Rechtsprechung
OLG Köln, 22.01.1999 - 16 Wx 218/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Fristlose Kündigung des Verwaltervertrages
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG § 26
Fristlose Kündigung des Verwaltervertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung eines Verwaltervertrages im Falle einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Verwalter und der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund von Abrechnungsverzögerungen über einen längeren Zeitraum
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verwalter; Fristlose Kündigung; Verwaltervertrag; Abrechnung; Verzögerung
- rewis.io
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.07.1998 - 29 T 285/97
- OLG Köln, 22.01.1999 - 16 Wx 218/98
Papierfundstellen
- NZM 1999, 843
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 21.09.1998 - 16 Wx 126/98
Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund
Auszug aus OLG Köln, 22.01.1999 - 16 Wx 218/98
Die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrages ist grundsätzlich zulässig, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und der Wohnungseigentümergemeinschaft nachhaltig gestört ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 21. September 1998 - 16 Wx 126/98 - und vom 25. November 1998 - 16 Wx 156/98 -).Ein solches Verhalten musste das Vertrauen der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verwaltung zerstören (vgl. den Beschluss des Senats vom 21. September 1998 - 16 Wx 126/98 -).
- OLG Köln, 25.11.1998 - 16 Wx 156/98
Abberufung des Verwalters wegen Verletzung der Neutralitätspflicht
Auszug aus OLG Köln, 22.01.1999 - 16 Wx 218/98
Die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrages ist grundsätzlich zulässig, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und der Wohnungseigentümergemeinschaft nachhaltig gestört ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 21. September 1998 - 16 Wx 126/98 - und vom 25. November 1998 - 16 Wx 156/98 -).
- OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
Abberufung des WEG -Verwalters
Ein wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist ( st. Rspr. Senat, NZM 99, 843 m. w. N.; zuletzt BayObLG, ZWE 02, 526, 528). - OLG Köln, 07.05.1999 - 16 Wx 21/99
Abberufung des Verwalters: Auflaufenlassen erheblicher Schulden der …
Das Vertrauensverhältnis kann dabei nicht nur durch einzelne schwerwiegende Verfehlungen zerrüttet werden, sondern auch durch eine Vielzahl von Verfehlungen, die einzeln die Wohnungseigentümergemeinschaft möglicherweise zu einer Kündigung des Vertrages nicht veranlassen würden, die aber in ihrer Gesamtheit, insbesondere im Hinblick auf ihre Dauer das Vertrauensverhältnis zerstören (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 1999 - 16 Wx 218/98 -).