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   BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99   

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https://dejure.org/1999,6947
BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99 (https://dejure.org/1999,6947)
BayObLG, Entscheidung vom 19.08.1999 - 2Z BR 44/99 (https://dejure.org/1999,6947)
BayObLG, Entscheidung vom 19. August 1999 - 2Z BR 44/99 (https://dejure.org/1999,6947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungspflichtigkeit einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft; Umfang der Rechte und Pflichten eines Wohneigentums-Verwalters; Anlegen einer Grünstreifenbegrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 168; WEG § 22 Abs. 1, § 25 Abs. 5
    Erlöschen einer vom Verwalter im Namen der Wohnungseigentümer erteilten Verfahrensvollmacht nach dessen Abberufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 965/97
  • LG München I - 1 T 13098/98
  • BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 291
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99
    Die in jeder Hinsicht abdingbare Vorschrift des § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1989, 437/438 und BayObLG WuM 1997, 700 , jeweils m.w.N.; Staudinger/Bub BGB 12.Aufl. § 22 WEG Rn. 8 11) ist hier abbedungen worden.

    Der Eigentümerbeschluß ist vielmehr dann für ungültig zu erklären, wenn für die bauliche Veränderung keine sachlichen Gründe vorliegen oder andere Wohnungseigentümer durch sie unbillig benachteiligt werden (BayObLGZ 1989, 437/439 f-. = NJW-RR 1990, 209).

  • BayObLG, 25.09.1997 - 2Z BR 79/97

    Bestimmtheit des Antrags auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses -

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99
    b) Zutreffend hat das Landgericht angenommen, daß die am 6.10,.1997 beschlossene Umgestaltung des Grundstücks vor dem Haus B, die einerseits eine Pflasterung von Teilen des bisherigen Grünstreifens und andererseits die Einbeziehung von derzeit mit einem Pflaster- oder Plattenbelag versehenen Teilflächen in den Grünstreifen vorsieht, eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG WuM 1997, 700 m.w.N.).

    Die in jeder Hinsicht abdingbare Vorschrift des § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1989, 437/438 und BayObLG WuM 1997, 700 , jeweils m.w.N.; Staudinger/Bub BGB 12.Aufl. § 22 WEG Rn. 8 11) ist hier abbedungen worden.

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99
    Damit war sie auch berechtigt, im vorliegenden Beschlußanfechtungsverfahren einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer zu beauftragen (BGHZ 122, 327/331; BayObLGZ 1988, 287/289 f.).
  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99
    Damit war sie auch berechtigt, im vorliegenden Beschlußanfechtungsverfahren einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer zu beauftragen (BGHZ 122, 327/331; BayObLGZ 1988, 287/289 f.).
  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99
    Es kann offenbleiben, inwieweit die Genehmigung einer baulichen Veränderung als Rechtsgeschäft im Sinn von § 25 Abs. 5 WEG anzusehen ist (vgl. BayObLGZ 1974, 269/273).
  • BayObLG, 22.05.1997 - 2Z BR 15/97

    Nutzungsänderung von Sondereigentum - Kein Ausschluß des betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99
    Allein der Umstand, daß die Firma D-P ein erhebliches Interesse an der geplanten Änderung hat, schließt sie nicht von der Beschlußfassung aus (vgl. BayObLG WuM 1997, 565/566; Bärmann/ Merle WEG 7.Aufl. § 25 Rn. 137).
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03

    Voraussetzungen für einen Stimmrechtsausschluss bei begünstigender Baumaßnahme -

    Der Senat hält deshalb an seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1974, 269/273), nach der der betroffene Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung über die Genehmigung baulicher Veränderungen ausgeschlossen ist, nicht mehr fest (offengelassen in BayObLG NZM 2000, 291 f.; siehe auch BayObLG WE 1998, 75 f. zur Nutzungsänderung).
  • KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07

    Wohnungseigentum: Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Antragsgegner im

    Ist der Verwalter berechtigt, die Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich in allen Angelegenheiten der Verwaltung zu vertreten, so hat er in Verfahren, die ein Wohnungseigentümer gegen die übrigen anstrengt, Verfahrensvollmacht für die Antragsgegner (Niedenführ in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Auflage, § 27 Rdnrn. 88 und 90; BayObLG NZM 2000, 291 Rdnr. 22 nach juris; BayObLG NZM 2001, 959 f.).

    Daran anknüpfend ist der Verwalter befugt, in einem solchen Verfahren, eventuell mit dem Inhalt einer Beschlussanfechtung, einen Rechtsanwalt zur Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer einzuschalten (OLG Frankfurt ZWE 2006, 250 Rdnr. 12 nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Schulze a.a.O., § 27 Rdnr. 45; OLG München Der Wohnungseigentümer 2006, 71 Rdnr. 6 nach juris; BayObLG NZM 2000, 291 Rdnr. 22 nach juris).

    Denn eine von der früheren Verwalterin im Namen der Wohnungseigentümer erteilte Verfahrensvollmacht erlischt durch ihre Abberufung nicht (BayObLG NZM 2000, 291 Rdnr. 22 nach juris; Bärmann/Pick, WEG, 17. Auflage, § 27 Rdnr. 39).

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