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   BGH, 10.08.2006 - I ZB 135/05   

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BGH, 10.08.2006 - I ZB 135/05 (https://dejure.org/2006,1138)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2006 - I ZB 135/05 (https://dejure.org/2006,1138)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2006 - I ZB 135/05 (https://dejure.org/2006,1138)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts; Erstreckung des Vermieterpfandrechts auf alle in der Wohnung befindlichen Gegenstände

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Räumung und Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts; Berliner Räumung; Vorschüsse für Gerichtsvollzieher

  • Judicialis

    ZPO § 855

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 855
    Vollstreckung eines Räumungstitels bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts durch den Vollstreckungsgläubiger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung: Beschränkung auf Wohnungsherausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorrang des Vermieterpfandrechts bei Räumungsvollstreckung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Berliner Räumung" - Mieter müssen Wohnung räumen, Vermieterin pfändet ihre Habe

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Erneute Bestätigung der sog. Räumungsvollstreckung nach dem "Berliner Modell"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Zwangsräumung kann das Vermieterpfandrecht die Kosten für den Abtransport des Mieterinventars ersparen - Wohnungsräumungen werden billiger - BGH bestätigt "Berliner Räumung"

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Räumungsvollstreckung - Räumung einer Wohnung bleibt kostengünstig

  • fernuni-hagen.de (Entscheidungsanmerkung)

    BGH macht Räumungsvollstreckung des Vermieters praktikabel

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 11.10.2006)

    Kostensparen bei Zwangsräumung // Vermieterpfandrecht spart Kosten des Abtransportes von Mieterinventar bei Zwangsräumung einer Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Räumung: Kein Kostenvorschuss für Transportunternehmen bei Vermieterpfandrecht! (IMR 2006, 1074)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3273
  • MDR 2007, 238
  • NZM 2006, 817
  • ZMR 2006, 917
  • WM 2006, 2141
  • Rpfleger 2006, 663
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 45/05

    Räumung der Wohnung bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts

    Auszug aus BGH, 10.08.2006 - I ZB 135/05
    Zur Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 17.11.2005 - I ZB 45/05, NZM 2006, 149).

    Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden, dass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken kann, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht (BGH, Beschl. v. 17.11.2005 - I ZB 45/05, NZM 2006, 149 = WuM 2006, 50 = Grundeigentum 2006, 110 = Rpfleger 2006, 143 = ZMR 2006, 199; zustimmend Kellner, Grundeigentum 2006, 95, 96; Körner, ZMR 2006, 201; ablehnend Flatow, NJW 2006, 1396; Seip, DGVZ 2006, 24).

    Auch hierüber haben bei Streit der Parteien die Gerichte und nicht die Vollstreckungsorgane zu entscheiden (BGH NZM 2006, 149 Tz 14).

    Schutzwürdige Belange des Vollstreckungsschuldners werden nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen ist, wenn ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht wird (BGH NZM 2006, 149 Tz 15/16).

    Er benötigt daher, wenn er sein Vermieterpfandrecht durch Beschränkung des Vollstreckungsauftrags aus dem Räumungstitel ausübt, keinen Vollstreckungstitel hinsichtlich der Gegenstände in der zu räumenden Wohnung (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 885 Rdn. 20; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 885 Rdn. 29; Hk-ZPO/Pukall, § 885 Rdn. 16; a.A. Flatow, NJW 2006, 1396, 1397).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer

    Sie berechtigt ihn dagegen nicht, den Schuldner daran zu hindern, Sachen aus den Räumen zu entfernen, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind (BGH, Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273 Rn. 13).
  • BGH, 13.08.2009 - I ZB 91/08

    Zulässigkeit einer Erinnerung nach § 766 Zivilprozessordnung ( ZPO ) aufgrund

    Auch hierüber haben bei Streit der Parteien die Gerichte und nicht die Vollstreckungsorgane zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 10.8.2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273 Tz. 11 und 13).
  • BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis bei Herausgabevollstreckung;

    a) Der Gläubiger kann zwar die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht (BGH, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 80/05, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 8 ff.).

    Schutzwürdige Belange des Vollstreckungsschuldners werden dadurch nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen ist (BGH, NJW 2006, 848 Rn. 13, 15; NJW 2006, 3273 Rn. 10, 12; NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9, 10).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 80/05

    Beschränkung der Räumungs- und Herausgabevollstreckung auf die Herausgabe der

    Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden, dass die Gläubiger die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken können, wenn sie an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend machen (BGH, Beschl. v. 17.11.2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848; Beschl. v. 10.8.2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273; zustimmend Kellner, Grundeigentum 2006, 95, 96; Körner, ZMR 2006, 201 ; ablehnend Flatow, NJW 2006, 1396; dies., NJW 2006, 3274; Seip, DGVZ 2006, 24).

    Auch hierüber haben bei Streit der Parteien die Gerichte und nicht die Vollstreckungsorgane zu entscheiden (BGH NJW 2006, 848 Tz. 14; NJW 2006, 3273 Tz. 11 ff.).

