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   OLG München, 28.04.2014 - 31 Wx 5/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8584
OLG München, 28.04.2014 - 31 Wx 5/14 (https://dejure.org/2014,8584)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2014 - 31 Wx 5/14 (https://dejure.org/2014,8584)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2014 - 31 Wx 5/14 (https://dejure.org/2014,8584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Nachlassinsolvenzverwalters im Hinblick auf insolvenzfreies Vermögen zu Lebzeiten des Schuldners

  • zvi-online.de

    BGB § 1981; InsO § 80
    Kein Recht des Nachlassinsolvenzverwalters zur Beantragung einer Nachlassverwaltung hinsichtlich des insolvenzfreien Vermögens des verstorbenen Schuldners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1981; InsO § 80
    Rechtsstellung des Nachlassinsolvenzverwalters hinsichtlich zu Lebzeiten des Schuldners insolvenzfreien Vermögens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Insovenzverwalter ist nicht zur Nachlassverwaltung hinsichtlich des zu Lebzeiten des Schuldners insolvenzfreien Vermögens befugt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 527
  • FamRZ 2014, 1735
  • Rpfleger 2014, 600
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2013 - IX ZR 3/13

    Tod des Insolvenzschuldners: Anspruchsgegner für einen Anspruch eines

    Auszug aus OLG München, 28.04.2014 - 31 Wx 5/14
    c) Zur Masse gehört auch nach der Überleitung in das Nachlassinsolvenzverfahren nur das zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dem Erbfall erworbene pfändbare Vermögen des Erblassers (h.M., vgl. BGH ZIP 2014, 137 m.w.N.; MünchKommInsO/Siegmann 2. Aufl. 2008 Vor §§ 315-331 Rn. 3 m.w.N zum Meinungsstand).

    Sie ist die Kehrseite der Trennung zwischen dem Nachlass und dem Eigenvermögen des Erben und ist keine Ersatzregelung, welche den Anwendungsbereich des § 38 InsO vom Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung auf den des Todes des Insolvenzschuldners erstreckt (vgl. BGH ZIP 2014, 137/138; MünchKommInsO/Siegmann vor §§ 315-331 Rn. 3 a).

    Die vom Beschwerdeführer aufgeworfenen rechtlichen Fragen sind durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.9.2013 (ZIP 2014, 137) geklärt.

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus OLG München, 28.04.2014 - 31 Wx 5/14
    Das bisherige Insolvenzverfahren nimmt ohne Unterbrechung seinen Fortgang mit dem Erben als neuen Schuldner (BGHZ 157, 350/354).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 62/05

    Überleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Nachlassinsolvenzverfahren

    Auszug aus OLG München, 28.04.2014 - 31 Wx 5/14
    Das gilt sowohl für das Regelinsolvenzverfahren als auch für das Verbraucherinsolvenzverfahren (vgl. BGHZ 175, 307).
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