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   OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - IV-2 Ss (OWi) 84/08, IV-2 Ss (OWi) 39/08   

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https://dejure.org/2008,5118
OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - IV-2 Ss (OWi) 84/08, IV-2 Ss (OWi) 39/08 (https://dejure.org/2008,5118)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2008 - IV-2 Ss (OWi) 84/08, IV-2 Ss (OWi) 39/08 (https://dejure.org/2008,5118)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - IV-2 Ss (OWi) 84/08, IV-2 Ss (OWi) 39/08 (https://dejure.org/2008,5118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer tateinheitlichen Begehung des verbotswidrigen Haltens auf einer Kraftfahrstraße und der untersagten Benutzung eines Mobiltelefons

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunktelefonbenutzung (verbotswidrige) - laufender Motor und Standstreifen

  • Judicialis

    StVO § 18 Abs. 8; ; StVO § 23 Abs. 1a; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 18; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 22

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ra-felsmann.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handyverbot auch auf dem Seitenstreifen der Autobahn

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Handy-Verbot gilt auch auf der Standspur

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Telefonieren auf dem Pannenstreifen - auch das ist verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonieren auf dem Seitenstreifen einer Autobahn verboten - Seitenstreifen ist "Fahrbahn im Rechtssinne"

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 584
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 24.11.2005 - 211 Ss 111/05

    Pflicht zur Verwendung des Sicherheitsgurtes bei zwischenzeitlichenm Anhalten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - 2 Ss OWi 84/08
    Demgemäß gilt das Benutzungsverbot auch dann, wenn der Fahrzeugführer mit laufendem Motor an einer roten Ampel wartet (vgl. OLG Celle NJW 2006, 710; OLG Hamm NStZ 2006, 358).
  • BGH, 06.05.1981 - 4 StR 530/79

    Fahrbahn - Verkehrsteilnehmer - Richtungsfahrbahn - Autobahnausfahrt - Benutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - 2 Ss OWi 84/08
    Der Seitenstreifen ist vielmehr ein unselbständiger Bestandteil der Richtungsfahrbahn der Autobahn oder Kraftfahrstraße und bildet mit den angrenzenden Fahrstreifen eine Fahrbahn im Rechtssinne (vgl. BGH NJW 1981, 1968, 1969).
  • OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ss OWi 811/05

    Telefon: Handybenutzung; Pkw; laufender Motor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - 2 Ss OWi 84/08
    Demgemäß gilt das Benutzungsverbot auch dann, wenn der Fahrzeugführer mit laufendem Motor an einer roten Ampel wartet (vgl. OLG Celle NJW 2006, 710; OLG Hamm NStZ 2006, 358).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.2003 - 2a Ss OWi 300/02

    Besetzung des Bußgeldsenats für die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - 2 Ss OWi 84/08
    Eine Pflicht des Einzelrichters zur Übertragung besteht daher immer dann, wenn die Rechtsbeschwerde - wie hier - gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des Rechts zugelassen worden ist, da sich Zulassungs- und Übertragungsgrund in diesen Fällen stets decken (vgl. OLG Düsseldorf VRS 105, 27).
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