    Wird ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht, werden die schutzwürdigen Belange des Vollstreckungsschuldner nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen ist (dazu im Einzelnen BGH NJW 2006, 848 Tz. 15 f.; NJW 2006, 3273 Tz. 12 ff. m.w.N.).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 81/05

    Beschränkung der Räumungs- und Herausgabevollstreckung auf die Herausgabe der

    Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden, dass die Gläubiger die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken können, wenn sie an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend machen (BGH, Beschl. v. 17.11.2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848; Beschl. v. 10.8.2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273; zustimmend Kellner, Grundeigentum 2006, 95, 96; Körner, ZMR 2006, 201 ; ablehnend Flatow, NJW 2006, 1396; dies., NJW 2006, 3274; Seip, DGVZ 2006, 24).

    Auch hierüber haben bei Streit der Parteien die Gerichte und nicht die Vollstreckungsorgane zu entscheiden (BGH NJW 2006, 848 Tz. 14; NJW 2006, 3273 Tz. 11 ff.).

    Wird ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht, werden die schutzwürdigen Belange des Vollstreckungsschuldner nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen ist (dazu im Einzelnen BGH NJW 2006, 848 Tz. 15 f.; NJW 2006, 3273 Tz. 12 ff. m.w.N.).

  • BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11

    Berichtigung eines Beschlusses

    a) Der Gläubiger kann zwar die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht (BGH, Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 45/05, NJW 2006, 848 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 10. Oktober 2006 - I ZB 135/05, NJW 2006, 3273 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 80/05, NJW-RR 2009, 1384 Rn. 8 ff.).

    Schutzwürdige Belange des Vollstreckungsschuldners werden dadurch nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen ist (BGH, NJW 2006, 848 Rn. 13, 15; NJW 2006, 3273 Rn. 10, 12; NJW-RR 2009, 1384 Rn. 9, 10).

  • LG Lübeck, 05.01.2009 - 7 T 446/09

    Räumungsvollstreckung nach Berliner Modell!

    Was die Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung nach dem sog. Berliner Modell (der Gläubiger macht an allen in den Räumen befindlichen Sachen sein Vermieterpfandrecht geltend, so dass bei der Räumung nur das Türschloss ausgewechselt wird) angeht, haben sich nach den Entscheidungen des BGH vom 17.11.2005 (NJW 2006, 848 f.) und 10.08.2006 (NJW 2006, 3273 f.) zwar kritische Stimmen in Rechtsprechung und Literatur gemeldet, so LG Aachen DGVZ 2007, 125 f.; AG Saarbrücken DGVZ 2008, 174 f.; Flatow NJW 2006, 1396 ff. und NJW 2006, 3274.

    Auch hierüber haben bei Streit der Parteien die Gerichte und nicht die Vollstreckungsorgane zu entscheiden (BGH NJW 2006, 848 Tz. 14; NJW 2006, 3273 Tz. 11 ff.).

    Wird ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht, werden die schutzwürdigen Belange des Vollstreckungsschuldner nicht in einem Ausmaß betroffen, dass von einer auf die Herausgabe begrenzten Zwangsvollstreckung abzusehen ist (dazu im Einzelnen BGH NJW 2006, 848 Tz. 15 f.; NJW 2006, 3273 Tz. 12 ff. m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 3 U 122/08

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, Prozessführungsermächtigung

    Die Auffassung, wonach der auf Herausgabe einer unbeweglichen Sache lautende Titel auch ohne Räumung vollstreckt werden kann, steht im Einklang mit der inzwischen gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 14.02.2003 - IXa ZB 10/03, BGH-Rp 2003, 707 = ZMR 2004, 734; ferner dazu BGH, Beschl. v. 17.11.2005 - I ZB 45/05, NZM 2006, 149 = ZMR 2006, 199; Beschl. v. 10.08.2006 - I ZB 135/05, NZM 2006, 817 = BGH-Rp 2006, 1439).

    Vom Bundesgerichtshof wurde inzwischen wiederholt darauf hingewiesen, dass der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan grundsätzlich nicht dafür zuständig ist, materiell-rechtliche Ansprüche der Parteien im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu klären (vgl. BGH, Beschl. v. 17.11.2005 - I ZB 45/05, NZM 2006, 149 = ZMR 2006, 199, juris-Rdn. 14; Beschl. v. 10.08.2006 - I ZB 135/05, NZM 2006, 817 = BGH-Rp 2006, 1439, juris-Rdn. 11).

  • LG Bonn, 29.04.2010 - 6 T 107/10

    Keine Berliner Räumung aus einem Zuschlagbeschluss

    Der Gerichtsvollzieher hat diesem Verlangen Folge zu leisten; er hat insbesondere nicht zu prüfen, ob und an welchen Gegenständen das Pfandrecht im Einzelfall besteht (BGH NJW 2006, 848; NJW 2006, 3273; NJW-RR 2009, 1384).
  • AG Siegburg, 15.04.2010 - 37 M 68/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Berufung auf das Bestehen eines

    Dabei verkennt das hiesige Gericht nicht, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Gläubiger die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken können, wenn sie an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend machen (BGH, Beschluss vom 17.11.2005 - I ZB 45/05 = NJW 2006, 848; BGH, Beschluss vom 10.08.2006 - I ZB 135/05 = NJW 2006, 3273; BGH Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 80/05 = NZM 2009, 660).
  • AG Bremen, 09.07.2009 - 244 M 441175/09
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