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   LG Frankfurt/Main, 30.06.2000 - 2/17 S 340/99, 2-17 S 340/99   

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https://dejure.org/2000,11690
LG Frankfurt/Main, 30.06.2000 - 2/17 S 340/99, 2-17 S 340/99 (https://dejure.org/2000,11690)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.06.2000 - 2/17 S 340/99, 2-17 S 340/99 (https://dejure.org/2000,11690)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 2/17 S 340/99, 2-17 S 340/99 (https://dejure.org/2000,11690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen; Endrenovierung; Formularmietvertrag; Klausel; Schadensersatzanspruch; Differenzberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 372
  • NZM 2001, 191
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 09.06.2005 - 8 U 211/04

    Wohnraummiete: Grenze der geschmacklichen Ausgestaltung der Mieträume durch den

    Diese auch von Schmidt-Futterer (a.a.O. § 538, Rdnr.335) und dem Landgericht Frankfurt (NZM 2001, 191) vertretene Rechtsauffassung unterstellt, dass der Vermieter die Wohnung vor einer Weitervermietung ohnehin hätte renovieren müssen.
  • LG Berlin, 29.01.2002 - 64 S 312/01
    Denn insoweit dringen die Beklagten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des LG Frankfurt (WM 2000, 545 = NJW-RR 2001, 372 = NZM 2001, 191-192) mit dem Argument durch, dass durch ihre unsachgemäßen Arbeiten kein zusätzlicher Schaden entstanden sei, weil Fenster und Türen wegen des desolaten Zustandes, der bereits bei Abschluss des Mietvertrages bzw. Übergabe der Mietsache an sie bestand, von der Klägerin zuvor hätten instand gesetzt werden müssen, weshalb ein messbarer Schaden nicht entstanden bzw. nicht dargelegt sei.
  • AG Hannover, 24.10.2001 - 512 C 14912/00

    Zulässigkeit der Überwälzung laufender Schönheitsreparaturen mit einer

    Nach ersichtlich allgemeiner Ansicht der Rechtsprechung ist die Kombination der Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen mit einer Endrenovierungspflicht unzulässig, da sie zu einer Doppelbelastung für den Mieter führt (vgl. NJW-RR 1998, Seite 1310, Landgericht Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2000, 2/17 S 340/99), so dass die Regel des § 536 BGB gilt.
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