Weitere Entscheidung unten: KG, 13.10.2005

Rechtsprechung
   BayObLG, 15.09.2004 - 2Z BR 145/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7144
BayObLG, 15.09.2004 - 2Z BR 145/04 (https://dejure.org/2004,7144)
BayObLG, Entscheidung vom 15.09.2004 - 2Z BR 145/04 (https://dejure.org/2004,7144)
BayObLG, Entscheidung vom 15. September 2004 - 2Z BR 145/04 (https://dejure.org/2004,7144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    HeizkostenV § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeizkostenV § 9
    Schätzung der mittleren Warmwassertemperatur nach Heizkostenverordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufteilung der Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser in einer Wohneigentumsanlage; Ermittlung der maßgeblichen Schätzgrundlagen zur Schätzung der mittleren Temperatur des Warmwassers; Pauschaler Ansatz der an der Heizung eingestellten Temperatur und der ...

Besprechungen u.ä.

  • bethgeundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Darf man bei verbundenen Anlagen generell eine Warmwassertemperatur von 60°C schätzen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 950
  • ZMR 2005, 137
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 06.03.2006 - 34 Wx 75/05

    Schätzgrundlage für mittlere Temperatur des Warmwassers - keine Plausibilität bei

    Die fehlende Plausibilität kann sich auch daraus ergeben, dass nach dem berechneten Energieverbrauch für das Warmwasser keine ausreichende Menge für die erfolgte Beheizung mehr übrig bleibt (Anschluss an BayObLG Beschluss vom 15.9.2004, 2Z BR 145/04 = WuM 2004, 679).

    Der gegen diesen Beschluss gerichteten sofortigen weiteren Beschwerde der Antragstellerin hat das Bayerische Oberste Landesgericht am 15.9.2004 (2Z BR 145/04 = WuM 2004, 679) stattgegeben, indem es die landgerichtliche Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, zurückverwiesen hat.

    a) Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15.9.2004 (WuM 2004, 679) hatte für das weitere Verfahren bindend (vgl. § 563 Abs. 2 ZPO) vorgegeben, mangels Messung der mittleren Temperatur des Warmwassers eine geeignete Schätzgrundlage zu ermitteln (§ 12 FGG; vgl. § 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 HeizkostenV).

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Rechtsprechung
   KG, 13.10.2005 - 24 W 169/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5618
KG, 13.10.2005 - 24 W 169/05 (https://dejure.org/2005,5618)
KG, Entscheidung vom 13.10.2005 - 24 W 169/05 (https://dejure.org/2005,5618)
KG, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 24 W 169/05 (https://dejure.org/2005,5618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit des Fortgangs des Beschlussanfechtungsverfahrens von Einzahlung eines Kostenvorschusses

  • Judicialis

    KostO § 8 Abs. 2; ; KostO § 8 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 8 Abs. 2 Satz 2; ; KostO § 8 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 14 Abs. 5; ; WEG § 23; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    KostO § 8 § 14 Abs. 5; WEG § 23 Abs. 4
    Wohnungseigentumsrecht: Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens nicht von der Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig

  • ibr-online

    Beschlussanfechtung ohne Kostenvorschuss?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1682
  • NZM 2005, 950
  • FGPrax 2006, 7
  • ZMR 2005, 65
  • ZMR 2006, 65
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    Im alten Recht nach dem FGG war in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Zustellung von Beschlussanfechtungsklagen nicht von der Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses abhängig gemacht werden durfte, da ein Ausnahmefall des § 12 Abs. 2 GKG vorliege (so die damals herrschende Meinung, vgl. KG ZMR 2006, 65 mwN; Staudinger/Wenzel, WEG (2005), § 48 RN 6).
  • OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05

    Wohnungseigentumsrechtliches Verfahren: Zustellung der Antragsschrift vor Eingang

    Daß nach - nicht unbestrittener - Ansicht der Verfahrensfortgang bei Beschlussanfechtungsverfahren nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden darf, wird mit der dort bestehenden Besonderheit begründet, daß es bei einem Ruhen des Verfahrens wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses in der Hand des Anfechtenden läge, durch Nichtzahlung die Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses beliebig lang in der Schwebe zu halten, was nicht mit dem schützenswerten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer zu vereinbaren wäre, alsbald Klarheit darüber zu erhalten, ob ein Eigentümerbeschluß wirksam bleibt (vgl. etwa BayObLGZ 2000, S. 340 ff., 343; OLG Köln, ZMR 2001, S. 661 ff., 662; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 246 f., 247; KG, NZM 2005, S. 950; Wenzel, a.a.O., Rdn. 6 zu § 48).
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