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   OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 3 Wx 393/98   

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https://dejure.org/1998,5160
OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 3 Wx 393/98 (https://dejure.org/1998,5160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.1998 - 3 Wx 393/98 (https://dejure.org/1998,5160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 1998 - 3 Wx 393/98 (https://dejure.org/1998,5160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalter; faktischer Verwalter; Entlastung; Beschlußunfähigkeit; Eigentümerversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 3 § 4 S. 2 § 5
    Entlastung eines als faktischer Verwalter tätigen Wohnungseigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Neuss - 27 11 238/97
  • LG Düsseldorf - 19 T 148/98
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 3 Wx 393/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 269
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 3 Wx 393/98
    Es ist indes - so ebenfalls zutreffend das Landgericht - anerkannt, dass § 25 Abs. 3 WEG nicht anzuwenden ist, wenn die Hälfte der Anteile oder mehr gemäß § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (BayObLG NJW-RR 1993, 206, 207; vgl. auch Senatsbeschluss - 3 Wx 162/98 - vom 9.10.1998).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.1998 - 3 Wx 162/98

    Wiederholung einer Eigentümerversammlung wegen Beschlußunfähigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 3 Wx 393/98
    Es ist indes - so ebenfalls zutreffend das Landgericht - anerkannt, dass § 25 Abs. 3 WEG nicht anzuwenden ist, wenn die Hälfte der Anteile oder mehr gemäß § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (BayObLG NJW-RR 1993, 206, 207; vgl. auch Senatsbeschluss - 3 Wx 162/98 - vom 9.10.1998).
  • BayObLG, 03.09.1998 - 2Z BR 113/98

    Billigung einer baulichen Veränderung nach Ausführung der Baumaßnahme durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 3 Wx 393/98
    Der WEG -Verwalter kann vielmehr nach § 256 ZPO in entsprechender Anwendung gerichtliche Feststellung beantragen, wenn sich die Eigentümer konkreter Ansprüche gegen den Verwalter berühmen (Senat FG-Prax 1998, 219).
  • AG Frankfurt/Main, 05.07.1991 - 65 UR II 308/90

    Insichgeschäft; Wohnungseigentümerbeschluß; Mehrheitsbeschluß; Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 3 Wx 393/98
    Da der 503/1000 Miteigentumsanteile repräsentierende Beteiligte zu 2. als (faktischer) Verwalter und Wohnungseigentümer nach der insoweit zutreffenden Auffassung der Kammer von der Abstimmung über seine Entlastung ausgeschlossen war (§ 25 Abs. 5 WEG ; BayObLG, Rpfleger 1979, 66; AG Frankfurt NJW-RR 1992, 86 ), war die so definierte beschlussfähige Mehrheit an sich nicht erreicht.
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    1b Z 14/88">NJW-RR 1989, 840, 841; KG, NJW-RR 1987, 79, 80; 1993, 404; OLG Celle, OLGZ 1983, 177, 179; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1989, 60; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 269; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 122; Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., § 28 Rdn. 31; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 438).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des

    Insoweit ist allerdings die im Vorlagebeschluß herangezogene Divergenz zur Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Schleswig (ZMR 2002, 382, 384) - wie im übrigen auch weiterer Oberlandesgerichte (vgl. etwa KG, NJW-RR 1997, 79, 80; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 269, 270) - nicht mehr maßgeblich, weil der Senat über die betreffende Rechtsfrage inzwischen mit dem Beschluß vom 17. Juli 2003 (V ZB 11/03, zur Veröffentlichung - auch in BGHZ - vorgesehen) entschieden hat.
  • OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 138/01

    Wohnungseigentumsverfahren auf Ungültigerklärung von Beschlüssen: Anforderungen

    Eine Ausnahme von dem Quorum des § 25 Abs. 3 WEG, der nicht anwendbar sein soll, wenn die Hälfte oder mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile gemäß § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (BayObLG NJW-RR 1993, 206; KG NJW-RR 1994, 659; OLG Düsseldorf NZM 1999, 269; Merle, aaO., § 25 Rdnr. 80), kommt vorliegend bei dem unter der Hälfte liegenden Anteil des Antragstellerin nicht in Betracht.
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03

    Ermächtigung des Verwalters zur individuellen Festsetzung der Instandhaltungs-

    Denn abweichend entscheiden hätte er in dieser Sache im Hinblick auf gegenteilige Beschlüsse anderer Oberlandesgerichte (vgl. z.B. OLG Frankfurt OLGZ 1989, 60; OLG Düsseldorf NZM 1999, 269) nicht können (§ 28 Abs. 2 FGG).
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