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AG Bremen, 10.11.2011 - 317 IK 39/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Zustimmungsersetzung zum Schuldenbereinigungsplan bei fingierten Forderungen
Papierfundstellen
- NZI 2011, 950
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.10.2013 - IX ZB 97/12
Schuldenbereinigungsplanverfahren: Zulässigkeit der Vorlage eines Nullplans; …
aa) Der Gefahr, dass Gläubiger mehrheitlich für den Plan stimmen, denen es nicht um die Befriedigung ihrer eigenen Forderungen, sondern um die Erzwingung einer Restschuldbefreiung zum Nulltarif geht (…vgl. Ott/Vuia, aaO Rn. 20) wird dadurch begegnet, dass die Zustimmung eines Gläubigers, der Tatsachen glaubhaft macht, aus denen sich ernsthafte Zweifel ergeben, ob eine vom Schuldner angegebene Forderung besteht, nicht nach § 309 Abs. 3 Satz 1 InsO und auch dann nicht ersetzt werden kann, wenn davon abhängt, ob die Kopf- und Summenmehrheit der zustimmenden Gläubiger erreicht wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2004, aaO; AG Bremen, NZI 2011, 950).