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BayObLG, 03.08.1998 - 2Z BR 72/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Beteiligung; Wohnungseigentumsverfahren; Verwirkung; Unterlassungsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242
Verwirken eines geltend gemachten Unterlassungsanspruchs, das in der Teilungserklärung als "Bodenraum" bezeichnete Dachgeschoss als Wohnung zu nutzen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erlangen - 5 UR II 26/97
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 10542/97
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 7247/98
- BayObLG, 03.08.1998 - 2Z BR 72/98
- BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 74/99
Papierfundstellen
- NZM 1998, 966
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 119/89
Materielle Beteiligung sämtlicher Wohnungseigentümer an allen Verfahren in …
Auszug aus BayObLG, 03.08.1998 - 2Z BR 72/98
Einer der Fälle, in denen die Beteiligung aller Wohnungseigentümer nicht erforderlich ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 660 f.), liegt offensichtlich nicht vor.
- BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
Dem angefochtenen Eigentümerbeschluss steht weder das Schikaneverbot (BayObLG ZWE 2000, 216) noch § 242 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung (BayObLG NZM 1998, 966/967; 1999, 866) noch der Umstand entgegen, dass andere Wohnungseigentümer, deren Wohnungseigentum sich unmittelbar unter den jeweiligen Dachgeschossräumen befindet, ihr Speicherabteil weiterhin unbeanstandet zu Wohnzwecken nutzen (z.B. BayObLG NZM 1999, 85; 2001, 137). - BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99
Auslegung einer Teilungserklärung
Es genügt, daß er bei objektiver Beurteilung davon hätte Kenntnis nehmen können (BGHZ 67, 56, 68; BayObLG, NZM 1998, 966, 967). - BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99
Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter
Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Verpflichtete nach dem Verhalten der Anspruchsberechtigten mit der Geltendmachung der Ansprüche nicht mehr zu rechnen brauchte und sich daher darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat (BayObLG NZM 1998, 966/967). - BayObLG, 22.01.2004 - 2Z BR 229/03
Nutzungsbestimmung durch Teilungserklärung - Verwirkung des Unterlassungsanspruch …
Das Umstandsmoment setzt voraus, dass der Verpflichtete nach dem Verhalten des Anspruchsberechtigten mit der Geltendmachung der Ansprüche nicht mehr zu rechnen brauchte und sich daher darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, somit ein Vertrauenstatbestand für ihn geschaffen wurde (BayObLG NZM 1998, 966).