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   BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 133/99   

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https://dejure.org/1999,5509
BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 133/99 (https://dejure.org/1999,5509)
BayObLG, Entscheidung vom 15.09.1999 - 2Z BR 133/99 (https://dejure.org/1999,5509)
BayObLG, Entscheidung vom 15. September 1999 - 2Z BR 133/99 (https://dejure.org/1999,5509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung aus einem im Wohnungseigentumsverfahren erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluß; Auswirkungen der Erteilung einer Vollstreckungsklausel and den Rechtsnachfolger des Gläubiger auf die Zulässigkeit des Vollstreckungsabwehrantrags; Beschränkung des Antrags ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung des Vollstreckungsabwehrantrags gegenüber den Rechtsnachfolger des Gläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 304
  • ZMR 2000, 44
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 133/99
    Zwar haben die Vorinstanzen verkannt, daß die Einschränkung des § 767 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht gilt, wenn sich der Schuldner gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß wendet (vgl. BGH NJW 1986, 2243 f.; NJW 1994, 3292 f.; OLG Nürnberg JBüro 1965, 314; Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 104 Rn. 14; Zöller/Herget §§ 103, 104 Rn. 21 Stichwort, ("Vollstreckungsgegenklage").
  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der

    Auszug aus BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 133/99
    Zwar haben die Vorinstanzen verkannt, daß die Einschränkung des § 767 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht gilt, wenn sich der Schuldner gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß wendet (vgl. BGH NJW 1986, 2243 f.; NJW 1994, 3292 f.; OLG Nürnberg JBüro 1965, 314; Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 104 Rn. 14; Zöller/Herget §§ 103, 104 Rn. 21 Stichwort, ("Vollstreckungsgegenklage").
  • OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05

    Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und Aufrechnung mit einem

    § 767 ZPO findet auf die Zwangsvollstreckung aus einem im Wohnungseigentumsverfahren erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss entsprechende Anwendung; die Einschränkung des ZPO § 767 Abs. 2 gilt hier aber grundsätzlich nicht (vgl. BGH NJW 1986, 2243; NJW 1994, 3292; BayObLG NZM 2000, 304 = ZMR 2000, 44), weil im Kostenfestsetzungsverfahren streitige Einwendungen des Schuldners nicht berücksichtigt werden können.
  • BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 83/04

    Anforderungen an die Eindeutigkeit eines Vollstreckungstitels

    Die Vorschrift ist zwar auch für Titel im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren entsprechend anwendbar, deren Abs. 2 allerdings nicht für Anträge, die sich gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse richten (BayObLG NJW-RR 1990, 26; NZM 2000, 304).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 20 W 87/06

    Wohnungseigentumsverfahren: Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einem

    § 767 Abs. 2 ZPO ist in diesem Zusammenhang vorliegend allerdings nicht anwendbar, weil dieser für Vollstreckungsabwehranträge im Hinblick auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse grundsätzlich nicht gilt (vgl. Zöller/Herget, a.a.O., § 767 Rz. 20; § 104 Rz. 21, Stichwort "Vollstreckungsgegenklage"; zum Wohnungseigentumsverfahren: Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 45 Rz. 87; BayObLG ZMR 2000, 44; ZMR 2004, 926).
  • OLG Nürnberg, 18.06.2001 - 6 W 1779/01

    Wohnungseigentum - selbständiges Beweisverfahren durch Verwalter in eigenem Namen

    Der neue Verwalter könnte allerdings, ebenso wie die Eigentümergemeinschaft, als Antragsteller in das Verfahren eintreten (entsprechend § 263 ZPO; vgl. BayObLG ZMR 2000, 44; 111).
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