Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.08.1997 - 3 Wx 227/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3622
OLG Düsseldorf, 11.08.1997 - 3 Wx 227/97 (https://dejure.org/1997,3622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.08.1997 - 3 Wx 227/97 (https://dejure.org/1997,3622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. August 1997 - 3 Wx 227/97 (https://dejure.org/1997,3622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 912 § 1004; WEG § 4 § 14 § 22 Abs. 1
    Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur Teilungserklärung vorgesehenen Maße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 79
  • ZMR 1997, 657
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 3 Wx 197/06

    WEG : Zustimmungsfreie bauliche Veränderungen

    Grundsätzlich bindet auch eine in sonstiger Weise erteilte Zustimmung den Sonderrechtsnachfolger (vgl. Staud./Bub, a.a.O., § 22, 53; BayObLG a.a.O.; Senat, NZM 1998, 79).
  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine konkludente, formlose Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer unzulässigen baulichen Veränderung auch für einen Sonderrechtsnachfolger bindend sein kann (BayObLG NJW-RR 2003, 952, Rdnr. 16 nach juris; einschränkend KG ZMR 2005, 75, Rdnr. 14 nach juris und OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657, Rdnr. 16 nach juris: Baubeginn muss im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge bereits erfolgt sein).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 131/97

    "Ortsübliche Nutzung" im Rahmen eines Sondernutzungsrechts

    Soweit die Pergola über den Bereich der Sondernutzungsfläche hinausreicht, wäre dann zu prüfen, ob das durch den -Eigentümerbeschluß begründete Beseitigungsverlangen nicht rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG WUM 1998, 49; OLG Düsseldorf NZM 1998, 79 f.).
  • OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04

    Beschlusskompetenz für Gebrauchsregelung

    In der Rechtsprechung ist indessen anerkannt, dass der Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers an die Zustimmung seines Rechtsvorgängers zu einer baulichen Veränderung gebunden ist, sofern diese bereits im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge zumindest teilweise vorgenommen war (BayObLG NJW-RR 1998, 947; OLG Düsseldorf NZM 1998, 79; Senat FGPrax 1996, 92 = NJW-RR 1996, 971).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

    An eine von ihrem Rechtsvorgänger erteilte Zustimmung wäre die Antragstellerin jedoch nur dann gebunden, wenn im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge die bauliche Veränderung zumindest teilweise bereits vorgenommen war (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495/496 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657 f.; OLG Hamm FGPrax 1996, 92/93 f. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Unter einer baulichen Veränderung im Sinne des § 22 WEG ist allerdings nicht nur eine Veränderung vorhandener Gebäudeteile, sondern jede auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums zu verstehen, die von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht, wenn sie über eine ordnungsgemäße Instandsetzung und Instandhaltung hinausgeht (BayObLG Beschluss v. 18.07.91, BReg 2 Z 97/91, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf ZMR 97, 657), es sei denn die Baumaßnahme wird vom Eigentümer/Bauträger vor Beginn der Gemeinschaft "werdender Wohnungseigentümer" abweichend von dem ursprünglichen Aufteilungsplan durchgeführt und fertiggestellt (BayObLG v. 18.07.91 a.a.O.).
  • OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03

    Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen,

    Allerdings können nicht als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragene, d.h. nur schuldrechtliche Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, mit denen die Teilungserklärung abgeändert wird, ausnahmsweise auch ohne die an sich erforderliche Grundbucheintragung gegenüber dem Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers wirken, etwa wenn der Eigentümer der Veränderung - selbst formlos - zugestimmt hatte (vgl. OLG Düsseldorf NZM 98, 79; OLG Hamm ZMR 96, 390 = WE 96, 351; Bärmann/Pick/Merle WEG § 10 Rdnr. 35).
  • KG, 17.10.2001 - 24 W 9876/00

    Keine Haftung der Wohnungseigentümer für unklare Eigentümerbeschlüsse

    Immerhin gab es auch vorher bereits Rechtsprechung, wonach ein Mehrheitsbeschluss jeweils nur konkrete bauliche Veränderungen deckt, nicht aber eine Ausführung noch nach vielen Jahren zulässt (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657 = NZM 1998, 79 = WE 1998, 187).
  • KG, 19.07.2004 - 24 W 318/02

    Wohnungseigentum: Rechtsfolgen der Gestattung der Errichtung eines Aufzugs beim

    Voraussetzung für die Zurechnung einer Zustimmung des Rechtsvorgängers ist aber, dass der Umbau bereits ins Werk gesetzt ist, wenn auch erst teilweise (OLG Düsseldorf NZM 1998, 79 = ZMR 1997, 657; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910; KG OLGZ 1989, 305).
  • BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung

    Damit stünden aber die Kosten der Antragsgegner außer Verhältnis zum Ausmaß der Beeinträchtigung, die der um einige Zentimeter zu breite Windfang verglichen mit dem etwas weniger breiten für den Antragsteller darstellt (vgl. BayObLG WuM. 1998, 49 ; 1998, 563/565; OLG Düsseldorf NZM 1998, 79 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht