klin. Berufsunfähigkeitsrenten waren in den Streitjahren allerdings nicht per se unpfändbar, sondern nur, soweit es sich um Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 Abs. 3 lit. b ZPO handelte, was wiederum nach der Rechtsprechung des BGH nur dann der Fall war, wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages entweder Beamter oder Arbeitnehmer war oder in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis stand (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - IX ZB 99/05, WM 2008, 256).
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